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Entscheid

RRB Nr. 1166/2021

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Wallisellen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

27. Oktober 2021Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021

1166. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Wallisellen)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde Wallisellen und der Poli- tischen Gemeinde Wallisellen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wallisellen sowie sinngemäss die Auf‌lösung der Schulge- meinde beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Die Gemeinde- ordnung der Politischen Gemeinde Wallisellen tritt am 1. Juli 2022 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindege- setz. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Schulpflege nimmt im Ge- meinderat Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeinde- ordnung werden die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wallisellen sowie die Gemeindeordnung der Schulgemeinde Wallisellen aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wallisel- len am 7. März 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Wallisellen, Postfach, Zentral- strasse 9, 8304 Wallisellen, die Schulpflege Wallisellen, Alte Winterthurer- strasse 26a, 8304 Wallisellen, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli