RRB Nr. 1148/2010
Kantonale Volksabstimmung vom 28. November 2010, Verzicht
18. August 2010Deutsch1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. August 2010
1148. Beschluss des Regierungsrates über Verzicht auf Anordnung
Erwägungen
einer kantonalen Volksabstimmung am 28. November 2010
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Am 28. November 2010 findet keine kantonale Volksabstimmung statt.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröf- fentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat er- hoben werden (§ 10 d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959).
III. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen.
IV. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil.
V. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi