RRB Nr. 116/2023
Strassen, Winterthur, Sulzerallee, Projektgenehmigung
1. Februar 2023Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Februar 2023
116. Strassen (Winterthur, Sulzerallee)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Winterthur hat mit Schreiben vom 29. No- vember 2022 das Projekt für den Um- und Neubau verschiedener Bus- haltestellen entlang der Sulzerallee (Projekt Nr. 11 523), Winterthur, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) eingereicht. Gleichzeitig ersucht es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Sulzerallee ist eine regional klassierte Verbindungsstrasse (RVS 31036). Auf ihr verlaufen im Abschnitt Ohrbühl- bis Seenerstrasse eine regional klassierte Veloroute und im Abschnitt Talacker- bis Seener- strasse eine Ausnahmetransportroute des Typs I. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 StrG. Mit der Realisierung der Querung Grüze wird die Sulzerallee, ge- stützt auf die Angebotsstrategie von Stadtbus Winterthur, zu einem Hauptkorridor für den öffentlichen Verkehr. Aufgrund dessen ist mit dem vorliegenden Projekt geplant, die bestehenden zwei Haltestellen «Schulhaus Neuhegi» und «Else Züblin» hindernisfrei auszubauen. Ausserdem werden zwei neue Bushaltestellen «Im Link» und «Industrie- park» erstellt. Sämtliche Haltestellen werden die Ausbaustandards für die Bedienung durch Doppelgelenkbusse erfüllen. Mit der geplanten Anordnung der Haltestellen können haltende Busse vom Individualver- kehr abwechselnd überholt und nicht überholt werden. Der Ausbau der beiden bestehenden Haltestellen ist im Sommer 2023 geplant. Der Bau der beiden neuen Bushaltestellen ist im Rahmen der Abschlussarbeiten der «Querung Grüze» im Sommer 2026 vorgesehen. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 5. Mai 2022 Stellung genommen und keine Anträge angebracht. Aufgrund der niedrigen Verkehrsmengen und Bus- frequenzen auf der Sulzerallee führt die Nichtüberholbarkeit von halten- den Bussen zu keiner Verringerung der praktischen Leistungsfähigkeit. Die heutigen Verkehrsmengen können problemlos abgewickelt werden und das Projekt ist mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) vereinbar.
Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt vom 10. Juni bis 11. Juli 2022 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist gingen keine Einsprachen ein. Mit Stadtratsbeschluss SR.22.795-1 vom 9. November 2022 wurden die Kosten bewilligt und das Projekt festgesetzt. Der Be- schluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich Fr. 1 950 000 (einschliess- lich Verwaltungskosten Werke und Stadtratsreserven). Die Aufwendun- gen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 1 825 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke und Stadtratsreserven). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirek- tion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcon- trollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag fest- setzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Um- und Neubau verschiedener Bushaltestellen entlang der Sulzerallee in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Win- terthur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli