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Entscheid

RRB Nr. 1159/2010

Anfrage Renate Büchi-Wild, Richterswil, Sabine Sieber Hirschi, Sternenberg, und Thomas Hardegger, Rümlang, betreffend mit dem GPS auf Abwegen, Beantwortung

18. August 2010Deutsch5 min

Source zh.ch

Anfrage Renate Büchi-Wild, Richterswil, Sabine Sieber Hirschi, Sternenberg, und Thomas Hardegger, Rümlang, betreffend mit dem GPS auf Abwegen, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 155/2010

Sitzung vom 18. August 2010

1159. Anfrage (Mit dem GPS auf Abwegen) Die Kantonsrätinnen Renate Büchi-Wild, Richterswil, und Sabine Sieber Hirschi, Sternenberg, sowie Kantonsrat Thomas Hardegger, Rümlang, haben am 31. Mai 2010 folgende Anfrage eingereicht: In den LKW oder PW steigen, GPS starten, Ziel eingeben und los geht die Fahrt. Das GPS zeigt den Weg und eine, je nach Wahl, Männer- oder Frauenstimme erklärt, wann es abzubiegen oder geradeaus zu fah- ren gilt. Das GPS zeigt den kürzesten Weg an, um das gewünschte Ziel zu erreichen, und da liegt auch schon der Hase im Pfeffer. Immer häu- figer kommt es in Gemeinden zu Reklamationen, weil sich Lastwagen oder Personenwagen etc. den Weg über Nebenstrassen suchen und dabei Strassen mit immer mehr Verkehr belasten, obwohl diese Strassen nicht dafür geeignet sind. Die Anwohnerinnen und Anwohner reiben sich erstaunt die Augen, wenn sich auf einem nicht einmal drei Meter breiten Strässchen ein Lastwagen mit Anhänger den Weg sucht, dabei die Wiese mit den Rädern beschädigt und eine Kreuzung mit einem anderen Fahrzeug schlicht unmöglich wäre. Was veranlasst den Chauffeur dazu, diesen Weg zu nehmen? Die Antwort ist einfach: Der Chauffeur wurde durch das GPS geleitet. Die betroffenen Nebenstrassen sind in der Regel Gemeindestrassen und somit ist auch die Gemeindebehörde für die Lösung des Verkehrs- problems zuständig. Die möglichen Lösungen müssen gemeinsam mit der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich gesucht und von dieser verfügt werden. Die Nachfrage ergibt, dass das GPS scheinbar den kürzesten Distanz- weg angibt, unbesehen der Strassenklassifikation. Ausserdem werden Verkehrssignalisationsänderungen erst nach ein bis zwei Jahren im GPS-System angepasst, was wiederum zu unangenehmen Situationen für die Fahrzeuglenkerinnen und -lenker und die Anwohnerschaft führt. Dieser Zustand ist unbefriedigend. Es müsste doch möglich sein, den Betreibern des GPS-Systems Auflagen hinsichtlich der Wegstrecke und der Anpassung der Verkehrssignalisationen innert nützlicher Frist zu machen.

Aufgrund dieser Ausgangslage erlauben wir uns, dem Regierungsrat folgende Fragen zu stellen:

Erwägungen

1. Ist sich der Regierungsrat der Problematik rund um das GPS-Leit- system bewusst?

2. Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die es ermöglicht, den GPS- Betreibern Auflagen zu machen?

3. Wenn ja, wieso hat der Regierungsrat noch nicht gehandelt?

4. Wenn nein, ist er bereit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, und wann?

5. Wie will der Regierungsrat die Problematik der irregeleiteten LKW vordringlich angehen?

6. Ist der Regierungsrat bereit, mit den Gemeinden zusammen die ungeeigneten Strassen zu eruieren?

7. Ist der Regierungsrat bereit, die betroffenen Strassen z. B. mit Last- wagenfahrverboten zu belegen?

8. Ist der Regierungsrat bereit, sich für eine schnellere Anpassung der Verkehrssignalisationsänderungen im GPS einzusetzen?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Renate Büchi-Wild, Richterswil, Sabine Sieber Hirschi, Sternenberg, und Thomas Hardegger, Rümlang, wird wie folgt beant- wortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat hatte bereits verschiedentlich Gelegenheit, sich zu diesem Themenkomplex zu äussern (Anfrage KR-Nr. 386/2006 be- treffend Benutzung von Nebenstrassen durch den Schwerverkehr wegen GPS; Anfrage KR-Nr. 335/2007 betreffend Transitverkehr von LKWs durch die Stadt Zürich nach Eröffnung der Westumfahrung; Bericht und Antrag zum dringlichen Postulat KR-Nr. 239/2008 betreffend Last- wagen-Transitverkehr, Vorlage 4627). Der Regierungsrat ist sich somit der Problematik bewusst, dass Lastwagen infolge des Einsatzes von Navigationsgeräten Strassen befahren, die wegen ihres Ausbaustandards nicht dafür vorgesehen sind. Zu Fragen 2–4: Das Problem betrifft Strassen, die aufgrund ihrer Netzfunktion und ihres Ausbaustandards nicht für Schwerverkehr vorgesehen sind, aber nicht mit einem Lastwagenfahrverbot belegt sind. Es fehlt eine gesetz-

liche Grundlage, um Karten- oder Geräteherstellern vorzuschreiben, solche Strassenabschnitte dem Schwerverkehr nicht als mögliche Route anzubieten. Für die Zulässigkeit einer Routenwahl ist alleine die Stras- sensignalisation vor Ort zu beachten. Da es sich um ein gesamtschweizerisches Problem handelt, müsste der Bund tätig werden. Im Rahmen der Bearbeitung des dringlichen Postulats KR-Nr. 239/2008 wurde das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ersucht, Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten hinsichtlich Navigations- geräten aufzeigen. In seiner Stellungnahme vom 3. Juli 2009 sah das ASTRA indessen keinen Handlungsbedarf und zweifelte am Nutzen solcher Vorschriften. Der Regierungsrat wird die Thematik mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bei der nächsten Gelegenheit mit den zuständigen Bundesstellen erneut aufgreifen. Zu Fragen 5–7: Der Regierungsrat kann aus den vorerwähnten Gründen den Geräte- oder Kartenherstellern nicht vorschreiben, welche Routenempfehlun- gen mit den Navigationsgeräten oder Kartensätzen den Führerinnen und Führern von LKW abgegeben werden dürfen. Die Problematik von Lastwagen auf Nebenstrassen ist zwischen den betroffenen Gemeinden und dem Kanton mittels auf die örtliche Situation abgestimmter, signal- technischer Massnahmen zu lösen. Bei einem Missstand prüft die Verkehrstechnische Abteilung der Kantonspolizei auf Ersuchen der Gemeinde, ob mit einem Lastwagenfahrverbot das Verkehrsproblem gelöst werden kann. Dieses Vorgehen ist ständige Praxis und hat sich bewährt. Es gilt jedoch zu beachten, dass auch untergeordnete Gemeinde- strassen häufig für das lokale Gewerbe oder Zubringerfahrten nicht grundsätzlich mit einem LKW-Fahrverbot belegt werden können. Einzelne, von «fehlgeleitetem» Lastwagenverkehr betroffene Neben- strassen rechtfertigen den hohen Aufwand für eine kantonsweite, syste- matische Bestimmung und Erfassung ungeeigneter Strassen nicht. Der aufgezeigte Ansatz zur Lösung örtlicher Missstände im Einzelfall ist ausreichend und zweckmässig. Zu Frage 8: Der Kanton ist daran interessiert, dass Signalisationsänderungen möglichst schnell durch die Hersteller in die Kartendaten aufgenommen werden. Es besteht jedoch keine rechtliche Handhabe, die Hersteller von Kartenmaterial zur regelmässigen Aktualisierung bzw. die Benutzerinnen und Benutzer zur Verwendung aktueller Kartengrundlagen zu ver- pflichten.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regie- rungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi