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Entscheid

RRB Nr. 1117/2016

Gefängnis Dielsdorf, Ersatz Sicherheitsanlagen, gebundene Ausgabe

23. November 2016Deutsch5 min

Source zh.ch

Gefängnis Dielsdorf, Ersatz Sicherheitsanlagen, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. November 2016

1117. Gefängnis Dielsdorf (Ersatz Sicherheitsanlagen)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Gefängnis Dielsdorf, ein Betrieb der Hauptabteilung «Untersu- chungsgefängnisse Zürich» des Amts für Justizvollzug, befindet sich in- nerhalb der Bezirksanlage Dielsdorf und ist als einzige Institution des Zürcher Justizvollzugs ausschliesslich auf die Unterbringung von Frauen spezialisiert. Das Gefängnis mit einer Gesamtkapazität von 55 Plätzen besteht aus zwei Abteilungen. Die Abteilung A mit 38 Plätzen dient dem Vollzug von Untersuchungs- und Sicherheitshaft an Frauen. In der Ab- teilung können auch Insassinnen mit Neugeborenen und Kleinkindern bis zu 18 Monaten sowie bedarfsweise und getrennt von den erwachsenen Frauen weibliche Jugendliche aufgenommen werden. In der Abteilung B mit 17 Plätzen werden verurteilte Frauen, die kurze Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten oder Ersatzfreiheitsstrafen wegen schuldhaft nicht be- zahlter Bussen oder Geldstrafen zu verbüssen haben, untergebracht. Das Gefängnis Dielsdorf verfügt über verschiedene Sicherheitsanlagen. Die Anlagen sind heute störungsanfällig und vom Lieferanten mit einem Erweiterungs- und Wartungsstopp belegt. Das bedeutet, dass bei einem Defekt die Ersatzteilgarantie nicht mehr gewährleistet ist und die Ursa- chen von Störungen nur noch auf kurze Zeit und mit grossem Aufwand behoben werden können. Ein umfassender Ersatz der Sicherheitsanla- gen ist deshalb angezeigt. Im Weiteren sollen im Zuge des Ersatzes der Sicherheitsanlagen das Raumlayout und die Einrichtung der Sicherheits- zentrale verbessert werden. Der Ersatz der Sicherheitsanlagen wurde im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung als Teilpro- jekt des Projektantrags zu den Ersatzinvestitionen technische Sicherheit der Gefängnisse Kanton Zürich mit RRB Nr. 1247/2010 für die weitere Planung freigegeben.

B. Bedarf Ein störungsfreies Funktionieren aller technischen Sicherheitsanla- gen ist unabdingbar, um den Gefängnisbetrieb und die Sicherheit aufrecht- zuerhalten. Die im Rahmen der zyklischen Erneuerung zu ersetzenden technischen Sicherheitsanlagen im Gefängnis Dielsdorf umfassen das

Sicherheitsleitsystem, die Ein- und Ausbruchmeldeanlage, das Zutritts- kontrollsystem, die Personenschutzanlage mit Lokalisierung sowie die Schnittstellen zur Videoüberwachungsanlage, zum Korridoranzeigedis- playsystem, zur Aufseherkommunikationsanlage und zur Brandmeldean- lage. Im Weiteren sind im Zusammenhang mit dem Ersatz der Sicherheits- anlagen die Elektromotorschlösser und die bestehenden mechanischen Schliesssysteme für die Alarmaufschaltung zu erweitern. Mit den geplanten Ersatzinvestitionen kann die technisch unterstützte Betriebs- und Personensicherheit im Gefängnis Dielsdorf mit seinen zwei Abteilungen für die nächsten Jahre gesichert werden. Ersatzteillieferung und Wartung der neuen Sicherheitsanlagen sind durch die Systemgaran- tie für zehn Jahre gewährleistet.

C. Vorhaben und Verlauf Das Vorhaben umfasst den Ersatz der genannten Sicherheitsanlagen und Anpassungen am Raumlayout und an den Einrichtungen der Sicher- heitszentrale. Die Ablösung der Anlagen und Systeme erfolgt in Etappen und unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien, die einen un- terbruchfreien Betrieb der bestehenden Systeme bis zur Inbetriebnahme der neuen Sicherheitsanlagen verlangen. Aus Sicherheitsgründen und zur Beschleunigung der Bauarbeiten müssen während der Realisierungspha- sen die Platzzahlkapazitäten in den betroffenen Gefängnisbereichen vo- rübergehend verkleinert werden. Nach Bewilligung der Ausgabe soll mit den Arbeiten unverzüglich be- gonnen werden. Es ist geplant, den Ersatz der Sicherheitsanlagen bis Ende 2017 abzuschliessen.

D. Kosten Die Kosten für den Ersatz der Sicherheitsanlagen im Gefängnis Diels- dorf betragen gemäss Kostenvoranschlag des Hochbauamts vom 12. Sep- tember 2016 Fr. 1 981 000 und setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 2 Gebäude 1 774 000 5 Baunebenkosten und Übergangskonten 22 000 6 Reserven 180 000 9 Ausstattung 5 000 Total 1 981 000

Hierfür ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) gebundene Ausgabe (Erneuerungsunter- halt) von Fr. 1 981 000 zu bewilligen. Die Kapitalfolgekosten betragen jähr- lich Fr. 212 958. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den un- terschiedlichen Abschreibungssätzen je Bauteilgruppe zusammensetzen, und den jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Baukosten. Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 0 0 80 0 0 0 Hochbauten Rohbau 2 0 0 40 0 0 0 Hochbauten Ausbau 0 0 20 0 0 0 Hochbauten Installationen 1 981 000 100 10 198 100 14 858 212 958 Ausstattung, Mobilien 0 0 0 0 0 0 Total 1 981 000 100 198 100 14 858 212 958 Für den Unterhalt der Anlagen sollen nach Abschluss der Bauarbeiten Wartungsverträge abgeschlossen werden. Erfahrungsgemäss und abhängig von den eingereichten Angeboten und Modellen werden die jährlichen Kosten für die Wartungsverträge unter Fr. 50 000 zu stehen kommen. Zu- sätzliche personelle und betriebliche Folgekosten fallen keine an. Als Mittel für den Ersatz der Sicherheitsanlagen im Gefängnis Diels- dorf sind in der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, im Budget 2016 Fr. 1 140 000 eingestellt. Zum Zeitpunkt der amtsinternen Festlegung der Finanzplanung waren Umfang und Zeit- plan der Arbeiten noch nicht hinreichend bekannt. Aufgrund des ausge- wiesenen Bedarfs und zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit muss das Projekt jedoch wie geplant verwirklicht werden können. Der fehlende Finanzierungsanteil im Jahr 2017 wird durch Verschiebungen von Vorha- ben innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, kom- pensiert werden können. Für das Vorhaben soll beim Bundesamt für Justiz ein Gesuch um Bun- desbeiträge eingereicht werden. Für die für die Abteilung B (17 Plätze für Strafvollzug) anfallenden Kosten wird ein Beitrag von 35% der an- erkannten Baukosten erwartet.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Ersatz der Sicherheitsanlagen im Gefängnis Dielsdorf wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 981 000 zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2016)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi