RRB Nr. 1159/2019
Sportfonds, Beiträge, Mitteleinsatz 2020, Genehmigung
10. Dezember 2019Deutsch5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Dezember 2019
1159. Sportfonds (Beiträge, Mitteleinsatz 2020)
Erwägungen
1. Gestützt auf § 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) werden die Mittel des Sport- fonds für den Jugend-, Breiten- und Amateursport eingesetzt. Die Grund- sätze dazu finden sich im sportpolitischen Konzept des Kantons Zürich vom 5. April 2006 (RRB Nr. 530/2006). Der Regierungsrat beschliesst jeweils Ende Jahr über den Mitteleinsatz im Folgejahr.
2. Für das Jahr 2019 wurden dem Sportfonds aus dem kantonalen An- teil am Ertrag der Genossenschaft Interkantonale Landeslotterie (Swiss- los) Fr. 23 518 057 zugewiesen. Dies entspricht 30% des Ertragsanteils. Der Fondsbestand Ende 2019 beträgt voraussichtlich rund 88,9 Mio. Fran- ken. Er ist mit offenen Verpflichtungen zu bewilligten, noch nicht abge- rechneten Beiträgen und dem Immobilienbestand für das Sportzentrum Kerenzerberg belastet, womit sich die frei verfügbaren Mittel des Sport- fonds Ende 2019 auf rund 15,9 Mio. Franken belaufen werden. Zu beach- ten ist, dass in den nächsten Jahren beim Sportzentrum ein grosses Bauprojekt (Erweiterungen und Anpassungen) verwirklicht wird. Dabei wird eine Ausgabe von insgesamt 50 Mio. Franken getätigt, die aus dem Sportfonds finanziert werden (vgl. RRB Nr. 1186/2017).
3. 2020 sind die Mittel aus dem Sportfonds wie folgt einzusetzen: a. Zürcher Kantonalverband für Sport (Entschädigung, Verbandsanteil) Der Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) als Dachverband der Zürcher Sportvereine und -verbände erfüllt im Rahmen der Leistungs- vereinbarung mit der Sicherheitsdirektion vom 5. Juli 2018 verschiedene Aufgaben für den Kanton. Dafür wird er mit Fr. 900 000 entschädigt. Zu- dem werden ihm gemäss seinem Antrag vom 10. Oktober 2019 für die För- derung des Vereins- und Verbandssports in den ihm angeschlossenen Ver- einen und Verbänden Fr. 5 435 218 zur Verfügung gestellt (sogenannter Verbandsanteil). Diese Mittel ermöglichen den Vereinen und Verbänden vor allem Ausbildungsaktivitäten wie Kurse und Jugendlager und die Anschaffung von Sportmaterial. Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für den ZKS auf Fr. 6 335 218.
b. Sportzentrum Kerenzerberg Das kantonale Sportzentrum Kerenzerberg in Filzbach GL wird im Auftrag der Sicherheitsdirektion durch den ZKS betrieben. Die Tarife sind auf die Sportförderung ausgerichtet und nicht kostendeckend. Da- raus ergibt sich gemäss Budget des ZKS vom 10. Oktober 2019 für 2020 eine Betriebsunterdeckung von Fr. 1 840 203. Diese wird aus dem Sport- fonds gedeckt. Auch der Bau und der Unterhalt des Sportzentrums wer- den aus dem Sportfonds bestritten. 2020 ergibt sich für die Anlagen und Gebäude des Sportzentrums ein Gesamtbetrag von Fr. 2 518 000 (Ab- schreibungen Fr. 1 349 000, Zinsaufwand Fr. 525 000, Unterhalts- und Sach- aufwand Fr. 644 000). Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für das Sport- zentrum Kerenzerberg auf Fr. 4 358 203. c. Beiträge an Sportanlagen Bei den aus dem Sportfonds unterstützten Sportbauvorhaben ist zu unterscheiden zwischen den Sportanlagen, die im Kantonalen Sportan- lagenkonzept (KASAK ZH) enthalten sind, und den übrigen Sportan- lagen, die Gemeinden oder Dritten bzw. Sportvereinen oder -verbänden gehören. Die Beitragssätze für KASAK-ZH-Anlagen sind höher als die Beitragssätze für Sportanlagen von Gemeinden und Dritten. Die Bei- tragsgesuche für KASAK-ZH-Anlagen bearbeitet die KASAK-ZH-Kom- mission, Gesuche für die übrigen Sportanlagen werden im Auftrag des Sportamts durch den ZKS bearbeitet. Im Bereich der KASAK-ZH-Anlagen sind für 24 Bauvorhaben Fr. 2 494 000 zu bewilligen, bei den übrigen Sportanlagen von Gemeinden und Dritten sind für 43 Bauvorhaben Fr. 9 400 000 zu bewilligen und bei den übrigen Sportanlagen von Vereinen und Verbänden sind für 56 Bau- vorhaben Fr. 1 964 000 zu bewilligen. Insgesamt belaufen sich die erwähnten Beiträge an Sportanlagen auf Fr. 13 858 000. d. Sportförderung Verschiedene Aktivitäten und Projekte im Jugend-, Amateur- und Brei- tensport werden durch das Sportamt mit Mitteln aus dem Sportfonds unterstützt. Für 2020 sind folgende Mittel zu bewilligen: – Fr. 1 550 000 für den Nachwuchssport gemäss dem mit RRB Nr. 887/ 2011 genehmigten Konzept. Die Beiträge gehen an die unterstützungs- berechtigten Vereine, Verbände und Leistungszentren. – Fr. 1 300 000 für besondere Aktivitäten und Projekte des Jugend-, Brei- ten- und Amateursports (Beiträge, Defizitgarantien, Sachaufwand). Darunter fällt unter anderem die Unterstützung von Sportveranstal- tungen.
– Fr. 380 000 für das kantonale Ausbildungs- und Unterstützungspro- gramm für jugendliche Hilfsleiterinnen und -leiter im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. – Fr. 950 000 an Förderbeiträge für freiwillige Schulsportkurse gemäss Konzept Sport im schulischen Umfeld vom 15. März 2013 und Fr. 250 000 an den Kantonalverband Zürich für Sport in der Schule (KZS) für seine Leistungen im freiwilligen Schulsport, vor allem die Organisa- tion von Bezirksturnieren und kantonalen Meisterschaften für Schul- sportgruppen. Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für die Sport- förderung durch das Sportamt auf Fr. 4 430 000.
4. Zusammengefasst ist damit aus dem Sportfonds für das Jahr 2020 folgender Mitteleinsatz zu bewilligen: in Franken Zürcher Kantonalverband für Sport (lit. a) 6 335 218 Sportzentrum Kerenzerberg (lit. b) 4 358 203 Beiträge an Sportanlagen (lit. c) 13 858 000 Sportförderung (lit. d) 4 430 000 Total 28 981 421 Der Betrag geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, und ist im Budgetentwurf 2020 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Mitteleinsatz von Fr. 28 981 421 gemäss Ziff. 4 der Erwägun- gen für die Sportförderung im Jahr 2020 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, wird bewilligt.
II. Mitteilung an den Zürcher Kantonalverband für Sport, Garten- strasse 10, 8600 Dübendorf, die Direktionen der Sport-Toto-Gesellschaft und der Swisslos, beide Lange Gasse 20, 4002 Basel, sowie an die Finanz- direktion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli