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Entscheid

RRB Nr. 1129/2013

Sozialamt, Rückkehrberatung Flughafegefängnis, Stellenplan

2. Oktober 2013Deutsch3 min

Source zh.ch

Sozialamt, Rückkehrberatung Flughafegefängnis, Stellenplan

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Oktober 2013

1129. Sozialamt; Rückkehrberatung Flughafengefängnis (Stellenplan)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Kantonale Sozialamt führt eine Rückkehrberatungsstelle mit drei Mitarbeitenden. Sie bietet den zur Ausreise verpflichteten Personen un- entgeltliche Beratungsgespräche im Zusammenhang mit der bevorstehen- den Rückkehr in das Heimatland oder in ein Drittland an. Daneben leistete das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) gestützt auf einen Leistungsvertrag mit der Direktion der Justiz und des Innern im Flughafengefängnis Rückkehrberatung für Personen in Ausschaffungs- haft. Neu sieht die Asylverordnung 2 (AsylV 2) in Art. 59ater keine eigent- liche Rückkehrberatung, sondern nur noch Ausreisegespräche für Per- sonen, die sich gestützt auf Art. 75–78 des Ausländergesetzes (AuG) in Haft befinden, vor. Die Direktion der Justiz und des Innern hat den Leistungsvertrag mit dem SRK aufgrund dieser Änderung des Bundes- rechts auf Ende 2013 beendet. Es ist sinnvoll, dass eine einzige Organi- sation im Kanton sowohl Rückkehrberatung wie Ausreisegespräche über- nimmt. In Absprache mit der Direktion des Innern und der Justiz sollen deshalb die neu in Art. 59ater AsylV 2 vorgesehenen Ausreisegespräche ab 1. Januar 2014 in die bereits bestehenden Strukturen des Kantonalen Sozialamtes integriert und von diesem durchgeführt werden. Damit verbunden ist eine deutliche Senkung der heutigen Kosten.

B. Stellenbedarf und Finanzierung Die bisher von der Direktion der Justiz und des Innern extern an das SRK vergebene Aufgabe kann mit den bestehenden Stellen in der Rück- kehrberatung des Kantonalen Sozialamtes nicht abgedeckt werden. Für die Übernahme der Rückkehrberatung im Sinne der Ausreisegespräche im Flughafengefängnis ist eine zusätzliche Stelle zu schaffen. Diese Stelle ist analog der heutigen vergleichbaren Stellen in der Rückkehrberatung in der Lohnklasse 16 einzureihen. Die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Vollzeitstelle belaufen sich auf rund Fr. 156 000. Vom Bundesamt für Migration (BFM) wurde eine Kostenbeteiligung von jährlich Fr. 32 000 in Aussicht gestellt. Nach Abzug des Bundesbei- trages belaufen sich die Kosten zulasten des Kantons auf Fr. 124 000.

Davon gehen wie bisher Fr. 50 000 zulasten des Migrationsamtes (Leis- tungsgruppe Nr. 3300) und neu Fr. 74 000 zulasten des Kantonalen Sozial- amtes (Leistungsgruppe Nr. 3500). Die Kosten des Kantons für die Rückkehrberatung im Flughafenge- fängnis beliefen sich bisher auf Fr. 270 000. Davon wurden Fr. 220 000 durch die Direktion der Justiz und des Innern (Amt für Justizvollzug) und Fr. 50 000 durch die Sicherheitsdirektion (Migrationsamt) getragen. Insgesamt erzielt der Kanton gegenüber der heutigen Lösung Einspa- rungen von gegen Fr. 150 000. Die erforderlichen Mittel sind im Budget 2014 und im KEF 2014–2017 in den entsprechenden Leistungsgruppen enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Kantonalen Sozialamtes wird mit Wirkung ab 1. Januar 2014 folgende Stelle neu geschaffen: Stelle Richtposition Klasse VVO 1,0 Verwaltungsassistent/-in 16

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli