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Entscheid

RRB Nr. 1142/2012

Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) 2011 und Massnahmenkonzept ZFI, Bericht, Verabschiedung

7. November 2012Deutsch14 min

Source zh.ch

Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) 2011 und Massnahmenkonzept ZFI, Bericht, Verabschiedung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. November 2012

1142. Bericht «Der Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) im Jahr 2011» und «Massnahmenkonzept ZFI»

A. «Der Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) im Jahr 2011»

1. Ausgangslage Am 25. November 2007 verwarfen die Stimmberechtigten des Kan- tons Zürich die Volksinitiative «Für eine realistische Flughafenpolitik» und nahmen den Gegenvorschlag des Kantonsrates an. Dessen zentra- les Element war der Zürcher Fluglärm-Index (ZFI), der die Belästigung der Bevölkerung durch Fluglärm erfasst. Die entsprechenden Ände- rungen des Flughafengesetzes (§ 3 Abs. 3–6, LS 748.1) traten am 1. März 2008 in Kraft; die Abs. 4–6 bilden die gesetzliche Grundlage für den ZFI. Gemäss § 3 Abs. 6 des Flughafengesetzes überwacht der Regierungsrat die Veränderung der mit dem ZFI gemessenen Anzahl der vom Fluglärm am Tag stark belästigten bzw. nachts im Schlaf stark gestörten Personen. Er erstattet dem Kantonsrat jährlich Bericht über diese Entwicklung, deren Ursachen sowie über die allenfalls eingeleiteten Massnahmen. Nachdem es sich bereits 2007 abzeichnete, dass der Monitoringwert den Richtwert erreichen bzw. überschreiten dürfte, beauftragte der Re- gierungsrat mit Beschluss Nr. 1893/2008 die Volkswirtschaftsdirektion (Federführung), zusammen mit der Baudirektion eine systematische, wir- kungsorientierte Planung und Evaluation Erfolg versprechender Mass- nahmen vorzunehmen mit dem Ziel, den Monitoringwert auf lange Sicht so tief wie möglich zu halten. Das entsprechende Massnahmenkonzept, bestehend aus dem «Fachbericht Flugbetrieb», dem «Fachbericht Raum- entwicklung/Wohnqualität» und dem Synthesebericht, verabschiedete er mit Beschluss Nr. 1690/2009. Im nun vorliegenden Beschluss wird das neue, überarbeitete Massnahmenkonzept vorgestellt und verabschiedet.

2. Der ZFI im Vergleich 2010/2011 und im Langzeitvergleich 2000/2007–2011 Der Regierungsrat verabschiedete bisher vier Berichte zum jewei- ligen Stand des ZFI (2007, 2008, 2009 und 2010). Während der ZFI- Monitoringwert 2007 noch leicht unter dem vom Regierungsrat bei 47 000 stark belästigten bzw. gestörten Personen festgelegten Richtwert lag, wurde der Richtwert 2008 leicht überschritten, 2009 wegen der rück-

läufigen Zahl von Flugbewegungen erneut leicht unterschritten und 2010 schliesslich erneut überschritten. Der vom Regierungsrat bei 47 000 stark belästigten Personen festgelegte ZFI-Richtwert wurde 2011 um rund 6700 Personen (+6%) überschritten. Die folgende Tabelle hält die Ver- änderung der wichtigsten Kenngrössen des ZFI fest, und zwar im Ver- gleich 2010/2011 sowie im Langzeitvergleich 2000/2007–2011. Diff. Diff. 2000 2007 2008 2009 2010 2011 10/11 00/11 Richtwert 47 000 47 000 47 000 47 000 47 000 47 000 Monitoringwert (HA+HSD) 59 600 46 300 49 000 46 800 50 800 53 700 6% –10% davon im Kt. Zürich absolut 52 600 44 100 46 700 44 800 48 400 50 500 davon im Kt. Zürich in Prozent 88,2% 95,2% 95,3% 95,9% 95,3% 94,1% Am Tag stark belästigte 43 800 30 700 32 300 31 100 32 700 35 700 9% –18% Personen davon im Kt. Zürich absolut 40 900 29 800 31 300 30 200 31 700 34 500 davon im Kt. Zürich in Prozent 93,4% 96,9% 97,0% 97,1% 97,0% 96,8% In der Nacht stark gestörte 15 800 15 600 16 800 15 600 18 000 18 000 0% 14% Personen davon im Kt. Zürich absolut 11 700 14 300 15 400 14 600 16 600 16 000 davon im Kt. Zürich in Prozent 74,0% 91,7% 92,0% 93,4% 92,3% 88,8%

3. Auswertung der Ergebnisse: Die Entwicklung des ZFI-Monitoringwerts bis 2011

3.1 Vorjahresvergleich Über den ZFI-Monitoringwert 2011 und über die Gründe für dessen neuerliches Anwachsen bzw. für die Überschreitung des Richtwerts gibt der Bericht «Der Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) im Jahr 2011» im De- tail Auskunft. Zusammenfassend kann Folgendes festgehalten werden: Der ZFI-Monitoringwert 2011 hat gegenüber dem Vorjahr um 6% zuge- nommen, die Zahl der tagsüber vom Fluglärm stark belästigten Perso- nen (Highly Annoyed, HA) um 9%, während die Zahl der in der Nacht im Schlaf stark gestörten Personen (Highly Sleep Disturbed, HSD) un- verändert blieb, dies dank rückläufiger Flugbewegungen zur Nachtzeit, d. h. nach 22.00 Uhr. Zudem wirkte sich die siebenstündige Nachtflug- sperre positiv aus. Der tatsächliche Bevölkerungsanstieg, wie auch die durch eine Änderung der Erfassungsmethodik (eidg. Registerharmoni- sierung) bedingte Zunahme der ausgewiesenen Bevölkerung zwischen 2010 und 2011, hat den ZFI erneut ansteigen lassen. Bezüglich der ein- zelnen Komponenten des Flugbetriebs sind in erster Linie die Verände- rungen der Fluggeometrie und der Flugzeugflotte zwischen 2010 und 2011 ursächlich für den Anstieg des ZFI.

3.2 Vergleich zum Jahr 2000: Das Bevölkerungswachstum trägt wesentlich zum Anstieg des ZFI bei Im Vergleich zum Jahr 2000 ist der ZFI-Monitoringwert um 10% ge- sunken, die HA um 18%, während die HSD um 14% höher liegen. Das Bevölkerungswachstum zwischen 2000 und 2011 hat einen Zuwachs des ZFI um 14% bewirkt, was jedoch durch eine günstige Entwicklung im Flugbetriebsindex (–23%) mehr als kompensiert wurde. Die einzel- nen flugbetrieblichen Komponenten zeigten gegenläufige Tendenzen. Weiter waren im Vergleich 2000/2011 der Rückgang der Flugbewegun- gen und die Entwicklungen im Flottenmix unter dem Gesichtspunkt des ZFI positiv zu werten, negativ hingegen die Lage und die Belegung der Flugrouten.

120%

100%

80% Bevölkerungsindex

60% Flugbetriebsindex Richtwert indexiert 40% ZFI indexiert

20%

0% 2000 2007 2008 2009 2010 2011

3.3 Wohnqualität Ende 2009 beschloss der Regierungsrat, gestützt auf § 3 Abs. 4 des Flughafengesetzes, die Verordnung zum Zürcher Fluglärm-Index (ZFI- VO). Diese sieht u. a. Massnahmen zur Förderung der Wohnqualität vor. Eine vom Regierungsrat am 7. Dezember 2011 beschlossene Revi- sion der ZFI-VO konkretisiert diese Förderungsmassnahmen. Überein- stimmend mit dem Entwurf für die Teilrevision des Kapitels 4.7.1 (Flug- hafen Zürich) des kantonalen Richtplans hat die Revision der ZFI-VO zum Ziel, langfristig alle Wohnungen in der Flughafenregion mit hoch-

wertigen Schallschutzmassnahmen auszustatten. Die Wirksamkeit die- ser Massnahmen wird durch Untersuchungen der Empa belegt. Für den ZFI-Bericht 2011 hat die Empa die in der Berechnungsvorschrift zum ZFI vorgesehene erhöhte Einfügungsdämpfung bei Komfort- und Schalldämmlüftungen berücksichtigt. Dabei ergibt sich eine Verminde- rung der HSD und damit auch des ZFI von 54 268 um 564 auf 53 704 vom Fluglärm stark belästigte bzw. gestörte Personen. Das Ergebnis dieser Berechnungsmethode wird fortan, beginnend mit vorliegendem ZFI-Bericht 2011, als ZFI-Monitoringwert ausgewiesen.

B. Das Massnahmenkonzept ZFI

1. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Auftrag Gemäss § 3 Abs. 5 und 6 des Flughafengesetzes wirken die Behörden des Kantons Zürich darauf hin, dass der Richtwert von 47 000 stark vom Fluglärm belästigten/gestörten Personen nicht überschritten wird. Sie er- greifen rechtzeitig die in ihrer Kompetenz stehenden Massnahmen und nehmen Einfluss auf die Flughafenbetreiberin und auf den Bund. Nach- dem der Regierungsrat den ZFI-Bericht 2007 mit Beschluss Nr. 1893/ 2008 verabschiedet und davon Kenntnis genommen hatte, dass der Monitoringwert 2007 nur noch rund 700 Punkte unter dem Richtwert von 47 000 Personen zu liegen kam, beauftragte er die Volkswirtschafts- direktion und die Baudirektion, Erfolg versprechende Massnahmen zu prüfen mit dem Ziel, den Monitoringwert auf lange Sicht so tief wie möglich zu halten. Gleichzeitig legte der Regierungsrat fest, dass ihm über die Ergebnisse dieser Abklärungen bis November 2009 Bericht zu erstatten sei. Der Auftrag des Regierungsrates wurde in einem Teil- projekt «Flugbetrieb» und einem Teilprojekt «Raumentwicklung/Wohn- qualität» bearbeitet. Die Ergebnisse wurden in zwei Fachberichten und in einem Synthesebericht dokumentiert und vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1690/2009 verabschiedet. Die im Anschluss daran veröffent- lichten Berichte zum Zürcher Fluglärm-Index enthielten jeweils eine Zusammenfassung des Massnahmenkonzepts und gaben Aufschluss über den Stand ihrer Umsetzung. Wie dem ZFI-Bericht 2011 zu entneh- men ist, wurden die meisten der kurzfristigen Massnahmen umgesetzt. Anlässlich der Verabschiedung des ZFI-Berichts 2011 in der Experten- gruppe wurde deshalb ein überarbeitetes Massnahmenkonzept vorge- schlagen.

2. Überarbeitetes Massnahmenkonzept Das überarbeitete ZFI-Massnahmenkonzept lehnt sich in seiner Glie- derung stark an das Konzept des «ausgewogenen Ansatzes» (Balanced Approach) der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) an. Die anlässlich der 37. Session der ICAO-Vollversammlung im September/ Oktober 2010 verabschiedete Resolution A37-18 ermöglicht den unter- zeichnenden Staaten, einen einheitlichen Ansatz zur Lösung von Flug- lärmproblemen zu verfolgen. Vergleichbare Rechtsgrundsätze betref- fend den Schutz der Umwelt vor Fluglärm gelten auch im europäischen Recht. In Bezug auf die Bekämpfung des Fluglärms ist besonders die Europäische «Richtlinie 2002/30/EG über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemein- schaft» zu beachten, die auch in der Schweiz Anwendung findet. Die in dieser Richtlinie formulierten Ziele befassen sich mit der Fluglärm- bekämpfung bei Grossflughäfen mit besonderen Lärmproblemen. Ge- mäss der Richtlinie 2002/30/EG sind Massnahmen zur Verringerung des Fluglärms an der Quelle und Massnahmen der Flächennutzungsplanung und -verwaltung sowie lärmmindernde Betriebsverfahren als grund- sätzlich wirksamer einzuschätzen als zeitliche oder mengenmässige Ein- schränkungen des Betriebs. Die für die Lärmverminderung wirksame- ren Massnahmen verdienen Priorität. Sowohl die Richtlinie als auch das schweizerische Recht bekennen sich bei der Lärmbekämpfung zum Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Die unter Umweltschutzaspekten wirksamen und trotzdem wirtschaft- lich vertretbaren Massnahmen sind im ICAO-Konzept des «ausgewoge- nen Ansatzes» in vier Kategorien mit absteigender Priorität gegliedert: 1. Reduktion des Lärms an der Quelle 2. Raumplanerische Massnahmen 3. Lärmoptimierte Betriebsverfahren

4. Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen Ziel des überarbeiteten ZFI-Massnahmenkonzepts ist die Gliederung der unter die kantonale Zuständigkeit fallenden oder gemäss Flughafen- gesetz zu entwickelnden Massnahmen entsprechend dieser Prioritäten- liste.

Das überarbeitete ZFI-Massnahmenkonzept gliedert sich wie folgt (kursiv: Entscheide der zuständigen Instanzen vorbehalten): Kurzfristig Mittelfristig Langfristig 2015–2020 2020–2030 ab 2030

Übergeordnete Entwicklung: Technischer Fortschritt im Flugzeug-/Triebwerkbau

Beginn Ablösung Regionalflotte SWISS Reduktion Beginn Ablösung (ab 2014) Erneuerung A320- des Lärms an Langstreckenflotte Neuvermessung der Familie SWISS der Quelle SWISS (ab 2018) Quelldaten im Rahmen von sonAIR

Beobachtung der Entwicklung des Flottenmix der übrigen Fluggesellschaften Periodische Ausrichtung Gebührenregelung auf technischen Fortschritt

Übergeordnete Entwicklung: Ratifizierung/Umsetzung Staatsvertrag CH-D

Abgrenzungslinie Raumplanerische im SIL-Objektblatt Massnahmen Vorläufiges Betriebsreglement als Grundlage für Lärmcontrolling

Programm «Wohnqualität Flughafenregion»

Übergeordnete Entwicklung: Fortschritte der Navigationstechnologie, neue Navigationsstandards, Neuorganisation der Luftraumbewirtschaftung

Transition routes (mit vertikaler Komponente) Betriebs- Neue verfahren Navigationsstandards bei Gestaltung der Beteiligung der Schweiz am einheitlichen Flugrouten im SIL- europäischen Luftraum (Single European Sky – SES) Prozess berücksichtigt Vorbereitung von satellitengestützten Anflugverfahren

Fortlaufender Aufsichtsprozess Flugwegeinhaltung (§ 3 Abs. 1 Flughafengesetz)

Übergeordnete Entwicklung: Flugbewegungen im Rahmen der SIL-Betriebs- varianten (max. 350 000). Lagebeurteilung bei 320 000 Bewegungen (§ 3 Abs. 3 Flughafengesetz) Betriebs- beschränkungen Restriktionen Kapitel-3- Flugzeuge

Fortlaufender Aufsichtsprozess Nachtsperrordnung (§ 3 Abs. 1 Flughafengesetz)

Alle wesentlichen Erläuterungen zu den einzelnen Kategorien in die- ser Tabelle finden sich nachstehend unter Ziff. 2.1 bis 2.4. Weiterfüh- rende Informationen sind dem ZFI-Bericht 2011 zu entnehmen.

2.1 Verminderung des Lärms an der Quelle Eine möglichst frühzeitige Ausflottung älterer bzw. lauterer Flugzeug- typen ist unbedingt anzustreben. Kurzfristig, d. h. ab 2014, ist die Ablö- sung der Avro-RJ100-Modelle durch Canadair CSeries in der Regional- flotte der SWISS vorgesehen. Dieser Flugzeugtyp war in Zürich für 17% der täglichen Bewegungen 2011 verantwortlich. Mittel- bis lang- fristig dürften neue Triebwerksgenerationen mit hohen Nebenstrom- Verhältnissen gemäss Angaben der Hersteller den Emissionspegel noch einmal deutlich senken. In der Nachtzeit können der ZFI bzw. die HSD vor allem durch eine Ablösung der A340-300 wirkungsvoll gesenkt wer- den. Auch die langfristig anstehende Erneuerung der A320-Familie durch die entsprechenden Nachfolgemodelle wird sowohl für die Be- völkerung als auch für den ZFI deutliche Verbesserungen bringen. Das für die Berechnung der Fluglärmbelastungen verwendete Pro- gramm «FLULA2» ist für komplexe Betriebsszenarien, insbesondere die Berechnung von Jahresbelastungen, ausgelegt. Immer wichtiger werden jedoch akustische Optimierungen neuer (lärmarmer) An- und Abflug- verfahren. Für Letztere kann «FLULA2» jedoch nur sehr grobe Abschät- zungen liefern. An der Empa soll deshalb ein neues Berechnungsmodell «sonAIR» entwickelt werden, das insbesondere die Akustik lärmarmer An- und Abflugverfahren detailliert abbildet. Zudem sollen die akusti- schen Emissionsdaten durch eine Neuvermessung der in der Schweiz verkehrenden Flugzeugtypen (insbesondere solche mit neuer Trieb- werkstechnologie) verbessert und so die Quellendatenbank aktualisiert werden. Diese Daten werden in Zukunft auch die Grundlage für die Be- rechnung des ZFI-Monitoringwerts bilden. Der Kanton Zürich unter- stützt daher zusammen mit den Flughafenpartnern dieses Vorhaben.

2.2 Raumplanerische Massnahmen Mit dem Massnahmenkonzept ZFI verabschiedete der Regierungs- rat im Oktober 2009 auch den «Fachbericht Raumentwicklung/Wohn- qualität». Die Grundlagenarbeiten für diesen Fachbericht waren mit den Vorbereitungen für die Teilrevision des kantonalen Richtplans, Kapitel 4.7.1 «Flughafen Zürich», abgestimmt worden. Am 30. März 2011 verabschiedete der Regierungsrat die Vorlage für die Teilrevision (Vorlage 4788). Mit der Richtplanrevision werden die erforderlichen raumordnungspolitischen Rahmenbedingungen für die Erneuerung und Verbesserung der Wohnbausubstanz in der Flughafenregion ge- schaffen. Die Ziele des kantonalen Richtplans sollen durch Fördermass- nahmen unterstützt werden. Am 1. März 2012 ist die revidierte ZFI-VO in Kraft getreten. Gestützt auf diese Verordnung fördert der Kanton bei

der Erneuerung oder beim Ersatz von bestehenden Wohnbauten mit dem Programm «Wohnqualität Flughafenregion» Massnahmen für einen hochwertigen Schallschutz. Langfristiges Ziel des Förderprogramms «Wohnqualität Flughafenregion» ist, dass alle Wohngebäude in der Flughafenregion über einen hochwertigen Schallschutz verfügen. Die Fördermassnahmen des Programms «Wohnqualität Flughafenregion» werden durch den Flughafenfonds finanziert. Der Fonds wurde aus dem Erlös geäufnet, den der Kanton mit der Verselbstständigung des Flug- hafens im Jahr 2001 erzielt hatte. Das Programm «Wohnqualität Flug- hafenregion» soll in den Gebieten angewendet werden, in denen der Betrieb des Flughafens Zürich zu einer Lärmbelastung über dem Im- missionsgrenzwert führt. Massgebend ist das im kantonalen Richtplan vorgesehene Gebiet. Zurzeit ist das Richtplanverfahren noch nicht ab- geschlossen. Bis zum Beschluss des Zürcher Kantonsrates über die Richt- planrevision ist das im Richtplanentwurf vom 30. März 2011 bezeichnete Gebiet Grundlage für das Programm «Wohnqualität Flughafenregion». Die Fördermassnahmen greifen bei Wohnliegenschaften, deren Grund- stück sich ganz oder teilweise in diesem Gebiet befindet. In besonderen Fällen, vor allem zwecks Abstimmung mit dem Schallschutzprogramm des Flughafens Zürich («Programm 2010»), kann das Amt für Verkehr auch weitere Liegenschaften im Grenzbereich als förderberechtigt an- erkennen. Unter www.wohnqualitaet.zh.ch kann ermittelt werden, ob sich eine bestimmte Adresse im Gebiet des Programms «Wohnqualität Flughafenregion» befindet. Über die Wirksamkeit eines hochwertigen Schallschutzes mit Bezug auf die Störungswirkung ist im ZFI-Bericht 2010 ausführlich berichtet worden. Es kann davon ausgegangen wer- den, dass sich damit langfristig die Anzahl der durch Fluglärm in der Nacht stark gestörten Personen (HSD) um rund 80% vermindern lässt.

2.3 Lärmoptimierte Betriebsverfahren Neue oder geänderte Anflugverfahren können zur Verminderung des ZFI-Monitoringwerts beitragen. Wesentlich effektiver sind hingegen Massnahmen zur Verminderung des Lärms an der Quelle, wie es auch in mehreren ZFI-Berichten schon dargelegt wurde. Trotzdem werden jedes Jahr lärmoptimierte Betriebsverfahren in der Expertengrupe ge- prüft. Im vorliegenden ZFI-Bericht 2011 musste die Mehrzahl der be- trieblichen Optimierungsmassnahmen als nicht zielführend wieder ver- worfen werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass weitere Auflagen den Komplexitätsgrad des Betriebs des Flughafens steigern. Bereits heute weist der Flughafen Zürich im Vergleich zu anderen Flughäfen ein sehr komplexes Betriebsverfahren auf. Mit Blick auf den sicheren Be-

trieb des Flughafens sind die Anstrengungen zu unterstützen, welche die Betriebsverfahren nicht noch komplexer machen oder sogar verein- fachen.

2.4 Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen Erfolgversprechend ist die Massnahme des Ausschlusses der Flug- zeuge, die nicht dem ICAO Anhang 16 Kapitel 4 entsprechen. Allerdings ist mit Blick auf die bevorstehende Neuausrichtung des Lärmgebühren- modells Letzterer der Vorzug zu geben, da ein gut «kalibriertes» Lärm- gebührenmodell eine grössere Lenkungswirkung entfalten kann als ein Ausschlussverfahren nach dem «Giesskannenprinzip». Es ist davon aus- zugehen, dass, ähnlich wie der europaweit bereits umgesetzte Ausschluss von Kapitel-2-Flugzeugen, in den kommenden Jahren auch der Aus- schluss von Kapitel-3-Flugzeugen aus dem europäischen Luftraum er- folgen wird.

3. Schlussfolgerungen Die Funktion des ZFI liegt vorerst darin, das Konfliktpotenzial, das durch die Entwicklungen im Flugbetrieb einerseits und die wachsende Bevölkerung anderseits entsteht, aufzuzeigen und die dafür verant- wortlichen Ursachen zu ermitteln. Darüber hinaus gilt es, Massnahmen vorzuschlagen, die diesen Konflikt so weit wie möglich und wirtschaft- lich tragbar verkleinern. Der jährlich zu erhebende ZFI-Monitoring- wert hat Aufschluss zu geben über den vom Flugbetrieb verursachten Anteil (Flugbetriebsindex) und über den durch die Entwicklung der Wohnbevölkerung verursachten Anteil (Bevölkerungsindex). Nur auf diese Weise ist es überhaupt möglich, den Handlungsbedarf und die Ver- antwortlichkeiten aufzuzeigen. Die wichtigste Funktion des ZFI im Bereich Flugbetrieb besteht darin, als zusätzliches Indikatorensystem zu überwachen, ob dem Vorsorgeprinzip in der Praxis nachgelebt wird. Dieses in der Umweltschutzgesetzgebung verankerte Prinzip verpflich- tet die Flughafen Zürich AG als Anlagehalterin, alle möglichen und wirtschaftlich tragbaren Massnahmen zur vorsorglichen Emissions- begrenzung auszuschöpfen. Im Rahmen eines Controllings der Raum- entwicklung ist die Besiedlungs- und Nutzungsentwicklung in der Flug- hafenregion anhand der raumordnungspolitischen Ziele zu verfolgen. Die Bevölkerungsentwicklung und deren Auswirkungen auf den ZFI bilden einen Bestandteil dieses Controllings.

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Der Bericht «Der Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) im Jahr 2011» wird verabschiedet. II. Es wird festgestellt, dass der ZFI-Monitoringwert im Jahr 2011 ins- gesamt 53 700 vom Fluglärm stark belästigte bzw. gestörte Personen auf- wies und damit den Richtwert von 47 000 Personen deutlich überschrit- ten hat. III. Vom Stand der Umsetzung des alten Massnahmenkonzepts ZFI wird Kenntnis genommen. IV. Das überarbeitete Massnahmenkonzept ZFI wird verabschiedet. V. Zustellung des Berichts (durch die Volkswirtschaftsdirektion) an die Mitglieder des Kantonsrates und die politischen Gemeinden sowie an die Vertretungen der Bezirke in der Konsultativen Konferenz, die Ver- tretungen von Bürgerorganisationen und Interessengruppen im Info Forum Flughafen, die zuständigen Mitglieder der Regierungsräte der Nachbarkantone, das Eidgenössische Departement für Umwelt, Ver- kehr, Energie und Kommunikation, die Flughafen Zürich AG, die Swiss International Air Lines, die Skyguide und die Mitglieder der Experten- gruppe für den ZFI. VI. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi