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Entscheid

RRB Nr. 1167/2014

Gebührenreglement der BVS, Änderung, Einführung eines Tarifs für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, Genehmigung

5. November 2014Deutsch1 min

Source zh.ch

Gebührenreglement der BVS, Änderung, Einführung eines Tarifs für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2014

1167. Gebührenreglement der BVS vom 10. Oktober 2012;

Erwägungen

Einführung eines Tarifs für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (Genehmigung einer Änderung) Das derzeit geltende Gebührenreglement BVS vom 10. Oktober 2012 (GebR-BVS; LS 833.15) wurde vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1075/2012 genehmigt. Am 7. Oktober 2014 beschloss der Verwaltungs- rat der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) eine Än- derung dieses Reglements. Mit der Änderung soll ein eigener Tarif für die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen eingeführt werden. Die- ser ist aufwandgerecht ausgestaltet und soll sicherstellen, dass die BVS ihren gesetzlichen Auftrag kostendeckend wahrnehmen kann. Gegen die Änderung des Reglements bestehen keine Einwände, weshalb sie zu genehmigen ist.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 7. Oktober 2014 des Gebührenreglements BVS (GebR-BVS) vom 10. Oktober 2012 wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Verwaltungsrat BVS sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi