RRB Nr. 1121/2025
Amt für Gesundheit, Stellenplan
5. November 2025Deutsch3 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2025
1121. Amt für Gesundheit, Stellenplan
I. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1120/2025 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Antrag zur Änderung des Pflegegesetzes unterbreitet (Vorlage 6055). Damit sollen die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte, qua- litativ hochstehende und wirtschaftliche Pflegeheimbettenplanung im Kanton Zürich geschaffen werden. Die Ergänzung des Stellenplans des Amtes für Gesundheit (AFG) stehen damit in Zusammenhang.
II. Stellenbedarf Das AFG setzt mit der Pflegeheimbettenplanung bundesrechtliche Vorgaben um. Auch nach Festsetzung der neuen Pflegeheimliste muss das AFG Aufgaben dauerhaft übernehmen. Zur Erfüllung dieser Auf- gaben werden zusätzliche personelle Mittel benötigt. Mit Beschluss Nr. 1227/2023 hatte der Regierungsrat bereits 1,5 Stellen befristet bis 31. Dezember 2026 bewilligt. Zu den langfristigen Aufgaben gehören insbesondere die regelmäs- sige Aktualisierung der Bedarfsprognose in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, die Überwachung der Bettenauslastung und der reservier- ten Betten, die Durchführung des Prüf- und Bewilligungsprozesses von Mutationen oder neuen Anträgen in enger Koordination mit den Ver- sorgungsregionen, die Prüfung spezifischer Anforderungen an Ange- bote der spezialisierten Langzeitpflege sowie die Kontrolle der Umset- zung der zusätzlichen Qualitätsanforderungen und deren Weiterent- wicklung. Dies erfordert umfassendes Fachwissen in den Bereichen Versorgungsplanung (Langzeit, Qualitätsmanagement), Verwaltungs- recht, Statistik und Datenanalyse sowie Bewilligungen und Aufsicht. Damit die anstehenden Aufgaben in einer angemessenen Qualität be- wältigt werden können, werden dafür zusätzliche personelle Mittel be- nötigt. In den Stellenplan des AFG sind daher mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende unbefristete Stellen aufzunehmen: – 0,5 Stellen Adjunkt/in, Lohnklasse 18, – 1,0 Stellen Juristische/r Sekretär/in, Lohnklasse 20, – 1,0 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Lohnklasse 20.
Bei den mit RRB Nr. 1227/2023 bis Ende 2026 befristeten Stellen handelt es sich um 1,0 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (im Projektmanagement) in der Lohnklasse 20 und um 0,5 Stellen Juristi- sche/r Sekretär/in in der Lohnklasse 20. Diese Stellen sollen in unbe- fristete Stellen umgewandelt werden. Zusätzlich sollen 0,5 Stellen Juristische/r Sekretär/in in der Lohn- klasse 20 sowie in der Abteilung Bewilligungen und Aufsicht des AFG 0,5 Stellen Adjunkt/in in der Lohnklasse 18 neu geschaffen werden. Es handelt sich dabei um eine Stellenaufstockung.
III. Finanzielle Auswirkungen Der jährlich wiederkehrende Aufwand für die 2,5 Stellen beläuft sich auf Fr. 450 000 (einschliesslich Lohnnebenkosten). Der Mehraufwand fällt ab 1. Januar 2027 in der Leistungsgruppe Nr. 6010, Amt für Gesund- heit, an. Die Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan (KEF) 2026–2029 nicht eingeplant und daher ab Planjahr 2027 im KEF 2027–2030 einzustellen. Sie können nicht kompensiert werden.
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Amtes für Gesundheit werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende befristete Stellen in unbefristete umgewandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Juristische/r Sekretär/in 20 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20
II. Im Stellenplan des Amtes für Gesundheit werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Adjunkt/in 18 0,5 Juristische/r Sekretär/in 20
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli