RRB Nr. 1163/2020
Eidgenössische Volksabstimmung vom 29. November 2020, Ergebnisse, Publikation
2. Dezember 2020Deutsch2 min
Source zh.ch
Eidgenössische Volksabstimmung vom 29. November 2020, Ergebnisse, Publikation
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Dezember 2020
1163. Eidgenössische Volksabstimmung vom 29. November 2020; Ergebnisse, Publikation Am 29. November 2020 fand die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:
Erwägungen
1. Volksinitiative vom 10. Oktober 2016 «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (BBl 2020, 5505);
2. Volksinitiative vom 21. Juni 2018 «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» (BBl 2020, 5509). Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezem- ber 1976 über die politischen Rechte (SR 161.1) sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffentlichen. Binnen einer Frist von drei Tagen, den He- rausgabetag der vorliegenden Nummer des Amtsblattes nicht mitgerech- net, kann beim Regierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schrift- lich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzustellen. Die Abstimmungsprotokolle sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zuzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 29. No- vember 2020 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amts- blatt veröffentlicht (ABl 2020-12-04).
II. Die Abstimmungsprotokolle werden innert zehn Tagen nach Ab- lauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zugestellt.
III. Mitteilung an das Statistische Amt und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli