RRB Nr. 1142/2014
Projektanträge der Bildungsdirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2014, Freigabe
29. Oktober 2014Deutsch12 min
Source zh.ch
Projektanträge der Bildungsdirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2014, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2014
1142. Projektanträge der Bildungsdirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2014
A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Pla- nung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebsliegen- schaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hoch- bau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionsprojekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrie- ben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Pro- jektskizzenprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die gegenwärtige Ge- wichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 336/ 2011 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die nachfolgende Phase des Standardprozesses freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Ausgabenbewil- ligungen entschieden.
B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen (insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen) ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorha- ben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Sämtliche nachstehend aufgeführ- ten Projektanträge haben die vorgängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Realisierungsreihenfolge. Die aufgeführten Nettoinvestitionssummen zu den einzelnen Projekten sind als erste, der aktuellen Phase entsprechende, Kostenannahmen zu interpretieren.
Tabelle 1: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Hochbau davon Projektierung Vorstudie Nutzer Schule Fr. Fr. Fr.
1.1 Mittelschulen: Sanierung Aula-/Mensagebäude 2016–2018 14 900 000 1 000 000 35 000 Bülach, Kantonsschulstrasse 23 Kantonsschule Zürcher Unterland, Mittelschul- und Bülach Berufsbildungsamt
Tabelle 2: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Hochbau davon Projektierung Vorstudie Nutzer Schule Fr. Fr. Fr.
2.1 Universität Zürich: Instandsetzung des Parkhauses 2015–2017 8 500 000 1 700 000 Irchel Y50 Parkhaus Zentrale Dienste der Universität; –2– Hochschulamt
2.2 Universität Zürich; Neubau für zusätzliche 2015 460 000 30 000 Rämistrasse 71 Essensausgabe Mensa Mensa-Aussenstation Foyer West
2.3 Universität Zürich; Neubau für zusätzliche 2015 490 000 30 000 Künstlergasse 10 Essensausgabe Mensa Mensa-Aussenstation Grill
1. Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV
1.1 Kantonsschule Zürcher Unterland, Bülach, Sanierung Aula-/Mensagebäude Ausgangslage Die Kantonsschule Zürcher Unterland in Bülach wurde 1979 fertig- gestellt und ist in vier separate Gebäude – Klassentrakt, Aula-/Mensa- gebäude, Turnhallentrakt und ein Wohnhaus – gegliedert. Die Schulan- lage ist im Inventar der kantonalen Denkmalpflege aufgeführt. 2011 wurde der Turnhallentrakt saniert (RRB Nr. 1338/2010). Parallel dazu wurde eine Zustandsanalyse über den Klassentrakt und über das Aula-/Mensa- gebäude erstellt. Die Analyse zeigte auf, dass verschiedene Bauteile des Aula-/Mensagebäudes dringend instand gesetzt werden müssen. Die Sanierung des Klassentrakts ist ab 2020 vorgesehen. Projektziele Mit der Umsetzung der geplanten Massnahmen wird das Aula-/Mensa- gebäude betrieblich, energetisch und baulich saniert. Die betrieblichen Abläufe im Buffetbereich werden verbessert. Die Gebäudehülle, die Ge- bäudetechnik und die Oberflächen im Innenbereich werden instand ge- setzt, die Anforderungen an den Brandschutz, die Behindertengerechtig- keit sowie die Erdbebensicherheit erfüllt. Nutzwertanalyse Mit den vorgesehenen Arbeiten kann die Bausubstanz langfristig er- halten werden. Die Aula und die Mensa werden die heutigen Nutzeran- forderungen erfüllen. Tabelle 3: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2015 2015–2016 2016–2018
Tabelle 4: Investitionen 2014 2015 2016 2017 2018 Total Investitionskosten in Franken – 400 000 600 000 6 900 000 7 000 000 14 900 000 Die Kosten für die Sanierung werden gemäss Angaben des Hochbau- amts vom 21. Januar 2014 auf Fr. 14 900 000 (einschliesslich 8% MWSt) geschätzt. Davon fallen für die Projektierung rund Fr. 1 000 000 an. Es handelt sich dabei um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. d CRG. Für die Vorstudienphase werden Kosten von Fr. 35 000 erwartet.
Die Kosten dafür gehen bis Ende 2014 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301 Mittelschulen, ab 2015 zulasten der Leis- tungsgruppe Nr. 7050 Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Das Pro- jekt ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2015– 2018 nicht enthalten. Die Finanzierung des Projektes kann durch Verschie- ben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittel- schulen, sichergestellt werden.
2. Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV
2.1. Universität Zürich: Irchel Y50 Parkhaus; Instandsetzung Ausgangslage Das Parkhaus Irchel wurde 1983 fertiggestellt. 2002 wurden erstmals Instandhaltungsmassnahmen an der Beleuchtung, den Kasseneinrich- tungen sowie den Video- und Sprinkleranlagen durchgeführt. Eine im Sommer 2011 durchgeführte Bauzustandsanalyse zeigte, dass während des Betriebs des Parkhauses Schäden an der Bausubstanz aufgetreten sind. Ausserdem wurden im Zuge von gebäudetechnischen und feuer- polizeilichen Begehungen weitere umfangreiche Instandhaltungs- bzw. Erneuerungsbedürfnisse festgestellt. Eine zusätzliche Untersuchung der Statik und Erdbebensicherheit ergab erheblichen Verbesserungsbedarf im Bereich der Durchstanzsicherheit der Stützen. Auch der wirtschaft- liche Betrieb des Parkhauses erfordert zusätzliche Massnahmen zur Über- wachung der Parkhausanlage, zur kostenpflichtigen Verrechnung der Parkzeit und für das Parkleitsystem. Projektziele Das Parkhaus Irchel soll für weitere 20 bis 30 Jahre, den heutigen Sicher- heitsvorschriften entsprechend, wirtschaftlich betrieben werden. Hier- zu werden folgende Massnahmen notwendig: – Die Statik ist an die neuesten Vorgaben der Technik (Durchstanzsicher- heit der Stützen, Betonsanierungen, Erdbebensicherheit) anzupassen. Weitere bauliche Mängel, wie fehlende Brandabschottungen und Dich- tungsfugen, sind zu beheben. Bauteile mit Asbest werden fachgerecht ersetzt. Dilatationsfugen werden erneuert, um Wassereinbrüche zu verhindern. – Die Parkgeschosse und deren Erschliessungen werden den geltenden feuerpolizeilichen Vorschriften angepasst (z. B. Überprüfung der Brand- abschnitte und Fluchtwegdistanzen, Erstellen von Schleusen zu den Treppenhäusern). Ebenfalls werden die technischen Anlagen für den Brandfall und die Personensicherheit auf den neuesten Stand der
Technik gebracht (Fluchtwegbeleuchtung, Notbeleuchtung, Evakua- tionsanlage). Die Sprinkleranlage muss voraussichtlich ersetzt werden. Die bestehenden Gaswarninstallationen müssen geprüft und falls not- wendig ebenfalls ersetzt werden. Eine Rauchabzugsanlage ist neu zu erstellen. – Die Steuerung der Notstromversorgung ist seit der Erstellung des Gebäudes nicht angepasst worden und stellt deshalb ein Betriebs- und Sicherheitsrisiko dar. Sie wird ersetzt. Die Hoch- und Mittelspannungs- anlage des Gebäudes entspricht nicht mehr den geltenden Vorschrif- ten und wird angepasst. – Gestalterische Massnahmen im Bereich der Wegführung mittels Farb- gebung und Massnahmen der Signaletik sollen die Orientierung der Parkhausnutzerinnen und -nutzer und das Sicherheitsgefühl verbes- sern. Die Behindertengerechtigkeit der Parkgeschosse und die aus- reichende Versorgung mit Sanitäranlagen sind sicherzustellen. – Die Beleuchtung soll ersetzt und mit energiesparenden Leuchten (LED-Technologie) ausgerüstet werden. Diese verbessern die Licht- stärke bei gleichzeitig niedrigerem Stromverbrauch. Schäden in den Fahrbahnbelägen und den Markierungen werden behoben. – Das veraltete Kassensystem mit den Zutrittsbarrieren wird ersetzt und mit einem Parkleitsystem ergänzt. Die Videoüberwachungsanlage muss wegen fehlenden Ersatzteilen vollständig ersetzt werden. – Der Lastenaufzug wird saniert. Nutzwertanalyse Die Umsetzung der Massnahmen ist zwingend erforderlich. Viele An- lagen und Bauteile sind am Ende ihrer Lebensdauer angelangt und kön- nen von den Lieferanten nicht mehr gewartet werden. Sie stellen ein Sicherheitsrisiko dar oder entsprechen nicht mehr den geltenden Vor- schriften. Ausserdem wird das Parkhaus durch die geplanten Massnah- men benutzerfreundlicher und kann wirtschaftlich betrieben werden. Tabelle 5: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2013–2014 2015 2015–2017
Tabelle 6: Investitionen 2015 2016 2017 Total Investitionskosten in Franken 1 700 000 500 000 6 300 000 8 500 000
Die Kosten für die Instandsetzung des Parkhauses belaufen sich gemäss Grobkostenschätzung auf rund Fr. 8 500 000. Davon fallen für die Pro- jektierung rund Fr. 1 700 000 an. Die Ausgaben für die Phase Projektie- rung gehen bis Ende 2014 zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 7401, Universität, und ab 2015 zulasten der Leistungs- gruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Es handelt sich dabei gemäss § 37 Abs. 2 lit. d CRG um eine gebundene Ausgabe. Das Projekt ist im KEF 2015–2018 mit insgesamt Fr. 3 500 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben werden durch Verschieben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität, sichergestellt.
2.2 Universität Zürich-Zentrum; Rämistrasse 71, Mensa-Aussenstation Foyer West Ausgangslage Die Mensen der Universität im Zentrum können die wachsende Zahl der Studierenden nicht mehr im gewünschten Umfang verpflegen. Die Hauptmensa an der Künstlergasse 10 bietet 1300 Sitzplätze und verpflegt 3500 bis 4000 Studierende und Mitarbeitende pro Tag. Die Mensen und Cafeteria an der Rämistrasse 71 und 74 sowie an der Plattenstrasse 11 und 14 versorgen 800 bis 1000 Personen pro Tag. Insgesamt können weni- ger als ein Drittel aller Studierenden und Mitarbeitenden von den Ein- richtungen im Zentrum verpflegt werden. 2015 wird in der Rämistrasse 59 eine neue Mensa-Aussenstation geschaffen, die bis zu 200 Personen ver- sorgen kann. Ausserdem sieht die langfristige Planung in rund zehn Jah- ren einen Mensaneubau auf dem Wässerwiesareal vor. Der Mensarat, ein von der Universitätsleitung ernannter Steuerungsausschuss, suchte für die Übergangszeit nach einer Lösung. So sollen im Umfeld des Kolle- giengebäude bzw. der Hauptmensa zwei weitere Essensausgabestationen geschaffen werden. Neben der Grillstation im Aussenbereich der Künst- lergasse 10 sollen im Foyer West des Kollegiengebäudes zwei weitere mobile Essenstationen entstehen, mit denen je 300 Mahlzeiten ausgege- ben werden können. Projektziele Die Hauptmensa an der Künstlergasse 10 kann weder im Bereich der Essensausgabe noch im Sitzplatzangebot erweitert werden. Das Foyer West im Kollegiengebäude an der Rämistrasse 71 dient derzeit als Lese- bereich. Aufgrund der räumlichen Nähe zur Hauptmensa eignet es sich als zusätzlicher Verpflegungsbereich während der Mittagszeit. Das Kon- zept sieht in den Nischen des Foyers zwei mobile Ausgabestationen vor. Durch diese zwei Stationen können in der Mittagszeit bis zu 600 zusätz- liche Mahlzeiten pro Tag ausgegeben werden. Ausserhalb der Ausgabe-
zeit können die mobilen Stationen in den rückwärtig befahrbaren Schrän- ken im Foyer untergebracht werden. Die warmen Mahlzeiten werden in der Küche der Hauptmensa gekocht und vor Ort nur noch aufbereitet. Den Betrieb der Stationen übernimmt der Mensabetreiber der Univer- sität (ZFV). Die vorhandenen Sitzplätze werden durch Verdichtung der Möblierung auf insgesamt 144 verdoppelt. Nutzwertanalyse Durch die mobilen Essensstationen wird eine sinnvolle Erweiterung des Angebots der Mensen erreicht. Es können zusätzlich bis zu 600 Per- sonen verpflegt werden. Dies entspricht einer Kapazitätserweiterung um 15%, bezogen auf die Hauptmensa. Bei einem Umsatz von knapp Fr. 7 000 000 haben die Mensabetriebe der Künstlergasse 10 und Rämi- strasse 71 einen Gewinnanteil von mehr als Fr. 200 000 für die Universi- tät erzielt. Mit der Absatzsteigerung erhöht sich somit auch der Gewinn- anteil für die Universität. Eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbil- des des denkmalgeschützten Foyers ist mit den mobilen Stationen nicht zu erwarten. Zusätzlich können die mobilen Stationen bei Veranstaltun- gen im Lichthof des Kollegiengebäudes eingesetzt werden. Tabelle 7: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2014 2015
Tabelle 8: Investitionen 2014 2015 Total Investitionskosten in Franken 30 000 430 000 460 000 Die Kosten für die mobilen Essenausgabestationen belaufen sich ge- mäss Kostenschätzung auf rund Fr. 460 000. Davon fallen für die Projek- tierung rund Fr. 30 000 an. Die Ausgaben gehen bis Ende 2014 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität, und ab 2015 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitio- nen Bildungsdirektion. Es handelt sich dabei gemäss § 37 Abs. 1 CRG um eine neue Ausgabe. Das Projekt ist im KEF 2015–2018 nicht enthalten. Die Ausgaben werden durch Verschieben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität, sichergestellt.
2.3 Universität Zürich-Zentrum; Künstlergasse 10, Mensa-Aussenstation Grill Ausgangslage Im Bereich der Verpflegung von Studierenden und Mitarbeitenden besteht ein grosser Investitionsbedarf (vgl. 2.2). Neben zwei neuen mobi- len Essenstationen im Foyer West des Kollegiengebäudes, mit denen je 300 Mahlzeiten ausgegeben werden können, soll eine neue Grillstation im Aussenbereich der Künstlergasse 10 entstehen. Projektziele Mit der Grillstation im Aussenbereich können das Essensangebot er- weitert und bis 400 Mahlzeiten pro Tag zusätzlich ausgegeben werden. Das Konzept sieht den Einbau einer garageähnlichen Nische in der Stütz- mauer vor. Das «Garagentor» ist aufklappbar und bildet für die mobilen Ausgabenelemente (Grill, Kasse, Theke) einen Witterungsschutz. Aus- serhalb der Betriebszeiten können die Elemente in der Garage unter- gebracht werden. An der Rückwand der Garage ist ein einfacher Mö- belkorpus als Arbeitsfläche mit Einbaugeräten u. a. für die Kühlung der Getränke und den Warmhalteofen vorgesehen. Die Garage wird mit Wasser, Abwasser und Elektrizität versorgt. Nutzwertanalyse Durch die Grillstation können bis zu 400 Essen pro Tag zusätzlich an- geboten werden. Dies entspricht einer Kapazitätserweiterung um 10%. Auch mit dieser Absatzsteigerung erhöht sich der Gewinnanteil für die Universität. Das Projekt wird von den zuständigen Bewilligungsbehör- den, der kantonalen Denkmalpflege und der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich als bewilligungsfähig eingestuft. Der Eingriff in die Stützmauer wird die Statik nur während der Bauzeit beeinträchtigen. Tabelle 9: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2014 2015
Tabelle 10: Investitionen 2014 2015 Total Investitionskosten in Franken 30 000 460 000 490 000 Die Kosten für die Grillstation belaufen sich gemäss Kostenschätzung auf rund Fr. 490 000. Davon fallen für die Projektierung rund Fr. 30 000 an. Die Ausgaben gehen bis Ende 2014 zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität, und ab 2015 zulasten
der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Es handelt sich dabei gemäss § 37 Abs. 1 CRG um eine neue Ausgabe. Das Projekt ist im KEF 2015–2018 nicht enthalten. Die Finanzierung wird durch Verschieben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität, sichergestellt.
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Folgende Projektanträge werden genehmigt und freigegeben für:
1. die Phase Vorstudie: Kantonsschule Züricher Unterland, Bülach, Sanie- rung Aula-/Mensagebäude,
2. die Phase Projektierung: Universität Zürich-Irchel, Y50, Instandset- zung Parkhaus,
3. die Phase Projektierung: Universität Zürich-Zentrum, Rämistrasse 71, Mensa-Aussenstation Foyer West
4. die Phase Projektierung: Universität Zürich-Zentrum, Künstlergasse 10, Mensa-Aussenstation Grill. II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi