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Entscheid

RRB Nr. 1166/2017

Liegenschaft Lindstrasse 8, Winterthur, Instandsetzungsarbeiten, gebundene Ausgabe

6. Dezember 2017Deutsch3 min

Source zh.ch

Liegenschaft Lindstrasse 8, Winterthur, Instandsetzungsarbeiten, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Dezember 2017

1166. Liegenschaften, Villa Bühler, Winterthur (Instandsetzungsarbeiten, gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Villa Bühler-Egg ist dem Finanzvermögen zugeordnet und beher- bergt neben kantonalen Nutzungen (Statthalteramt und Bezirksratskanz- lei) auch das städtische Münzkabinett und die Antikensammlung der Stadt Winterthur. Mit Beschluss Nr. 1167/2017, Vorlage 5420, beantragte der Re- gierungsrat dem Kantonsrat, für die Instandsetzung dieser Liegenschaft an der Lindstrasse 8 in Winterthur sowie deren Übertragung ins Verwal- tungsvermögen einen Objektkredit von Fr. 3 723 505 zulasten der Leis- tungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, zu bewilligen. Bezüglich Beschrei- bung der Ausgangslage und des Projekts sowie der Finanzierung kann da- rauf verwiesen werden.

B. Finanzierung und Bewilligung der gebundene Ausgabe Neben den Instandsetzungsarbeiten und der Übertragung der Liegen- schaft ins Verwaltungsvermögen, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates für eine neue Ausgabe sind, fallen Kosten von Fr. 5 084 800 für den werterhaltenden Teil der Instandsetzungsarbeiten an. Die Aufwen- dungen hierfür sind gebunden, weshalb für deren Bewilligung der Regie- rungsrat zuständig ist (§ 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b Ge- setz über Controlling und Rechnungslegung [CRG; LS 611]). Unter Vor- behalt der Kreditbewilligung der Investitionskosten durch den Kantons- rat ist mit diesem Beschluss eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 084 800 zu bewilligen. Die Kosten für die baulichen Massnahmen zur Instandsetzung der Lie- genschaft setzen sich gemäss Projektdokumentation wie folgt zusammen: BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 337 000 2 Gebäude einschliesslich Honorare 4 917 000 4 Umgebung 209 000 5 Baunebenkosten 301 000 6 Reserve 550 000 9 Ausstattung 42 000 Total einschliesslich MWSt 6 356 000 Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% aus (Kosten- stand 28. Juni 2017).

Davon anteilmässig: Budgetierung Gebundene Neue Total Anteil Ausgabe Ausgabe in Franken in Franken in Franken in % Investitionsrechnung Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, Buchungskreis 8790, Hochbauten Baudirektion Konto 5000 0 00000 Hochbauten 730 750 730 750 8 Übertrag Grundstück Konto 5040 0 00000 Hochbauten 1 721 555 1 721 555 20 Übertrag Gebäude Konto 5040 0 00000 Hochbauten 1 271 200 1 271 200 14 Erneuerungsunterhalt Konto 5041 0 00000 5 084 800 5 084 800 58 Erneuerungsunterhalt Total 5 084 800 3 723 505 8 808 305 100 Die Kosten für die Instandsetzungsarbeiten sind zu rund 80% als ge- bundene Ausgaben und zu rund 20% als neue Ausgaben zu qualifizieren. Die neuen Ausgaben sind auf die Erfüllung normativer Vorgaben und auf Optimierungen im Betriebsablauf zurückzuführen. Das Vorhaben verursacht Kapitalfolgekosten von insgesamt Fr. 215 743 pro Jahr. Es fallen keine zusätzlichen personellen und betrieblichen Auf- wendungen an. Der vom Immobilienamt mit Verfügung vom 28. Juli 2016 für die bisher entstandenen Kosten bewilligten Projektierungskredit von Fr. 700 000 ist im Kostenvoranschlag von Fr. 6 356 000 enthalten. Die entsprechende Ver- fügung ist aufzuheben.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzungsarbeiten an der Villa Bühler an der Lind- strasse 8, Winterthur, wird unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Ausgabe von Fr. 3 723 505 durch den Kantonsrat eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 084 800 zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, bewilligt.

II. Die Ausgabe wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2017)

III. Die Verfügung des Immobilienamtes vom 28. Juli 2016 betreffend die Projektierungskosten von Fr. 700 000 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi