Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 1139/2009

Kongresszentrum Zürich, Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich

8. Juli 2009Deutsch6 min

Source zh.ch

Kongresszentrum Zürich, Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2009

1139. Kongresszentrum Zürich, Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Schreiben vom 31. März 2009 gelangte die Vorsteherin des Hoch- baudepartements der Stadt Zürich an den Baudirektor und legte ihm dar, dass der Stadtrat auch nach der Volksabstimmung vom 1. Juni 2008 weiterhin die Erstellung eines Kongresszentrums anstrebe. Dabei be- vorzuge er die drei Standorte Geroldareal, Kaserne und Hochschul- gebiet. Zusätzlich solle ein Seestandort ermittelt werden. Als weiterer möglicher Standort wurde von privater Seite Mitte Juni 2009 der Car- parkplatz beim Hauptbahnhof Zürich vorgeschlagen; das Hochbau- departement der Stadt Zürich erachtet diesen Standort ebenfalls als zumindest prüfenswert. Der Regierungsrat begrüsst das Anliegen der Stadt Zürich, an zentraler und attraktiver Lage ein neues Kongresszent- rum zu erstellen. Ein Kongresszentrum mit internationaler Ausstrahlung stärkt den Wirtschaftsstandort Zürich, fördert den wissenschaftlichen Austausch in Medizin, Bildung und Technologie und bietet den ansäs- sigen Unternehmen eine Plattform, um sich regional, national oder inter- national positionieren zu können. Zürich ist zentral gelegen, gut erreich- bar und verfügt über eine sehr gute Anbindung an das Schienennetz und den internationalen Flughafen Zürich Kloten. Überdies sind die Lage am See und die Nähe zu Naherholungsgebieten und den Bergen weitere Vorteile der Stadt Zürich. Zum Umfeld eines Kongresszentrums gehören ein interessantes und vielfältiges Hotel- und Gastronomieange- bot, kulturelle Einrichtungen wie unter anderem Opernhaus, Theater, Museen, Clubs und Kleinbühnen. Ein Kongresszentrum birgt ein volks- wirtschaftliches Potenzial und ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor so- wohl für Stadt und Kanton Zürich als auch über seine Grenzen hinaus.

B. Mögliche Standorte für ein neues Kongresszentrum Von den erwähnten möglichen Standorten befindet sich das Kasernen- areal an der Sihl im Eigentum des Kantons, ebenso die verschiedenen von der Stadt Zürich in Betracht gezogenen Grundstücke im Hoch- schulgebiet Zürich-Zentrum. Bei Standorten am See wäre die Vergabe einer Konzession zu prüfen.

Diese Standortvorschläge sind wie folgt zu beurteilen: – Das Kasernenareal liegt zentral in unmittelbarer Nähe zur Innen- stadt und ist sehr gut an die Verkehrsinfrastruktur angebunden. Ein vielfältiges Angebot an Hotellerie, Gastronomie und kulturellen Ein- richtungen besteht bereits im nahen Umfeld oder ist in Gehdistanz erreichbar. Mit der städtebaulichen Aufwertung des Gebiets durch die Neubau- ten der Europaallee (vormals Stadtraum HB) erhält das Gebiet Ka- serne einen neuen Impuls durch die Ansiedlung angesehener Dienst- leistungsunternehmen, der Pädagogischen Hochschule Zürich sowie von Gastronomie, Detailhandel und Wohnungen. Ein neues Kon- gresszentrum kann diese städtebauliche Entwicklung unterstützen und durch die Besucherströme einen Brückenschlag zwischen Innen- stadt und dem Gebiet der Kaserne und Europaallee bilden. Der Re- gierungsrat unterstützt den Standort Kasernenareal und sieht den Kanton als Partner der Stadt. Der Beitrag des Kantons könnte aus der Zusammenarbeit mit der Stadt bei der Erarbeitung des kantona- len Richtplans und des Gestaltungsplans sowie der Gewährung des Baurechts bestehen. – Das Hochschulquartier ist ein zentrales und wichtiges Gebiet für die Entwicklungen der Universität, des Universitätsspitals und der ETH Zürich. Wie der Masterplan «Zukunft des Hochschulstandortes Zürich» und der kantonale Richtplan für das «Hochschulgebiet Zürich-Zentrum» zeigen, stossen die drei betroffenen Anstalten be- reits heute an ihre Grenzen der Entwicklungsmöglichkeiten. Obwohl durchaus Synergien zwischen dem Kongresswesen und den Hoch- schulen notwendig und wichtig sind, verhindert ein neues Kongress- zentrum deren Ausbau und Aufwertung nachhaltig. Im Weiteren stellte ein Kongresszentrum mit seiner notwendigen Infrastruktur eine zu- sätzliche Belastung für das Hochschulquartier hinsichtlich Verkehr sowie Fussgängerinnen und Fussgänger dar, die in den Stosszeiten kaum noch aufzufangen wäre. Der Standort Hochschulquartier für ein neues Kongresszentrum ist daher abzulehnen. Der Kanton stellt die dafür notwendigen Grund- stücke nicht zur Verfügung. – Das Geroldareal liegt in Zürich West, einem ehemaligen Industrie- quartier, das sich im Umbruch befindet. In den kommenden Jahren wird sich dieses Gebiet hinsichtlich Städtebau, Arbeitsplatzangebot, Infrastruktur und Bevölkerungsstruktur grundlegend verändern. Dies bietet einige städtebauliche und gestalterische Möglichkeiten. In Bezug auf die Standortqualität weist das Areal Nachteile betreffend

der für das Kongresswesen notwendigen Infrastruktur im Umfeld auf (wie Hotellerie und Gastronomie). Die Synergien wie auch der Nut- zen für die Innenstadt sind beschränkt. Der Standort Geroldareal wird aus diesen Gründen derzeit kritisch beurteilt. – Dass ein Standort am See durch die Stadt nach wie vor weiterverfolgt wird, ist aufgrund der attraktiven Lage nachvollziehbar. Um diese Attraktivität auch für künftige Generationen zu erhalten, eignet sich nicht jeder Standort am See für ein neues Kongresszentrum. Die Ent- wicklung dieses Gebiets hat deshalb auf der Grundlage «Seebecken der Stadt Zürich – Leitbild und Strategie» des Regierungsrates und des Stadtrates (bis zu den Sommerferien in der Vernehmlassung) zu erfolgen. Als Standort am See ist deshalb einzig der Standort Seeufer Enge denkbar. Er weist Nachteile insbesondere bezüglich Hotellerie für das Kongresswesen und bezüglich Erreichbarkeit auf. Der Beitrag des Kantons würde dabei in erster Linie in der Zusammenarbeit mit der Stadt bei der Erarbeitung des kantonalen Richtplans und des Gestaltungsplans sowie in der allfälligen Erteilung der notwendigen Konzession bestehen. – Der Carparkplatz beim Hauptbahnhof Zürich ist ein Grundstück, das der Stadt Zürich gehört. Die Lagequalität des Carparkplatzes ist insbesondere wegen der zentralen Lage und des Bezugs zum Fluss vergleichbar mit jener des Kasernenareals. Der Standort Carparkplatz wird zwar zumindest als prüfenswert be- urteilt, das Synergiepotenzial im Umfeld der Kaserne ist jedoch für ein neues Kongresszentrum höher einzustufen. Der Beitrag des Kantons würde dabei aus der Zusammenarbeit mit der Stadt bei der Erarbeitung des kantonalen Richtplans und des Gestaltungsplans bestehen.

C. Würdigung Die Ansiedlung eines neuen Kongresszentrums an zentraler Lage in der Stadt Zürich bietet für den Wirtschaftsstandort Zürich eine grosse Chance, weshalb die Stadt Zürich bei der Umsetzung des Vorhabens zu unterstützen ist. Bevorzugt wird aus heutiger Sicht der Standort Kaserne wegen seiner hervorragenden Lage in unmittelbarer Nähe zur Innen- stadt, aufgrund der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur und aufgrund des Umstandes, dass ein neues Kongresszentrum in diesem Gebiet in Ergänzung zur Entwicklung des Gebiets Europaallee (vormals Stadt- raum HB) einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung des gesamten Stadt- raumes am linken Sihlufer bieten kann.

D. Weiteres Vorgehen Bei der weiteren Planung soll eng mit der Stadt Zürich zusammen- gearbeitet werden. Dabei soll den Potenzialen, der Bedeutung für den Wirtschaftsstandort und für den Tourismus sowie der regionalen, natio- nalen und internationalen Ausstrahlung eines neuen Kongresszentrums Rechnung getragen werden. Die Wahrung der kantonalen Interessen erfolgt durch die Baudirektion in Zusammenarbeit mit der Volkswirt- schaftsdirektion.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Bau eines neuen Kongresszentrums an zentraler Lage in der Stadt Zürich wird unterstützt. Der Stadt Zürich wird die Zusammen- arbeit für die planerischen Verfahren angeboten.

II. Für das neue Kongresszentrum wird der Standort Kaserne bevor- zugt.

III. Die Grundstücke des Kantons im Hochschulgebiet Zürich- Zentrum stehen für ein neues Kongresszentrum nicht zur Verfügung.

IV. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi