RRB Nr. 1143/2016
Lotteriefonds, Bildungsbereich, Betriebsbeitrag Future Kids, Zusicherung
30. November 2016Deutsch5 min
Source zh.ch
Lotteriefonds, Bildungsbereich, Betriebsbeitrag Future Kids, Zusicherung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. November 2016
1143. Lotteriefonds Bildungsbereich (Beitragsgesuch Future Kids, Betriebsbeitrag)
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Beschluss vom 6. Juli 2015 (Vorlage 5125) bewilligte der Kantons- rat die Übertragung von jährlich höchstens Fr. 6 000 000 aus dem Lotte- riefonds an die Bildungsdirektion für Betriebsbeiträge zugunsten ausge- wählter Organisationen sowie Beiträge an besondere Vorhaben. Der Regierungsrat erliess mit Beschluss Nr. 803/2016 die Richtlinie für Pro- jekt- und Betriebsbeiträge aus dem Lotteriefonds für Kulturangebote und Projekte im Bildungsbereich und der Kinder- und Jugendhilfe, wel- che die Vorgaben für eine Zusprechung von Beiträgen aus dem Lotte- riefonds in den einzelnen Förderkategorien festgelegt.
2. Mentoringprogramm Future Kids und Finanzierung
2.1 Zielsetzung und Beschreibung Future Kids ist ein Lern- und Integrationsförderangebot für Primar- schülerinnen und -schüler im Kanton Zürich, das seit 2010 besteht. Es rich- tet sich an Schülerinnen und Schüler, die zu Hause in schulischen Belan- gen zu wenig Unterstützung erhalten und deren Erfolgschancen deshalb nachweislich verringert sind. Rund 20% der Schulabgängerinnen und -ab- gänger der Volksschule im Kanton erreichen die Mindestanforderungen nicht, um einen reibungslosen Übergang in die Berufsbildung oder in wei- terführende Schulen zu erreichen. Ziel des Programms Future Kids ist es, brachliegendes Potenzial von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern der Primarstufe durch Unterstützung zur Wirkung zu bringen, um deren schulische Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern. Trägerin des Projekts ist die Asylorganisation Zürich (AOZ), die seit 2006 eine selbstständig öffentlich-rechtliche Anstalt der Stadt Zürich ist. Sie erfüllt Aufgaben im Sozial-, Bildungs- und Integrationsbereich für Asyl- suchende, Flüchtlinge und andere Migrantinnen und Migranten. Sie bie- tet aber auch ein breites Angebot an Bildungs- und Beschäftigungspro- grammen für Jugendliche und Erwachsene unterschiedlicher Herkunft und Bildung.
Im Rahmen des Programms wird den Kindern der Zielgruppen eine Studentin oder ein Student zugeteilt. Von diesen erhalten die Kinder bei sich zu Hause einmal pro Woche während einer bis zweier Stunden kom- petente Unterstützung beim Lernen. Die Studierenden ihrerseits werden von einer erfahrenen Lehrperson gecoacht. Studierende an der Pädagogi- schen Hochschule Zürich haben die Möglichkeit, für ihre Tätigkeit ECTS- Punkte zu erlangen. Die Wirksamkeit der Massnahmen ist durch Evalua- tionen bestätigt (2013: Institut für Erziehungswissenschaften der Univer- sität Zürich / März 2016: Pädagogische Hochschule Zürich). Daher un- terstützten in den vergangenen Jahren das Volksschulamt und 2015 auch der Lotteriefonds Future Kids. Bis Ende 2015 konnten, unter anderem dank dieser Unterstützung, 217 Kinder vom Programm profitieren. Mit den beantragten Geldern soll das Programm gesichert, verbessert und weiteren Schulen zugänglich gemacht werden.
2.2 Gesamtkosten und gewünschter Betrag Future Kids Beträge in Franken 2016 2017 2018 Total Gesamtkosten 496 200 470 000 480 000 1 446 200 Gewünschter Betrag 329 200 385 000 390 000 1 104 200 Übrige Finanzierung 167 000 85 000 90 000 342 000 Die übrige Finanzierung setzt sich zusammen aus Beiträgen der Stand- ortgemeinden (Partnerschulen), Beiträgen von Stiftungen und Privaten, Beiträgen der Stadt Zürich sowie Eigenleistungen.
3. Auszahlungsmodalitäten und Auflagen Über die Verwendung der übertragenen Mittel entscheidet der Regie- rungsrat nach Massgabe der Kompetenzen für gebundene Ausgaben (Vor- lage 5125, Dispositiv V). Für das Programm Future Kids ist für 2016–2018 ein Betriebsbeitrag von insgesamt Fr. 1 104 200 zu bewilligen. Das Vor- haben ist im Budgetjahr 2016 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2017–2020 mit insgesamt Fr. 1 104 200 eingestellt. Die auszuzahlenden Jahrestranchen betragen jeweils höchstens für 2016 Fr. 329 200, für 2017 Fr. 385 000 und für 2018 Fr. 390 000. Die AOZ erstattet jährlich über die Verwendung der Beiträge an die Bildungsdirektion auf dem dafür zur Verfügung stehenden Formular Be- richt. Die Beiträge für 2017 und 2018 werden ausgerichtet, wenn der Be- richterstattung der AOZ zu entnehmen ist, dass die Bedingungen aus der
Richtlinie für Projekt- und Betriebsbeiträge aus dem Lotteriefonds für Kulturangebote und Projekte im Bildungsbereich und der Kinder- und Jugendhilfe vom 24. August 2016 weiterhin erfüllt sind. Die AOZ wird verpflichtet, den Lotteriefonds an öffentlichkeitswirk- samen Stellen und unter Verwendung von dessen Logo zu erwähnen.
4. Würdigung Das Gesuch für das Programm Future Kids entspricht den Anforde- rungen der Richtlinie für Projekt- und Betriebsbeiträge aus dem Lotte- riefonds für Kulturangebote und Projekte im Bildungsbereich und der Kinder- und Jugendhilfe vom 24. August 2016 und namentlich der För- derkategorie «Bedeutende Projekte aus allen Bildungsstufen sowie im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe». Das Potenzial des von der AOZ entwickelten Ansatzes Future Kids ist aufgrund vorliegender Evaluations- ergebnisse als hoch einzuschätzen. Die vorgesehene Weiterentwicklung wird als sinnvoll und notwendig erachtet und sichert die überregionale Bedeutung und Wirkung des Programms. Das Interesse am Programm ist gross. Ohne dass entsprechende Werbung gemacht wurde, haben sich 15 weitere Schulen gemeldet, die gerne teilnehmen würden. Die Zielset- zungen von Future Kids entsprechen zwei Legislaturzielen aus den Richt- linien der Regierungspolitik 2015–2019: «Qualitativ gute und bedarfsge- rechte Bildungsangebote sind sichergestellt» (Legislaturziel 2.1) und «Die im Kanton lebende Bevölkerung ist in das Gesellschafts- und Erwerbs- leben integriert» (Legislaturziel 5.1).
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Asylorganisation Zürich AOZ wird für das Programm Future Kids für 2016–2018 ein Betriebsbeitrag von insgesamt Fr. 1 104 200 als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, unter den Auflagen gemäss Ziff. 3 der Er- wägungen zugesichert.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Mitteilung die Asylorganisation Zürich, Zypressenstrasse 60, 8040 Zürich (zuhanden Åsa Kemeling, Leiterin Future Kids [E]), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi