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Entscheid

RRB Nr. 1165/2015

Kulturförderung, Verleihung des Kulturpreises des Kantons Zürich 2016

16. Dezember 2015Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2015

1165. Kulturförderung (Verleihung des Kulturpreises

Erwägungen

des Kantons Zürich 2016) Mit dem mit Fr. 50 000 dotierten Kulturpreis werden Persönlichkeiten oder kulturelle Initiativen, die sich in besonderem Masse für das kultu- relle Leben im Kanton Zürich verdient gemacht haben, ausgezeichnet (vgl. RRB Nr. 340/2009). Die Kulturförderungskommission schlägt für den Kulturpreis des Kan- tons Zürich 2016 das Musiker-Duo Homberger-Keller vor. Das Duo Homberger-Keller besteht seit 2005 aus den beiden Musi- kern Christoph Keller und Christoph Homberger. Damals luden sie zum ersten eigenwilligen Musiksalon: Während einer Woche funktionierten sie den zweiten Stock des Zürcher Brockenhauses in Zürich West zur Kon- zertstube um. Es folgten an diesem und an anderen ungewohnten Orten viele weitere Konzerte. Im Zentrum ihrer Arbeit steht die Idee, qualitativ hochstehende Konzerte für einen erschwinglichen Preis in ungewohn- tem Ambiente durchzuführen. Dazu initiierten die beiden 2012 den Ver- ein Spontankonzerte, der ab 2015 Hombis Salon in Zürich-Schwamen- dingen betreibt. Christoph Keller, geboren 1950 in Glarus, hat am Konservatorium Zü- rich Klavier studiert und lebt seit 1971 in Zürich. Christoph Keller blickt auf eine lange Karriere in unterschiedlichen Funktionen innerhalb des Musikbetriebs zurück: Auftritte als Pianist in ganz Europa und Übersee (u. a. Salzburger Festspiele, Lucerne Festival); Musikalische Leitung von Theaterproduktionen (u. a. Christoph Marthaler, Frank Castorf), Chef- redaktor der Musikzeitschrift «Dissonanz/Dissonance», Musikproduzent bei Schweizer Radio SRF2 sowie Dozent und Korrepetitor bei der Fun- dación Musical «Simón Bolívar» in Venezuela. Christoph Homberger wurde 1962 in Zürich geboren. Nach seiner Ge- sangsausbildung begann er eine erfolgreiche Laufbahn als Oratorien- und Konzertsänger. Seine Konzerte führten ihn als Solist an die grössten Kon- zerthäuser der Welt, u. a. an die Londoner Wigmore Hall, die Tonhalle Zü- rich oder die Carnegie Hall in New York. Seit 1989 richtet sich Hombergers Augenmerk auf die Verschmelzung der szenischen und musikalischen Komponenten von Figuren. Die Zusam- menarbeit mit u. a. Christoph Marthaler, Herbert Wernicke und Frank Castorf prägte ihn nachhaltig. Zunehmend widmet er sich aussergewöhn- lichen und experimentellen Musiktheater-Projekten und entwickelt Rol- len, die Musik und Theater, Gesang und Schauspiel auf einzigartige Weise verbinden.

Die Intensität, die Sorgfalt, die Eigenwilligkeit und schliesslich die Meis- terschaft, mit der Christoph Keller und Christoph Homberger seit Jahr- zehnten gemeinsam und jeder für sich die Musikszene vom Schubert- abend im Brockenhaus bis zum Flüchtlingschor aufmischen, wird mit dem Kulturpreis des Kantons Zürich ausgezeichnet. Für die Verleihung von Auszeichnungen gemäss § 4 des Kulturförde- rungsgesetzes ist der Regierungsrat zuständig (§ 2 Abs. 2 Kulturförde- rungsverordnung [KFV]). Die Ausgabenbewilligung erfolgt durch die Fachstelle Kultur (§ 3 Abs. 2 lit. d KFV). Der Betrag von Fr. 50 000 ist im Budget 2016 der Fachstelle Kultur enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Kulturpreis des Kantons Zürich 2016 wird an das Duo Homber- ger-Keller, Musiker, verliehen.

II. Mitteilung an die Preisträger und die Mitglieder der Kulturförde- rungskommission (durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des In- nern) sowie an die Finanzdirektion, die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi