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Entscheid

RRB Nr. 1146/2010

Eidgenössische Volksabstimmung vom 26. September 2010, Durchführung

18. August 2010Deutsch1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. August 2010

1146. Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung

Erwägungen

der eidgenössischen Volksabstimmung vom 26. September 2010 Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 14. April 2010 findet am 26. Sep- tember 2010 die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlage statt: Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die obligato- rische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Ar- beitslosenversicherungsgesetz, AVIG), (BBl 2010, 2089).

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Abstimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II.

II. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in be- sonderen Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen.

III. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil.

IV. Mitteilung an das Statistische Amt als kantonales Abstimmungs- büro und an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi