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Entscheid

RRB Nr. 1126/2023

Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2023, 3. Serie

27. September 2023Deutsch19 min

Source zh.ch

Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2023, 3. Serie

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. September 2023

1126. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2023, 3. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Über- steigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auf‌lagen ver- bunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auf‌lagen von unter- geordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Nach § 6 Abs. 1 LFG können aus dem Fonds Beiträge an Vorhaben ge- währt werden, die gemeinnützig sind und nicht der Erfüllung öffentlich- rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen (lit. a), einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zugute- kommen (lit. b) sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirksamkeit sind (lit. c). Zusätzlich gelten die Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen gemäss der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds vom 9. Dezember 2020 (VGF; LS 612.1). Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat 2023 bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemein- nützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst (in dem mit einem * bezeichneten Fall unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates): RRB Nr. 187/2023 Soforthilfe für die Erdbebenopfer in der Türkei Fr.    800 000 und in Syrien RRB Nr. 376/2023 Beiträge 2023, 1. Serie Fr.   2 319 500 RRB Nr. 656/2023* Beitrag an die Sicherheitsdirektion für das Projekt Fr.   3 500 000 «UEFA Women’s EURO 2025» RRB Nr. 816/2023 Beiträge 2023, 2. Serie Fr.   1 204 000 RRB Nr. 817/2023 Beiträge 2023, Entwicklungszusammenarbeit Fr.   2 000 000 RRB Nr.1022/2023* Beitrag an die Stiftung Kinderhospiz Schweiz Fr.   6 000 000 für das Projekt «Kinderhospiz Flamingo, Fällanden» Total Fr. 15 823 500

Die Finanzdirektion hat zu weiteren Gesuchen die erforderlichen Stellungnahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Be- rücksichtigung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu entscheiden:

1. Stiftung Wisli (Innenausbau neuer Standort Wisli-Campus) Gesuchsteller/in Der 1984 gegründete Verein für Sozialpsychiatrie Zürcher Unterland wurde 2012 zur Stiftung Wisli umgewandelt. Die Stiftung verfolgt das Ziel, das Verständnis gegenüber Men- schen mit psychischer, physischer oder sozialer Beeinträch- tigung zu vergrössern, und fördert deren Integration durch den Betrieb geeigneter Einrichtungen. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung im Kanton Zürich mit Fokus auf das Zürcher Unterland tätig. Vorhaben Die Stiftung Wisli zieht innerhalb von Bülach ins neu entste- hende Quartier «Glasi Areal» um. Infolge des Bezugs des neuen Standorts werden zehn zurzeit in der ganzen Stadt Bülach verteilte Arbeitsbereiche, die 100 Arbeitsplätze für beeinträchtigte Menschen und 80 Arbeitsplätze für Fach- mitarbeitende umfassen, zentralisiert. Zudem entsteht ein neues gastronomisches Angebot mit geschützten bzw. angepassten Arbeitsplätzen. Das neue Angebot umfasst ein Selbstbedienungsrestaurant, einen Backshop mit einer Selbstbedienungscafeteria, einen Geschenkshop sowie einen Eventsaal. Den Innenausbau des neuen Wisli-Campus kann die Stiftung Wisli als Ankermieterin mitgestalten und auf die Bedürfnisse der Klientel passgenau ausrichten. In den oberen Stockwerken werden bestehende Angebote der Stiftung einziehen wie z. B. das Werkatelier und die Elektro- mechanik. Der Innenausbau dieser Räume soll dazu dienen, die Räumlichkeiten zeitgemäss und nach den neusten Erkenntnissen einer optimalen Arbeitsplatzgestaltung auszustatten, um die Teilnehmenden optimal auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Das neue Gastronomieangebot im Erdgeschoss soll in entspannter Atmosphäre einen Ort der Begegnung bilden. Der neue Hauptsitz der Stiftung Wisli kann so der steigenden Nachfrage nach Arbeitsplät- zen für psychisch beeinträchtigte Menschen in den nächs- ten 20 Jahren gerecht werden.

Kosten Fr. 9 111 400 Beantragter Beitrag Fr.   450 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   336 400 Standortgemeinden Fr.     30 000 Stiftungen und Private Fr. 2 200 000 Andere (Leistungsverträge, Mietpreis) Fr. 6 095 000 Gewährter Beitrag Fr.   450 000 Bedingungen Die Beiträge der Standortgemeinden müssen mindestens Fr. 100 000 betragen, ansonsten erfolgt am Kantonsbeitrag eine anteilmässige Kürzung. Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben – unter Berücksichtigung der erwähnten Bedingung – entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Durch die Zentralisierung können Arbeitsabläufe und Miet- kosten optimiert sowie am neuen Standort neue und zeit- gemässe Arbeitsplätze für Menschen mit psychischen Erkrankungen angeboten werden. Dies kann dazu beitragen, die Sichtbarkeit der Thematik zu verbessern und damit einen Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Beeinträch­ tigung zu leisten.

2. Verein Offene Soziale Arbeit Winterthur (Renovationsarbeiten für die neue Lernstube Winterthur) Gesuchsteller/in Der 1993 gegründete Verein Offene Soziale Arbeit Winter- thur hat verschiedene Angebote im Bereich der Offenen Sozialen Arbeit für Jugendliche und Erwachsene. Er arbeitet mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt zusammen und erhält von diesem Staatsbeiträge für den Betrieb. Vorhaben Fehlende Grundkompetenzen sind in der Schweiz ein Tabu, obwohl rund 15% der Bevölkerung aus unterschiedlichsten Gründen davon betroffen sind. Bildungsferne Personen laufen Gefahr, während ihres Lebens noch bildungsferner zu werden. Es braucht daher niederschwellige Formate und eine aktive Adressierung betroffener Personen, damit diese befähigt werden, auch im Erwachsenenalter ihre Grund- kompetenzen zu erweitern. Aus diesem Grund hat die Bil- dungsdirektion in Zusammenarbeit mit dem Bund das Projekt Lernstuben ins Leben gerufen, das zum Ziel hat, möglichst niederschwellig in gemütlicher Atmosphäre indivi- dualisiertes Lernen und Kurse anzubieten. An sechs Stand- orten im Kanton bestehen bereits Lernstuben, die von loka- len Trägern betrieben werden. Winterthur als zweitgrösstes Ballungsgebiet im Kanton hat noch keine Lernstube. Der Treffpunkt Vogelsang liegt wenige Meter vom Bahnhof Winterthur entfernt und ist ein Treffpunkt für Armutsbetrof- fene mit Cafeteria, Schreibdienst und weiteren nieder- schwelligen Angeboten. Er wird getragen vom Verein So­ ziale Arbeit Winterthur. Trägerschaft und Standort des Treffpunkts sind gut geeignet für die neu zu gründende Lernstube Winterthur. Genügend räumliche Kapazität, ein gastronomisches Angebot, personelle Expertise, notwen­ dige Eigenmittel, die Nähe zur Zielgruppe und lokale Ver- netzung sind gegeben. Die Räumlichkeiten sind jedoch renovationsbedürftig. Der Eingangsbereich soll daher ver- grössert und die räumliche Atmosphäre sowie die Infra- struktur für die zusätzlichen Besucherinnen und Besucher sollen verbessert werden. Die Betriebskosten der Lernstube werden der Verein Offene Soziale Arbeit, die Stadt Winter- thur und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt länger- fristig vollumfänglich tragen können.

Kosten Fr. 101 414 Beantragter Beitrag Fr.   66 814 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   9 600 Standortgemeinde(n) Fr.   25 000 Gewährter Beitrag Fr. 50 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Lernstuben im Kanton Zürich dienen der Förde- rung der Grundkompetenzen mit einem niederschwelligen Angebot u. a. zur Verbesserung der Fähigkeiten Lesen, Schreiben und Umgang mit Computer und Handy sowie für Hilfe bei Bewerbungen. Das Angebot richtet sich insbeson- dere an die bildungsferne Bevölkerung und trägt damit zu mehr Chancengleichheit bei. Es ist nachvollziehbar, dass auch im Einzugsgebiet Winterthur eine Nachfrage am Angebot der Lernstuben für die in der Region wohnhafte und angesprochene Bevölkerungsgruppe besteht. Mit der geplanten Lernstube kann deren Angebot in der Region Winterthur an einem zentralen und gut erreichbaren Stand- ort nahe des Bahnhofs Winterthur realisiert werden. Da sich die Standortgemeinde Winterthur am Projekt mit Fr. 25 000 beteiligt, erscheint ein Beitrag von Fr. 50 000 als angemessen.

3. Hochparterre AG (Architekturführer Winterthur und Umgebung) Gesuchsteller/in Hochparterre, der Verlag für Architektur, Planung und Design, besteht seit 1988 und berichtet mittels Zeitschrif- ten, Büchern, Themenheften und Online-Portalen breit von Planung über Architektur zu Möbel-, Grafik-, Schmuck-, Geräte-, Industrial und Corporate Design. Vorhaben Das Vorhaben schliesst an das Projekt «Architekturführer Zürich» an, das von der gleichen Träger- und Autorschaft vor einigen Jahren erfolgreich realisiert wurde. Winterthur als ehemaliges wichtiges Industriezentrum hat ein reiches bauliches Erbe aus verschiedenen Epochen. Dazu gehören auch die umliegenden Gemeinden, insbesondere Illnau-­ Effretikon. Der Architekturführer ist eine katalogartige Publikation, in der gut 450 Objekte (Gebäude, öffentliche Räume, Infrastrukturbauten) in kurzen Texten, Bildern und Plänen vorgestellt werden. Er ist nach Stadtquartieren gegliedert und macht auch den Sprung in die Umgebung. Einführende Texte behandeln die verschiedenen Epochen der Stadtentwicklung. Illnau-Effretikon als prototypische Agglomerationsgemeinde ist ein zweiter Schwerpunkt. Kosten Fr. 367 000 Beantragter Beitrag Fr.   55 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 100 000 Standortgemeinden Fr.   52 000 Stiftungen und Private Fr. 150 000 Andere (Genossenschaften) Fr.   10 000 Gewährter Beitrag Fr. 55 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Publikation schliesst eine Lücke: Sie ist der erste Archi- tekturführer, der alle Epochen behandelt, das ganze Stadt- gebiet abdeckt und auch über die Stadtgrenzen hinaus- blickt. Damit ist er das bisher umfassendste Kompendium zur Architektur in der Stadt Winterthur und ihrer Umgebung. Das Vorhaben fördert das baukulturelle Verständnis, insbe- sondere in Personengruppen, die sich sonst nicht mit dem Thema befassen.

4. Stiftung Reformierte Studentinnen- und Studentenhäuser Zürich (Sanierung und Umbau Studentinnen- und Studentenhaus) Gesuchsteller/in Die 2020 errichtete Stiftung Reformierte Studentinnen- und Studentenhäuser Zürich ist aus einem 1943 gegründe- ten Verein hervorgegangen. Sie bezweckt, Studierenden und weiteren Auszubildenden verschiedenster Fachrichtun- gen, ungeachtet ihrer Herkunft und Konfession, Wohnraum zu günstigen Bedingungen anzubieten. Hierzu unterhält und führt sie vier Wohnhäuser mit insgesamt 74 Wohnplätzen für Studierende aus dem In- und Ausland. Vorhaben Das 1891 erbaute Haus an der Steinwiesstrasse wird seit 1943 als Wohnheim für Studierende genutzt. Das Gebäude bedarf einer grundlegenden Instandsetzung, welche die Gebäudehülle und die gesamte Gebäudetechnik umfasst. Küche und Gemeinschaftsräume werden ins Erdgeschoss verlegt und erhalten einen neuen Ausgang in den Garten. Für mobilitätsbehinderte Bewohnerinnen und Bewohner soll der Zugang verbessert und eine geeignete Toilette erstellt werden. Kosten Fr. 3 208 000 Beantragter Beitrag Fr.   535 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 1 068 000 Stiftungen und Private Fr. 1 070 000 Standortgemeinde Fr.   535 000 Gewährter Beitrag Fr.   535 000 Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Gewährleis- tung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende. Durch die Renovation kann das Haus an der Steinwiesstrasse erhalten und von weiteren Generationen von Studierenden genutzt werden. Die geplanten Renovationsarbeiten sind zeitgemäss und gut geeignet, die vorhandenen Mängel zu beseitigen.

5. Verein Schatzkiste Schweiz (Pilotprojekt Schatzkiste) Gesuchsteller/in Der am 19. Juni 2023 gegründete Verein Schatzkiste Schweiz ist politisch und konfessionell unabhängig, verfolgt keine kommerziellen Zwecke, ist nicht gewinnorientiert und bezweckt, mit regionalen Angeboten eine Einszueins- Partnervermittlung einschliesslich Peer-Beratung für er- wachsene Menschen mit Beeinträchtigung zu betreiben. Vorhaben Die drei Schweizer Organisationen Stiftung Schürmatt, Zetzwil AG, Verein Insieme Basel und Verein Wohnstätten Zwyssig, Zürich, beabsichtigen, das Angebot des deut- schen Schatzkistenvereins, der aufgelöst wurde, im Kanton Zürich und in der ganzen Deutschschweiz weiterzuführen und eine kostenlose Einszueins-Partnervermittlung für Menschen mit einer Beeinträchtigung einschliesslich Peer- Beratung anzubieten. Dazu sollen die Daten von 600 ver- mittlungsbereiten Personen mit Beeinträchtigung in der Schweiz vom aufgelösten deutschen Verein übernommen werden. Menschen mit Beeinträchtigung sollen bei der Suche und dem Kennenlernen einer Partnerin oder eines Partners für Freizeitaktivitäten oder eine Beziehung unter- stützt werden. Mit einer einmaligen Einschreibegebühr von Fr. 25 soll das Angebot auch für IV-Beziehende bezahlbar sein. Die Umsetzung des Projekts umfasst konzeptionelle Arbei- ten, die Vereinsgründung, die Erarbeitung eines Datenschutz- konzepts, den Aufbau einer Datenbank, die Information der 600 Personen, die Partnervermittlung, die Durchführung von Peer-Beratungen sowie die Mitgliedergewinnung. Kosten Fr. 333 400 Beantragter Beitrag Fr.   37 500 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 258 000 Stiftungen und Private Fr.   19 900 Andere Kantone Fr.   18 000 Gewährter Beitrag Fr. 37 000 Bedingungen – Auf‌lagen –

Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 2 Abs. 2 VGF, der in der Regel einen mindestens fünfjährigen Leistungsausweis der gesuchstel- lenden Organisation voraussetzt. Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann im vorliegenden Fall davon abgewichen werden, da die neu gegründete gesuchstellende Organisation von drei Organisationen mit mehrjährigem Leistungsausweis im Fachbereich getragen wird. Die UNO-Behindertenrechts- konvention verfolgt den Zweck, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern. Auch das im Kanton Zürich ab 2024 geltende Selbstbestim- mungsgesetz (LS 831.5) soll ermöglichen, dass Menschen mit Behinderung so weit wie möglich selbst bestimmen können, wie und wo sie leben und von wem sie begleitet und betreut werden. Dazu gehören auch die Freizeitgestal- tung und das Führen einer Beziehung. Menschen mit Beein- trächtigung sind in diesem Bereich aber teilweise auf Unterstützung und Beratung angewiesen. Der Starthilfe­ beitrag an das Pilotprojekt Schatzkiste fördert mehr Wahl- freiheit und Selbstbestimmung. Das Projekt, dem überre- gionale Bedeutung zukommt, ist sinnvoll und aus sozialpoli- tischer Sicht zu begrüssen. Mit der Gewinnung weiterer Organisationen, die sich für Menschen mit Beeinträchtigung einsetzen, sollen die jährlichen Kosten aufgeteilt und vor Ort Peer-Beratungen ohne lange Anfahrtswege ermöglicht werden.

6. Schweizerische Patientenorganisation und Stiftung Patientensicherheit Schweiz (Aufbau gemeinsamer Räumlichkeiten der zwei grössten Schweizer Patienten­ organisationen) Gesuchsteller/in Die 1989 gegründete SPO Schweizerische Patientenorgani- sation mit Sitz in Zürich besteht aus einer Doppelstruktur von Stiftung und Verein. Die Organisation bezweckt die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patien- ten und die Verbesserung ihrer Stellung im Gesundheits­ wesen der Schweiz und in Liechtenstein. Stiftung und Verein haben gemeinnützigen Charakter. Die SPO Patienten- organisation verfügt für die Jahre 2021–2024 über eine Leistungsvereinbarung mit der Gesundheitsdirektion, auf- grund derer, sie jährlich einen Beitrag von Fr. 75 000 erhält. Sie unterstützt im Auftrag des Kantons die Bevölkerung als Anlaufstelle bei Fragen betreffend verschiedene Leistungs- erbringer im Gesundheitswesen sowie Patientinnen und Patienten beim Durchsetzen ihrer Rechte und Erfüllen ihrer Pflichten. Ebenso fördert sie den Informationsstand in der Bevölkerung. Die 2003 gegründete Stiftung Patientensicherheit Schweiz mit Sitz in Zürich ist eine unabhängige, schweizweit tätige Expertenorganisation. Als nationales Kompetenzzentrum setzt sie sich für eine konstruktive und konsequente Sicher- heitskultur im Gesundheitswesen ein. Vorhaben Patienteninteressen werden von zahlreichen unterschied­ lichen Interessengruppen vertreten. Um den Patienten­ interessen ein stärkeres Gewicht zu verleihen, haben die beiden Patientenorganisationen Anfang 2023 beschlossen, ab 1. Oktober 2023 gemeinsame Räumlichkeiten in unmittel- barer Nähe des Zürcher Hauptbahnhofs zu beziehen. Die Räumlichkeiten sollen so ausgestattet werden, dass die Zusammenarbeit verbessert wird und Synergien bestmög- lich genutzt werden, sodass sich die beiden Patientenorga- nisationen auf ihre inhaltlichen Kernaufgaben konzentrieren können. Dafür sollen neben der Möblierung auch Investitio- nen in eine gemeinsame IT-Infrastruktur getätigt werden, wodurch die Schaffung von Synergien erleichtert und be- schleunigt wird. Kosten Fr. 25 700 Beantragter Beitrag Fr. 12 850 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   8 850 Stiftungen und Private Fr.   4 000 Gewährter Beitrag Fr. 12 000

Bedingungen – Auf‌lagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, der eine angemes- sene Beteiligung der Standortgemeinden bzw. -kantone voraussetzt. Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann im vorliegen- den Fall davon abgewichen werden, da es sich um ein kantonales Projekt handelt und demnach keine Standort­ gemeinde vorhanden ist. Patientinnen und Patienten sind die grösste Zielgruppe im Gesundheitswesen. Mit den gemeinsamen Räumlichkeiten können die beiden Organi­ sationen Synergien nutzen und ihre Arbeit für diese Ziel- gruppe noch besser leisten.

7. Baugenossenschaft mehr als wohnen (Neues vom Stadtrand) Gesuchsteller/in Die Baugenossenschaft mehr als wohnen wurde 2007 anlässlich des Jubiläums «100 Jahre gemeinnütziger Woh- nungsbau» durch verschiedene Baugenossenschaften und andere Trägerschaften gegründet. Sie versteht sich als Innovations- und Lernplattform und experimentiert auf den Gebieten des Zusammenlebens, neuer Wohnformen, Öko­ logie, Baumethoden und vielem mehr. Vorhaben 2014 stellte die Wohnbaugenossenschaft «mehr als woh- nen» auf der ehemaligen Industriebrache Hunziker-Areal in Zürichs Norden ihre erste Siedlung fertig. Damit war ein ungewöhnliches, 13 Häuser umfassendes Wohnprojekt für 1300 Bewohnerinnen und Bewohner und Gewerbetreibende entstanden, das sich als wegweisendes Projekt für den künftigen gemeinnützigen Wohnungsbau versteht. Es wurde als systemisch nachhaltigstes Wohnbauprojekt 2017 mit dem UN-World-Habitat Award ausgezeichnet. 2024/ 2025 kann die Wohnbaugenossenschaft «mehr als woh- nen» auf zehn Jahre Wohn- und Betriebserfahrung in ihrer «Vorzeigesiedlung» auf dem Hunziker-Areal zurückblicken. Unter dem Titel «Neues vom Stadtrand – Zukunftsweisen- des Wohnen und Leben in Schweizer Städten am Beispiel der Zürcher Genossenschaft mehr als wohnen» ist eine Webserie mit zehn Kurzfilmen von Stephan Wicki in Zu­ sammenarbeit mit der Gesuchstellerin geplant. Der Filme- macher begleitete über Jahre hinweg als Bewohner das genossenschaftliche Leben im Hunziker-Areal mit der ­Kamera. Zusätzlich soll gezielt und ergänzend bis Mitte 2024 weiteres Filmmaterial gedreht werden. Die Filme sollen zeigen, wie sich die Bewohnerinnen und Bewohner auf die hochgesteckten Ziele der Genossenschaft für ein nachhaltiges, die Ressourcen schonendes Leben einlassen, wie in solchen neuen Wohnprojekten Nachbarschaft ent- steht, wie die im verdichteten Bauen und Wohnen oder im Prinzip Sharing (Teilen statt Besitzen) umgesetzte Nach­ haltigkeit erlebt wird und wie sich die Bewohnerinnen und Bewohner den neuen Ort aneignen und heimisch werden. Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Gruppe der älteren Menschen, die durch ihre Aktivitäten einen überdurch- schnittlichen Beitrag zur Gemeinschaft leisten. Kosten Fr. 150 000 Beantragter Beitrag Fr.   20 000

Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   50 000 Stiftungen und Private Fr.   60 000 Sponsoren Fr.   10 000 Standortgemeinde Fr.   10 000 Gewährter Beitrag Fr. 20 000 Bedingungen – Auf‌lagen Der Zugang zur Web-Filmserie muss für das Publikum barrierefrei und kostenlos möglich sein. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Ein Grossteil der Bevölkerung wohnt in althergebrachten, sich wenig verändernden Wohnformen. Die Baugenossen- schaft mehr als wohnen leistet wichtige Pionier- und For- schungsarbeit, indem sie auslotet, welche neuen Wege zum Beispiel in den Bereichen des Zusammenlebens und ver- schiedener Wohnformen, im Bereich Baumethoden oder bei ökologischen Massnahmen möglich sind. Es ist zu begrüssen, dass die daraus entstehenden Erkenntnisse breiteren Bevölkerungskreisen nähergebracht werden sollen. Das dem Projekt zugrunde liegende Medium «Film» und die Verbreitung als Webserie sind dafür geeignet.

8. Verein Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund (Pilotprojekt «Vice Versa Public») Gesuchsteller/in Der 1905 gegründete Verein Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund (SIG) bezweckt die Wahrung und Förderung der gemeinsamen Interessen der Jüdinnen und Juden in der Schweiz, insbesondere auch deren Vertretung gegenüber den eidgenössischen Behörden und gesamtschweizeri- schen Institutionen sowie internationalen jüdischen Orga­ nisationen, in enger Verbundenheit mit Israel und den Jüdinnen und Juden in der ganzen Welt. Der SIG führt seine Aktivitäten in Einklang mit der jüdischen Tradition durch. Er verfolgt keine kommerziellen Zwecke und strebt keinen Gewinn an. Vorhaben Der Verein möchte überregional und überkantonal Vertrete- rinnen und Vertretern von Organisationen wie Behörden, Institutionen, Vereinen und Unternehmen Wissen vermit- teln, um heikle Situationen im interkulturellen Umgang zu meistern. Sie sollen dabei insbesondere in Fragen des Diversity-Managements sensibilisiert werden. Dazu soll das Pilotprojekt «Vice Versa Public» durchgeführt werden, in dem das Brückenbauer-Team der Kantonspolizei, Mitarbei- tende des Migrationsamtes mit Kundenkontakt und Mit- arbeitende des Sportamtes jeweils in Workshops mit kon- kreten Fällen konfrontiert werden, die sich in ihrer Organi- sation abspielen könnten. Im Rahmen von Diskussionen sollen dann Handlungsoptionen und «Best Practices» be- sprochen werden, um die Teilnehmenden dazu anzuregen, die eigenen Einstellungen und Handlungen zu reflektieren. Es ist geplant, das daraus resultierende Projekt mit den bestehenden Strukturen des Vereins und durch eine Kos- tenbeteiligung der nutzniessenden Organisationen weiter- zuführen. Kosten Fr. 160 000 Beantragter Beitrag Fr.   80 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   80 000 Gewährter Beitrag Fr. 80 000 Bedingungen – Auf‌lagen –

Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, der eine angemes- sene Beteiligung der Standortgemeinden bzw. -kantone voraussetzt. Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann im vorliegen- den Fall davon abgewichen werden, da es sich um ein kantonales Projekt handelt und demnach keine Standort­ gemeinde vorhanden ist. Das Vorhaben kommt dem Kanton Zürich, ansässigen Organisationen und letztlich auch der Bevölkerung des Kantons Zürich zugute. Durch seine Unter- stützung kann der Kanton sein Engagement für Diversität und gegen Ausgrenzung und Diskriminierung bekräftigen. Dies fördert die gemeinsame Bekämpfung von Diskriminie- rung und den Zusammenhalt unter den Minderheiten. Die Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtungen mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die ge- nannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt:

1. Stiftung Wisli Fr.   450 000 (Innenausbau neuer Standort Wisli-Campus)

2. Verein Offene Soziale Arbeit Winterthur Fr.     50 000 (Renovationsarbeiten für die neue Lernstube Winterthur)

3. Hochparterre AG Fr.     55 000 (Architekturführer Winterthur und Umgebung)

4. Stiftung Reformierte Studentinnen- und Studentenhäuser Zürich Fr.   535 000 (Sanierung und Umbau Studentinnen- und Studentenhaus)

5. Verein Schatzkiste Schweiz Fr.     37 000 (Pilotprojekt Schatzkiste)

6. Schweizerische Patientenorganisation und Stiftung Patienten- Fr.     12 000 sicherheit Schweiz (Aufbau gemeinsamer Räumlichkeiten der zwei grössten Schweizer Patientenorganisationen)

7. Baugenossenschaft mehr als wohnen Fr.     20 000 (Neues vom Stadtrand)

8. Verein Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund Fr.     80 000 (Pilotprojekt «Vice Versa Public») Total Fr. 1 239 000

II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auf‌lagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auf‌lagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elek- tronisch die Erfüllung aller Auf‌lagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung in- nert drei Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der ersten 90% des Beitrags zu ersuchen (Bedingung für diese Aus- zahlung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert fünf Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags zu ersuchen und der Fondsverwaltung den Schlussbericht gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG in einer von dieser ak- zeptierten Fassung einzureichen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auf‌lage). e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auf‌lage). f) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnützi- gen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auf‌lage). III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Disposi- tiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auf‌lagen gemäss Dis- positiv II auszubezahlen. IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge ge- mäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swiss- los Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanz- kommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungs- rates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli