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Entscheid

RRB Nr. 112/2023

Rad- und Para-Cycling Weltmeisterschaften 2024, Verkehrskonzept

1. Februar 2023Deutsch5 min

Source zh.ch

Rad- und Para-Cycling Weltmeisterschaften 2024, Verkehrskonzept

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Februar 2023

112. UCI Rad- und Para-Cycling-Strassen-Weltmeisterschaften Zürich 2024 (Verkehrskonzept)

Erwägungen

A. Ausgangslage Vom 21. bis 29. September 2024 finden die UCI Rad- und Para-Cycling- Strassen-Weltmeisterschaften (Rad- und Para-Cycling-WM 2024) in der Region Zürich statt. Die gemeinsame Bewerbung von Kanton und Stadt Zürich erhielt im März 2019 den Zuschlag zur Durchführung dieses internationalen Grossanlasses. In der Folge gründeten der Kanton und die Stadt Zürich zusammen mit dem Verband Schweizer Radsport Swiss Cycling den Verein für die UCI Rad- und Para-Cycling-Strassen-Welt- meisterschaften Zürich 2024. Dieser Verein ist somit Veranstalter und Vertragspartner des internationalen Radsportverbands UCI. Die Rad-Strassen-Weltmeisterschaften werden von rund 1000 Fah- rerinnen und Fahrern aus etwa 75 Nationen bestritten. An den Para-Cyc- ling-Strassen-Weltmeisterschaften nehmen rund 300 Athletinnen und Athleten aus gut 40 Ländern teil. Die geplanten Rad- und Para-Cycling- Rennen finden an gesamthaft neun Renntagen tagsüber statt. Aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung des Grossanlasses und dessen Ausstrahlung auf den Standort Zürich bewilligte der Regierungs- rat aus dem Lotteriefonds und aus dem Sportfonds Beiträge von insgesamt 2,5 Mio. Franken für die Organisation und Durchführung der Rad- und Para-Cycling-WM 2024. Verschiedene kantonale Verwaltungsstellen (Amt für Wirtschaft und Arbeit, Standortförderung; Amt für Verkehr; Tiefbauamt; Staatskanzlei; Kantonspolizei; Amt für Militär und Zivil- schutz; Sportamt) sind in die Umsetzung des Anlasses einbezogen. Ihre Dienstleistungen für die Organisation und Durchführung werden un- entgeltlich erbracht (RRB Nr. 435/2019). Der Gemeinderat der Stadt Zürich unterstützte den Anlass mit einem Beitrag von 7,85 Mio. Franken (GR Nr. 2018/418). Ein weiterer Beitrag wird vom Bund erwartet.

B. Bedeutung des Anlasses für den Kanton Zürich Die Rad-Strassen-Weltmeisterschaften, mitunter eine der bedeu- tendsten globalen Sportveranstaltungen, leisten mit der direkten Ein- bindung des Para-Cyclings Pionierarbeit in der (sportlichen) Gleich- stellung und setzen diesbezüglich neue Massstäbe, steigern die Beliebt- heit des Fahrrades als nachhaltiges Fortbewegungsmittel und machen Zürich als attraktive Radsport- und Veloregion noch bekannter. Begleit- massnahmen vor, während und nach dem Anlass wie Fanzonen, Public Viewings und ein vielfältiges Angebot an kulinarischen und kulturellen Angeboten werden ein breites Publikum ansprechen und die Rad- und Para-Cycling-WM 2024 zu einem grossen Volksfest rund um den Rad- sport machen. Die Organisatoren gehen von 700 000 bis 850 000 Besu- chenden und rund 300 Mio. TV-Zuschauenden während der neun Renn- tage aus. Es ist mit 110 000 bis 160 000 zusätzlichen Logiernächten im Grossraum Zürich zu rechnen. Die Bruttowertschöpfung wird auf bis zu 60 Mio. Franken geschätzt. Zürich ist regelmässiger Austragungsort von Sportwettkämpfen mit grosser internationaler Strahlkraft und bekommt mit den Rad- und Para- Cycling-WM 2024, dem grössten Event des Radsports, eine erneute Gelegenheit, sich als wirtschaftliches, kulturelles und gesellschaftliches Zentrum der Schweiz vor einer einzigartigen Kulisse zu präsentieren. Die Strahlkraft dieses Anlasses unterstützt das Legislaturziel der Sport- förderung wie auch die Förderung des Langsamverkehrs und bietet zu- dem grosse Chancen im Bereich Tourismus- und Standortförderung. Es ist zu erwarten, dass die Rad- und Para-Cycling-WM 2024 eine nach- haltige Wirkung hat, die weit über die eigentlichen Renntage hinausgeht.

C. Streckenführung Die Rennen starten mehrheitlich ausserhalb der Stadt Zürich und enden jeweils im Zentrum der Stadt. Unter dem Motto «Die Rennen sollen zu den Leuten kommen» führen die Strecken durch die Zürcher Innenstadt, dem Zürichsee entlang und an landschaftlichen Sehenswür- digkeiten im Kanton Zürich vorbei. Die Anfahrtstrecken zu den Schluss- runden sind je nach Rennen unterschiedlich lang und gehen durch land- schaftliche Höhepunkte (Pfannenstil, Weinland) sowie Radsportgebiete (Greifensee, Pfäffikersee, Zürichsee). Die Strecken führen durch insge- samt 32 Gemeinden des Kantons. Zielort aller Rennen ist der Sechse- läutenplatz in Zürich. Startorte sind neben dem Sechseläutenplatz Zürich Oerlikon, Gossau, Uster und Winterthur.

D. Verkehrsbezogene Auswirkungen und Massnahmen Die Rad- und Para-Cycling-WM 2024 wird auf den Verkehr auf Kan- tonsgebiet und dem Gebiet der Stadt Zürich Auswirkungen haben. Die betroffenen Strassen werden während des Anlasses nicht die sonst üb- lichen Verkehrsmengen aufnehmen können. Zudem zeichnen sich Ein- schränkungen für die Mobilität der betroffenen Wohn- und Arbeitsbe- völkerung ab. Es sind somit Massnahmen zu treffen, um die Verkehrskapazität in bestmöglichem Umfang aufrechtzuerhalten. Die Einschränkungen für die Wohnbevölkerung, die Gewerbetreibenden, Institutionen der Ge- sundheit, den öffentlichen Verkehr, die Verkehrsteilnehmenden sowie Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit sind möglichst gering zu halten. Zu diesem Zweck erstellte die Kantonspolizei aufgrund der geplanten Streckenführung und der von den 32 betroffenen Gemeinden erteilten Durchfahrtsbewilligungen ein Verkehrskonzept. Dieses ermöglicht einer- seits den Rennbetrieb für die Rad- und Para-Cycling-WM 2024 und gewährleistet anderseits die Sicherheit und stellt die geordneten Ver- kehrsabläufe sicher. Die mit den vorgesehenen Sperrungen verbundenen Einschränkungen bleiben auf das Notwendigste begrenzt. Gestützt auf das Verkehrskonzept sind die das kantonale Zuständig- keitsgebiet betreffenden Verkehrsanordnungen, in deren Ausarbeitung die betroffenen Gemeinden, Anbieter des öffentlichen Verkehrs sowie das Tiefbauamt eingebunden waren, durch die Kantonspolizei zu ver- fügen und zu publizieren (§ 5 Abs. 4 Kantonale Signalisationsverordnung [LS 741.2], Art. 3 Abs. 6 Strassenverkehrsgesetz [SR 741.01], in Verbin- dung mit Art. 107 Abs. 4 Signalisationsverordnung [SR 741.21]). Der Re- gierungsrat nimmt das Verkehrskonzept zustimmend zur Kenntnis. Die Stadt Zürich hat gemäss ihrer Zuständigkeit ein separates Ver- kehrskonzept erlassen (Stadtratsbeschluss Nr. 804/2022 vom 31. August 2022) und am 17. Januar 2023 veröffentlicht. Die Publikation der darauf gestützten Verkehrsanordnungen der Dienstabteilung Verkehr erfolgte am 18. Januar 2023.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Verkehrskonzept der Kantonspolizei wird zur Kenntnis genom- men. Punktuelle Anpassungen aufgrund geänderter Streckenführungen bleiben vorbehalten.

II. Die Umsetzung des Verkehrskonzepts obliegt den fachlich zustän- digen Direktionen.

III. Mitteilung an den Verein für den UCI Rad- und Para-Cycling- Strassen-Weltmeisterschaften Zürich 2024, c/o Stadt Zürich, Projektstab Stadtrat, Stadthausquai 17, 8001 Zürich, den Stadtrat von Zürich, Stadt- haus, Postfach, 8022 Zürich, sowie an die Direktionen des Regierungs- rates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli