RRB Nr. 1112/2021
Strassen, Flaach, 544 RVS, Ersatz Rheinbrücke, zusätzliche gebundene Ausgabe
6. Oktober 2021Deutsch4 min
Source zh.ch
Strassen, Flaach, 544 RVS, Ersatz Rheinbrücke, zusätzliche gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Oktober 2021
1112. Strassen (Flaach, 544 RVS, Ersatz Rheinbrücke, zusätzliche Ausgaben)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit RRB Nr. 1261/2020 wurden für die Bauausführung und die wei- teren Arbeiten im Zusammenhang mit dem Ersatz der Rheinbrücke zwischen Flaach im Kanton Zürich und Rüdlingen im Kanton Schaff- hausen eine neue Ausgabe von Fr. 2 020 000 und eine gebundene Aus- gabe von Fr. 13 680 000, insgesamt Fr. 15 700 000, zulasten der Investi- tionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Nach Durchführung des Beschaffungsverfahrens für die Baumeister- arbeiten liegen fünf Angebote von Fr. 12 419 123.15 bis Fr. 15 738 801.90 vor. Die Angebote liegen über dem im Kostenvoranschlag vom 20. No- vember 2020, welcher der Ausgabenbewilligung zugrunde lag, für die Bauarbeiten eingesetzten Betrag. Der Grund liegt in den stark gestie- genen Marktpreisen für Stahl. Es ergeben sich gegenüber der bewillig- ten Ausgabe Mehrkosten von rund Fr. 1 700 000.
B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 3. September 2021 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Erwerb von Grund und Rechten 30 000 30 000 Bauarbeiten 12 360 000 1 700 000 14 060 000 Nebenarbeiten 220 000 220 000 Technische Arbeiten 3 090 000 3 090 000 Total 15 700 000 17 400 000 Für die Mehrkosten ist eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 700 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen.
Der Kanton Schaffhausen trägt gemäss Staatsvertrag vom 15. Septem- ber 1870 und der Vereinbarung vom 13. Dezember 2016 einen Viertel der Kosten für die Erneuerung der Rheinbrücke und die beidseitige Anpas- sung der Zufahrten. Die Kosten für die Erneuerung des Unter- und Ober- baus sowie den Neubau eines 3 m breiten Rad-/Gehwegs, Seite Flaach, ab dem Zufahrtsbereich bis zur Haltestelle Ziegelhütte gehen vollumfäng- lich zulasten des Kantons Zürich. Die zusätzliche Ausgabe ist als Brutto- ausgabe zu bewilligen. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Kanton Total Zürich Schaffhausen in Franken in Franken in Franken Erneuerung Staatsstrassen 11 681 250 3 698 750 15 380 000 Fussgängeranlagen 781 875 228 125 1 010 000 Fahrradanlagen 781 875 228 125 1 010 000 Total 13 245 000 4 155 000 17 400 000
In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 17 400 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler ver- bucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 88% 15 380 000 15 380 000 Erneuerung Staatsstrassen (federführend) Konto 8400.50100 00000 6% 1 010 000 1 010 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50130 00000 6% 1 010 000 1 010 000 Fahrradanlagen Total 100% 15 380 000 2 020 000 17 400 000
Das Vorhaben verursacht unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Beitrages des Kantons Schaffhausen von Fr. 4 155 000 jährliche Kapital- folgekosten von Fr. 382 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen 88% 11 681 250 44 000 2,5% 292 000 Fussgängeranlagen 6% 781 875 3 000 2,5% 20 000 Fahrradanlagen 6% 781 875 3 000 2,5% 20 000 Zwischentotal 50 000 332 000 Total 100% 13 245 000 382 000
Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Projekt Nr. 84S-81214, Flaach, 544 RVS, Ersatz Rheinbrücke, aufzunehmen. Die Anteile für Fussgän- geranlagen und Fahrradanlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2021 enthalten sowie im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Bauausführung und die weiteren Arbeiten im Zusammen- hang mit dem Ersatz der Rheinbrücke, Flaach, wird zur Ausgabenbewilli- gung gemäss RRB Nr. 1261/2020 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 700 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung ste- hende Ausgabensumme beträgt Fr. 17 400 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)
III. Mitteilung an den Kanton Schaffhausen, Tiefbauamt, Schweizers bildstrasse 69, Postfach, 8207 Schaffhausen, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli