RRB Nr. 1117/2023
Liegenschaften, Elgg, Tiefenstein 5, Kaufvertrag, Genehmigung
27. September 2023Deutsch4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. September 2023
1117. Liegenschaft, Elgg, Tiefenstein 5, Kaufvertrag, Genehmigung
Erwägungen
Ausgangslage Seit 1981 mietet die Kantonspolizei Zürich (Kapo) das aus den 1950er- Jahren stammende, ehemalige Schulhaus Huggenberg von der Primar- schulgemeinde Elgg. Die Kapo nutzt das Gebäude regelmässig an rund 142 Tagen pro Jahr für die Durchführung von mehrtägigen theoretischen Aus- und Weiterbildungen. Für die Kursteilnehmenden sind Übernach- tungen zu Hause aufgrund der Distanzen und der vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht möglich, und es werden auch Nachtübungen durchge- führt. Das Schulhaus liegt unweit der Ausbildungsanlage Aatal mit dem Schiessplatz Tobel und ist somit sehr gut gelegen. Die Ausbildungsan- lage Aatal ist die einzige Ausbildungsanlage der Kapo, in der sicherheits- polizeiliche Kurse durchgeführt werden können. Diese dauern in der Regel mehrere Tage. Das ehemalige Schulhaus soll weiterhin für höchs- tens 35 Personen während der mehrtägigen Ausbildungskurse genutzt werden. Im Zuge der Mietvertragsverlängerung wurde die Liegenschaft dem Kanton zum Kauf angeboten.
Kaufvertrag Das Immobilienamt prüfte das Verkaufsangebot sowie alternative Übernachtungsstandorte für die Kapo in der Umgebung der Ausbildungs- anlage Aatal. Die Abklärungen zeigten, dass die Liegenschaft in Elgg die einzig valable Option darstellt. Das Immobilienamt schloss vorbe- hältlich der Bewilligung durch den Regierungsrat und durch die Ge- meindeversammlung Elgg am 3. Februar 2023 mit der Eigentümerin, der Primarschulgemeinde Elgg, einen Kaufvertrag über das Grundstück Tiefenstein 5, Kat.-Nr. EL5551, Hofstetten, ab. Die Primarschulpflege Elgg stimmte an ihrer Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 dem Verkauf zu. Der Primarschulpflege Elgg und der Politischen Gemeinde Elgg wird bei einem allfälligen Wiederverkauf der Liegenschaft durch den Kanton ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Die Liegenschaft mit einer Grundstücksfläche von 2533 m² umfasst ein zweigeschossiges Schulhaus
mit 371 m² Nutzfläche sowie Umschwung. Im Schulgebäude aus dem Jahr 1952 wurden in den letzten Jahren lediglich die notwendigsten In- standsetzungsmassnahmen vorgenommen. In den kommenden Jahren wird daher eine Instandsetzung notwendig sein. Betroffen sein werden insbesondere die Wärmedämmung des Gebäudes, die gesamte Gebäude- technik und die Oberflächen. Der vereinbarte Preis von Fr. 1 480 000 ent- spricht aufgrund des Gebäudezustandes dem vom Zürcher Hauseigen- tümerverband ermittelten Marktwert und kann als angemessen bezeich- net werden. Der Kaufpreis ist anlässlich der Eigentumsübertragung zu leisten. Im Kaufpreis inbegriffen und mitverkauft wird die gesamte Möblierung, Küche usw. Die Gebühren und Auslagen des Notariats und des Grundbuchamtes werden von den Vertragsparteien je zur Hälfte getragen. Die Grundstückgewinnsteuer geht zulasten der Verkäuferin.
Zuständigkeit und Verbuchung Der Kanton ist seit 40 Jahren Mieter der Liegenschaft Tiefenstein 5. Die Liegenschaft wurde und wird zur Erfüllung kantonaler Aufgaben verwendet. In Zukunft soll die Liegenschaft weiterhin für Aus- und Weiterbildungskurse der Kapo sowie interkantonale Polizeischulungen genutzt werden. Daher soll sie direkt in das Verwaltungsvermögen erwor- ben werden. Für die Genehmigung des Kaufvertrags und die Bewilli- gung der Ausgabe ist gestützt auf §§ 36 lit. b und 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine neue Ausgabe von Fr. 1 480 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, zu bewilligen. Für den Kauf sind im Budget 2023, im Budgetentwurf 2024 sowie im Konsoli- dierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 keine Mittel eingestellt. Der Kauf steht unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe finanziert werden kann und im Vergleich zu an- deren Vorhaben priorisiert wird. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 14 967. Tabelle: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Landwert 1 028 000 69,46 3 855 3 855 Gebäudewert 452 000 30,54 48 9 417 1 695 11 112 Total 1 480 000 100 9 417 5 550 14 967 Es fallen keine zusätzlichen personellen und betrieblichen Folgekos- ten an.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der am 3. Februar 2023 zwischen dem Kanton Zürich als Käufer und der Primarschulgemeinde Elgg als Verkäuferin öffentlich beurkundete Kaufvertrag über die Liegenschaft Kat.-Nr. EL5551, Tiefenstein 5, Hof- stetten, zu Fr. 1 480 000 und das noch zu vereinbarende Vorkaufsrecht wird genehmigt.
II. Für den Erwerb des Grundstücks Kat.-Nr. EL5551, Tiefenstein 5, Hofstetten, wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 480 000 zulasten der In- vestitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Ver- waltungsvermögen, bewilligt.
III. Mitteilung an die Primarschulgemeinde Elgg, Seegartenstrasse 21, 8353 Elgg, das Notariat Elgg, Bahnhofstrasse 32, 8353 Elgg, die Sicher- heitsdirektion, die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli