RRB Nr. 112/2019
Lehrmittelverlag, Leistungsgruppe Nr. 7100
6. Februar 2019Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Februar 2019
112. Lehrmittelverlag, Leistungsgruppe Nr. 7100
Erwägungen
Der Kantonsrat beschloss am 11. April 2016 das Gesetz über den Lehr- mittelverlag (LMVG, LS 410.9). Das LMVG bildet die gesetzliche Grund- lage für die rechtliche Verselbstständigung des Lehrmittelverlags Zürich (LMVZ) in Form einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft (LMVZ AG). Mit RRB Nr. 1211/2017 wurde das LMVG zum Teil in Kraft ge- setzt, damit die LMVZ AG Anfang 2018 gegründet werden konnte. Die Überführung des LMVZ in die LMVZ AG wurde für den 1. Januar 2019 vorgesehen. Bei dieser Ausgangslage wurde mit den Richtlinien zum Konsolidier- ten Entwicklungs- und Finanzplan 2019–2022 und Budget 2019 die Leis- tungsgruppe Nr. 7100, Lehrmittelverlag, aufgehoben (RRB Nr. 241/2018, F20). Nachdem die Überführung in die LMVZ AG auf den 1. Januar 2019 nicht umgesetzt werden konnte, führt der LMVZ seine Geschäftstätig- keit weiterhin als unselbstständige Anstalt des Kantons weiter. Für 2019 ist deshalb die Leistungsgruppe Nr. 7100, Lehrmittelverlag, weiterzufüh- ren. Zusätzlich ist dem Kantonsrat für 2019 das Budget für den LMVZ in Form eines Nachtragkredites zu unterbreiten (vgl. Vorlage 5522).
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Rechnungsjahr 2019 wird für den Lehrmittelverlag Zürich die Leistungsgruppe Nr. 7100, Lehrmittelverlag, geführt.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli