RRB Nr. 112/2024
Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung, Vernehmlassung
31. Januar 2024Deutsch7 min
Source zh.ch
Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung, Vernehmlassung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Januar 2024
112. Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 8. November 2023 eröffnete das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Radio- und Fernsehver- ordnung vom 9. März 2007 (RTVV, SR 784.401). Am 10. August 2023 wurde die Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» eingereicht. Sie ist mit 126 290 Unterschriften zustande gekommen. Die Initiative sieht vor, dass die Radio- und Fernsehabgabe neu ausschliesslich von Haushalten zu bezah- len und auf höchstens Fr. 200 pro Jahr zu begrenzen ist. Unternehmen sollen künftig keine Abgabe mehr bezahlen. Der Bundesrat lehnt diese Initiative ab. Er teilt aber das Anliegen, die Haushalte und Unternehmen finanziell zu entlasten. Daher will der Bundesrat Massnahmen in seiner Kompetenz treffen und mit der vorgesehenen Änderung der RTVV die Haushaltabgabe von heute Fr. 335 schrittweise auf Fr. 300 senken. Zudem soll die Umsatzlimite, bis zu der keine Abgabepflicht für Unternehmen besteht, von Fr. 500 000 auf 1,2 Mio. Franken erhöht werden.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat: I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an m@bakom.admin.ch) Mit Schreiben vom 8. November 2023 haben Sie uns eingeladen, zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Die Schweiz ist ein politisch, sozial, kulturell und gesellschaftlich diver- ses Land. Als öffentlich-rechtliches Medienhaus ist die SRG dieser Diver- sität verpflichtet und hat deshalb eine wichtige staatspolitische Funktion. Diese Funktion spiegelt sich im Leistungsauftrag der SRG. Zu diesem Auftrag gehören:
1. Die SRG muss Qualitätsjournalismus betreiben Die komplexe weltpolitische Lage erfordert ein breites Netz an Korre- spondentinnen und Korrespondenten. Aus Kriegsgebieten zu berichten, stellt höchste Anforderungen an die Journalistinnen und Journalisten. Diesen Anforderungen können die Medienschaffenden aber nur gerecht
werden, wenn die Redaktionen über die Mittel verfügen, um diese Art von Journalismus zu ermöglichen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Schwei- zer Medien in der Lage sind, mit eigenem Personal von den weltpolitischen Brennpunkten zu berichten. Es erleichtert die Vermittlung komplexer aussenpolitischer Fragestellungen im Inland, wenn es sich bei den Absen- dern um Medienmarken und Medienschaffende mit spezifisch schweize- rischer Perspektive handelt. Die SRG verfügt über die Ressourcen und über das journalistische Per- sonal, um auch unter schwierigen Bedingungen zuverlässig, ausgewogen, sachgerecht und sorgfältig zu berichten. Die SRG hat daher eine wichtige journalistische Rolle, die es zu schützen gilt.
2. Die SRG muss die Randregionen abdecken Der Kanton Zürich ist bezüglich Medienvielfalt privilegiert. Mehrere grosse Medienhäuser haben hier ihren Sitz. Verschiedene Redaktionen berichten von Zürich aus über das Geschehen in den Zürcher Gemeinden und über kantonale Themen sowie über nationale und internationale In- halte. Der Kanton Zürich verfügt über eine gute mediale Versorgung. Wie überall in der Schweiz führten in den letzten Jahren und Jahr- zehnten aber auch die in Zürich ansässigen Medienhäuser Sparpro- gramme durch. Das führte zu einem spürbaren Abbau der kommunalen und kantonalen Berichterstattung. Umso wertvoller sind vor diesem Hin- tergrund die Leistungen der regionalen SRG-Formate. Zwar hat auch die SRG Sparmassnahmen durchgeführt, aber nicht im selben Ausmass wie die privaten Medienhäuser. Damit bleiben die vom Service-public-Auftrag geleiteten Informationsgefässe der SRG in der Lage, zuverlässig über das kantonale und regionale Geschehen zu berichten. Diese Leistung der regionalen SRG-Gefässe ist in Kantonen mit einer weniger vielfältigen Medienlandschaft noch viel wichtiger. Der Kanton Zürich ist mit seiner vergleichsweise grossen medialen Vielfalt im natio- nalen Vergleich die Ausnahme und nicht die Regel.
3. Die SRG muss das Schweizer Filmschaffen fördern Die Schweiz verfügt über ein vielfältiges Filmschaffen – und zwar sowohl im Dokumentar- als auch im fiktionalen Bereich. Die SRG ist dabei neben dem Bundesamt für Kultur und regionalen sowie kantonalen Förderinstitutionen wie der Zürcher Filmstiftung eine zentrale Ermög- licherin von Film- und Serienproduktionen. Gerade wurde der «Pacte de l’audiovisuel», das Koproduktionsabkommen zwischen der SRG und der privaten Filmbranche, für die Periode 2024 bis 2027 erneuert. Die SRG investiert über den Pakt 34 Mio. Franken pro Jahr in das Schweizer Filmschaffen. Wenn die Schweizer Filmproduktion als wichtiger Teil des hiesigen Kulturschaffens eine Zukunft haben soll, dann ist sie auf den «Pacte de l’audiovisuel» und die Unterstützung durch die SRG angewiesen.
4. Die SRG muss ein breites Sportangebot umfassen Die öffentlich-rechtlichen SRG-Sender erhalten bereits heute insbeson- dere im Sport- und im Serien-/Filmbereich Konkurrenz durch private, zahlungspflichtige Sender bzw. Streaming-Dienste. So konnte das Fernsehpublikum beispielsweise die Champions-League- Fussballspiele früher via SRG frei mitverfolgen. Heute laufen diese Spiele mehrheitlich im Bezahlfernsehen. Wer alle Champions-League-Spiele, alle Super-League-Spiele und weitere Spiele aus den wichtigen Fussball- ligen sehen will, muss ein Abonnement erwerben (rund Fr. 400 pro Jahr). Wer dazu noch alle Eishockey-Spiele sehen möchte, braucht ein weiteres Abonnement (rund Fr. 350 pro Jahr). Ein Ja zur 200-Franken-Initiative hätte zur Folge, dass weitere Sport- Events nicht mehr auf den SRG-Kanälen, sondern nur noch im Bezahl- fernsehen zu sehen wären. Es liegt im gesellschaftlichen Interesse, dass der Empfang von popu- lären (Sport-)Ereignissen frei zugänglich bleibt.
5. Die SRG muss zum Zusammenhalt der Schweiz beitragen Die Schweiz ist als Medienregion ein Sonderfall. Selbst wenn das Land ein einziger Medienraum wäre, wäre dieser klein. Er ist aber noch in vier Sprachregionen aufgeteilt, was die einzelnen Medienmärkte zusätzlich verkleinert. Die Kleinheit dieser Medienmärkte macht es unmöglich, dass sich ein Radio- und TV-Vollprogramm aus Werbung finanzieren kann. Das gilt grundsätzlich für alle vier sprachregionalen Medienmärkte, gilt aber umso mehr, je kleiner diese sind. Deshalb ist die Radio- und Fernsehabgabe nicht nur ein Beitrag zur Versorgung des gesamten Landes mit einem medialen Service pu- blic. Sie ist darüber hinaus auch eine Solidaritätsabgabe, die dem Prin- zip des Lastenausgleichs folgt. Konkret bedeutet dies, dass die Deutsch- schweizerinnen und Deutschschweizer pro Jahr Abgaben von knapp 900 Mio. Franken zahlen. In der Romandie wurden 2022 Abgaben von 285 Mio. Franken bezahlt, in der italienischsprachigen Schweiz 45 Mio. Franken und in der rätoromanischen Schweiz 5 Mio. Franken. Aus dem Total der Abgaben flossen dann aber «nur» 535 Mio. Franken in die Deutschschweiz (2022), 400 Mio. Franken gingen in die Westschweiz, 270 Mio. Franken in den italienischen und 25 Mio. Franken in den räto- romanischen Sprachraum. Mit Blick auf die Deutschschweiz bedeutet dies, dass von den Abgaben, die in der Deutschschweiz entrichtet werden, rund 60% in der Deutschschweiz bleiben und 40% ein Solidaritätsbeitrag sind, der in andere Landesteile fliesst. Bei diesem Transfer handelt es sich um eine Investition im nationalen Interesse: Die Solidarität macht es möglich, dass die SRG allen Menschen in der Schweiz ein qualitativ gutes Radio- und Fernsehprogramm in ihrer Sprache anbieten kann. Damit trägt die SRG zum nationalen Zusam- menhalt bei und erfüllt eine wichtige Rolle als Integrationsmotor.
Fazit 60% des Betrags der in der Deutschschweiz bezahlten Abgaben bleiben in der Deutschschweiz. Die restlichen 40% fliessen in die anderen Sprach- regionen. Auf die einzelne Abgabezahlerin bzw. den einzelnen Abgabe- zahler heruntergebrochen heisst dies, dass von der Abgabe von Fr. 335 Fr. 200 in der Deutschschweiz bleiben. Dies entspricht dem Betrag, der gemäss den Initiantinnen und Initianten «genug» ist. Der Betrag genügt aber nicht, wenn die SRG auch in Zukunft ihre Rolle wahrnehmen soll – das heisst: wenn die SRG weiterhin nicht nur eine qualitativ gute, inhalt- lich breite, kulturell vielfältige und regional differenzierte mediale Ver- sorgung leisten soll, sondern ebenso einen Beitrag zum nationalen Zu- sammenhalt. Eine Senkung der Radio- und Fernsehabgabe auf Fr. 200 würde es der SRG verunmöglichen, ihren heutigen Leistungsauftrag zu erfüllen. Es ist jedoch staatspolitisch wichtig, dass dieser Leistungsauftrag auch künftig das Fundament der SRG bildet. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision der Radio- und Fernsehverord- nung kommt der Bundesrat dem Anliegen der Initiantinnen und Initian- ten nach einer Senkung der Abgaben entgegen. Allerdings geht der Bun- desrat mit der Senkung deutlich weniger weit. Die in der Teilrevision vorgesehene Senkung der Abgabe um Fr. 35 auf Fr. 300 würde die SRG zu zumutbaren Abstrichen an ihrem heutigen Angebot zwingen. In den Grundzügen sollte die SRG ihre heutigen Leistungen auch mit einer Ab- gabe von Fr. 300 erbringen können. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir den indirekten Gegenvor- schlag des Bundesrates. Wir begrüssen das Bemühen, einen Weg zu finden, der die SRG schützt und einen radikalen, staatspolitisch nicht wünschens- werten Leistungsabbau verhindert.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli