RRB Nr. 1118/2016
Gefängnis Pfäffikon, Ersatz Sicherheitsanlagen, gebundene Ausgabe
23. November 2016Deutsch5 min
Source zh.ch
Gefängnis Pfäffikon, Ersatz Sicherheitsanlagen, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. November 2016
1118. Gefängnis Pfäffikon (Ersatz Sicherheitsanlagen)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Gefängnis Pfäffikon, ein Betrieb der Hauptabteilung «Untersu- chungsgefängnisse Zürich» des Amts für Justizvollzug, befindet sich in- nerhalb der Bezirksanlage Pfäffikon. Es wurde 1996 und 1997 umgebaut und um eine Etage aufgestockt. Als einziges Gefängnis des Zürcher Justiz- vollzugs verfügt der Betrieb über eine spezialisierte Sicherheitsabteilung für gewalt- und/oder fluchtbereite Untersuchungs- und Sicherheitshäft- linge. Das Gefängnis Pfäffikon hat eine Gesamtkapazität von 80 Plätzen und dient dem Vollzug von Untersuchungs- und Sicherheitshaft an Män- nern. Das Gefängnis Pfäffikon verfügt über verschiedene Sicherheitsanla- gen. Die Anlagen sind heute störungsanfällig und vom Lieferanten mit einem Erweiterungs- und Wartungsstopp belegt. Das bedeutet, dass bei einem Defekt die Ersatzteilgarantie nicht mehr gewährleistet ist und die Ursachen von Störungen nur noch auf kurze Zeit und mit grossem Auf- wand behoben werden können. Ein umfassender Ersatz der Sicherheits- anlagen ist deshalb angezeigt. Im Weiteren sollen im Zuge des Ersatzes der Sicherheitsanlagen die Einrichtung der Sicherheitszentrale verbessert werden. Der Ersatz der Sicherheitsanlagen wurde im Rahmen des Stan- dardprozesses der Immobilienverordnung als Teilprojekt des Projektan- trags zu den Ersatzinvestitionen technische Sicherheit der Gefängnisse Kanton Zürich mit RRB Nr. 1247/2010 für die weitere Planung freige- geben.
B. Bedarf Ein störungsfreies Funktionieren aller technischen Sicherheitsanlagen ist unabdingbar, um den Gefängnisbetrieb und die Sicherheit aufrecht- zuerhalten. Die im Rahmen der zyklischen Erneuerung zu ersetzenden technischen Sicherheitsanlagen im Gefängnis Pfäffikon umfassen das Sicherheitsleitsystem, die Ein- und Ausbruchmeldeanlage, das Zutritts- kontrollsystem, die Personenschutzanlage mit Lokalisierung, die Brand- meldeanlage sowie die Schnittstellen zur Videoüberwachungsanlage, zum
Korridoranzeigedisplaysystem und zur Aufseherkommunikationsanlage. Im Weiteren wird die Einrichtung der Sicherheitszentrale angepasst, und es sind im Zusammenhang mit dem Ersatz der Sicherheitsanlagen die Steuerungskomponenten der Elektromotorschlösser und der mechani- schen Schliesssysteme für die Alarmaufschaltung zu ersetzen. Mit den geplanten Ersatzinvestitionen kann die technisch unterstützte Betriebs- und Personensicherheit im Gefängnis Pfäffikon für die nächsten Jahre gesichert werden. Ersatzteillieferung und Wartung der neuen Sicher- heitsanlagen sind durch die Systemgarantie für zehn Jahre gewährleistet.
C. Vorhaben und Verlauf Das Vorhaben umfasst den Ersatz der genannten Sicherheitsanlagen und Anpassungen an der Einrichtung der Sicherheitszentrale. Die Ablö- sung der Anlagen und Systeme erfolgt in Etappen und unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien, die einen unterbruchfreien Betrieb der bestehenden Systeme bis zur Inbetriebnahme der neuen Sicherheits- anlagen verlangen. Aus Sicherheitsgründen und zur Beschleunigung der Bauarbeiten müssen während der Realisierungsphasen die Platzzahlkapa- zitäten in den betroffenen Gefängnisbereichen vorübergehend verklei- nert werden. Nach Bewilligung der Ausgabe soll mit den Arbeiten unverzüglich be- gonnen werden. Es ist geplant, den Ersatz der Sicherheitsanlagen bis An- fang 2018 abzuschliessen.
D. Kosten Die Kosten für den Ersatz der Sicherheitsanlagen im Gefängnis Pfäffi- kon betragen gemäss Kostenvoranschlag des Hochbauamts vom 13. Juni 2016 Fr. 2 040 000 und setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 2 Gebäude 1 821 000 5 Baunebenkosten und Übergangskonten 31 000 6 Reserven 180 000 9 Ausstattung 8 000 Total 2 040 000
Hierfür ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) gebundene Ausgabe (Erneuerungsunter- halt) von Fr. 2 040 000 zu bewilligen. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 219 300. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen je Bauteilgruppe zusammenset- zen, und den jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Baukosten. Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 0 0 80 0 0 0 Hochbauten Rohbau 2 0 0 40 0 0 0 Hochbauten Ausbau 0 0 20 0 0 0 Hochbauten Installationen 2 040 000 100 10 204 000 15 300 219 300 Ausstattung, Mobilien 0 0 0 0 0 0 Total 2 040 000 100 204 000 15 300 219 300 Für den Unterhalt der Anlagen sollen nach Abschluss der Bauarbeiten Wartungsverträge abgeschlossen werden. Erfahrungsgemäss und abhän- gig von den eingereichten Angeboten und Modellen werden die jährlichen Kosten für die Wartungsverträge unter Fr. 50 000 zu stehen kommen. Zu- sätzliche personelle und betriebliche Folgekosten fallen keine an. Als Mittel für den Ersatz der Sicherheitsanlagen im Gefängnis Pfäffi- kon sind in der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, im Budget 2016 Fr. 1 200 000 eingestellt. Zum Zeitpunkt der amtsinternen Festlegung der Finanzplanung waren Umfang und Zeit- plan der Arbeiten noch nicht hinreichend bekannt. Aufgrund des ausge- wiesenen Bedarfs und zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit muss das Projekt jedoch wie geplant verwirklicht werden können. Die feh- lenden Finanzierungsanteile in den Jahren 2017 und 2018 werden durch Verschiebungen von Vorhaben innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, kompensiert werden können.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Ersatz der Sicherheitsanlagen im Gefängnis Pfäffikon wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 040 000 zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2016)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi