RRB Nr. 1124/2025
Amt für Jugend und Berufsberatung, Kinder- und Jugendhilfe, Stellenplan
5. November 2025Deutsch4 min
Source zh.ch
Amt für Jugend und Berufsberatung, Kinder- und Jugendhilfe, Stellenplan
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2025
1124. Amt für Jugend und Berufsberatung, Kinder- und Jugendhilfe (Stellenplan)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 769/2022 hat der Regierungsrat im Stellenplan des Amtes für Jugend und Berufsberatung (AJB) befristet für vier Jahre (2023–2026) 9,0 Stellen geschaffen, um ein Beratungsangebot für Ju- gendliche in akuten psychischen Belastungssituationen aufzubauen. Das AJB entwickelte ab 1. Mai 2023 entsprechend das Angebot «Mobile Intervention bei Jugendkrisen» (MIK), mit dem Ziel, Jugendliche in psychosozialen Krisen und deren Familien durch rasch verfügbare Kurz- zeitberatungen frühzeitig zu entlasten, zu unterstützen und tragfähige Lösungen zu finden. Seit November 2023 werden diese Beratungen an- geboten. Bereits nach wenigen Monaten wurde das Angebot erwartungs- gemäss sehr gut genutzt. Fachpersonen aus dem Schul- und Gesund- heitsbereich, aus der Kinder- und Jugendhilfe und seit Anfang 2025 auch vermehrt Eltern melden sich mit Anfragen bei der MIK. Die Fallzahlen steigen seit Beginn stetig an. Pro Monat werden im Durchschnitt 28 neue Fälle aufgenommen, wobei sich Fallanfragen vor Weihnachten und vor den Sommerferien häufen. Bis im Juli 2025 wurden insgesamt 577 Fälle bearbeitet.
B. Situationsbeurteilung Ein Zwischenbericht der laufenden Evaluation von Januar 2025 zeigt, dass die Versorgungslücke bei Jugendkrisen mit dem neuen Angebot kleiner wird. Jugendliche und deren Familien, die auf rasche Hilfe an- gewiesen sind, erhalten diese rasch und unkompliziert. Frühzeitige Inter- ventionen haben weniger Massnahmen und einen kürzeren Beratungs- aufwand zur Folge. Eine Stabilisierung kann bereits im frühen Verlauf einer Krisensituation erreicht werden. Dadurch lassen sich weiterfüh- rende ambulante oder stationäre Massnahmen vermeiden. Passende An- schlusslösungen werden in Kooperation mit den Familien gefunden. Die Schulen, die Gesundheitsdienste und die Kinder- und Jugendhilfe wer- den dadurch entlastet. Die Befragung von Fachpersonen aus diesen Be- reichen im Rahmen der externen Projektevaluation zeigt, dass sich die niederschwellige, mobile Vorgehensweise und die Arbeit im interdiszi-
plinären Bereich bewähren. Schulische, familiäre und psychische Pro- bleme, die ohne Unterstützung durch Fachpersonen zu chronifizieren drohten, werden nun frühzeitig angegangen. Das interdisziplinäre Team besteht aus Sozialarbeitenden sowie Psychologinnen und Psychologen und entlastet Familien und Schulen gleichermassen. Die gezielte Be- gleitung der Jugendlichen sowie die enge Vernetzung mit Fachpersonen aus den genannten Bereichen ermöglicht ein koordiniertes Vorgehen und das Erarbeiten von tragfähigen Lösungen. Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Reintegration zum Beispiel in die Schule erhöht sich. Kostenintensivere Massnahmen können so vermieden werden. Nach aktuellen Einschätzungen werden sich die vielfältigen Belas- tungen in der Lebenswelt von Jugendlichen in absehbarer Zeit nicht merklich verringern und die Herausforderungen vielfältig und gross bleiben. Das niederschwellige, leicht zugängliche und kurzfristige Be- ratungsangebot ermöglicht eine frühzeitige Unterstützung und trägt dazu bei, langfristige, schwerwiegendere Krankheitsverläufe und Hos- pitalisierungen zu verhindern. Insbesondere Fälle, die noch keine klini- sche Behandlung erfordern, können mit der MIK niederschwellig auf- gefangen werden. Das Angebot soll deshalb um vier Jahre verlängert werden. Während dieser Zeit sollen die bestehenden Kooperationen mit anderen Fach- stellen vertieft werden, um eine nachhaltige und effektive Zusammen- arbeit sicherzustellen. Gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse wird anschliessend geprüft, ob eine Überführung des Angebots in die Regel- struktur erfolgen kann.
C. Personelle Mittel 2027–2030 liegt der Fokus neben der umfassenden Beratung von Ju- gendlichen in psychosozialen Krisen auf der Entlastung von Schulen sowie der Gesundheitssysteme durch die Beratung von Jugendlichen in Krisen ohne psychische Erkrankung und Diagnosestellung. Der dazu notwendige Stellenbedarf beläuft sich weiterhin auf 8,0 Stel- len Sozialarbeiter/in mbA, Lohnklasse 18, sowie 1,0 Stellen Abteilungs- chef/in, Lohnklasse 20. Es handelt sich um die Verlängerung einer Auf- stockung von im Stellenplan des AJB bereits bestehenden Funktionen, weshalb es keiner weiteren Einreihungsüberprüfung bedarf. Sie sind auf vier Jahre zu befristen. Nach drei Jahren findet erneut eine Situations- beurteilung statt.
D. Kosten Für die zusätzlichen personellen Mittel fallen Gesamtkosten, ein- schliesslich Arbeitgeberbeiträgen und Infrastrukturkosten, von jährlich 1,5 Mio. Franken an. Der davon zu leistende Gemeindebeitrag von 40% beträgt 0,6 Mio. Franken, was zu verbleibenden Kosten für den Kanton von rund 0,9 Mio. Franken pro Jahr führt. Die Personalkosten sind in der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, im Konsolidier- ten Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030 neu einzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Amtes für Jugend und Berufsberatung, Leis- tungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, werden die bis zum 31. Dezember 2026 befristet geschaffenen Stellen bis zum 31. Dezember 2030 wie folgt verlängert: Stellen Richtposition Klasse VVO 8,0 Sozialarbeiter/in mbA 18 1,0 Abteilungschef/in 20
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli