RRB Nr. 1170/2015
World Economic Forum 2016, interkantonaler Polizeieinsatz, Schreiben an die GIP und KKJPD, Bern
16. Dezember 2015Deutsch4 min
Source zh.ch
World Economic Forum 2016, interkantonaler Polizeieinsatz, Schreiben an die GIP und KKJPD, Bern
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2015
1170. World Economic Forum 2016 (interkantonaler Polizeieinsatz)
Erwägungen
Vom 20. bis am 24. Januar 2016 findet in Davos wiederum das Jahres- treffen des World Economic Forum (WEF) statt. Der Regierungsrat des Kantons Graubünden gelangte mit einem Gesuch um Unterstützung durch einen interkantonalen Polizeieinsatz an die Arbeitsgruppe Opera- tionen der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten (AGOP). Diese prüfte das Gesuch und genehmigte es anlässlich der Sitzung vom 4. September 2015. Die AGOP hielt dabei fest, dass der Kanton bzw. die Kantonspolizei Graubünden wie in den Vorjahren auf die Unterstützung von Polizeikräften aus der ganzen Schweiz und auf einen subsidiären Ein- satz der Armee angewiesen sei, um die Sicherheit dieser international bedeutenden Grossveranstaltung gewährleisten zu können. Das Gesuch wurde in der Folge der Arbeitsgruppe Gesamtschweizerische Interkan- tonale Polizeizusammenarbeit bei besonderen Ereignissen (GIP) zur Ge- nehmigung unterbreitet. Im November 2015 hiess diese das Gesuch in Form eines Zirkularbeschlusses gut. Zudem bewilligte das Eidgenössische Parlament die subsidiäre Unterstützung des Anlasses durch die Armee. Da es derzeit für eine endgültige Lagebeurteilung noch zu früh ist, stützt die GIP den bewilligten Polizeikräfteeinsatz auf die Erfahrungen der Vor- jahre und auf eine vorläufige Bedrohungseinschätzung des Nachrichten- dienstes des Bundes ab, die in Anbetracht der jüngsten Terroranschläge in Paris im Vorfeld des WEF noch aktualisiert werden muss. Wie in den letzten Jahren wird der interkantonale Polizeieinsatz nicht nur dem Schutz des WEF selbst gelten, sondern bei Bedarf auch der Kontrolle von Pro- testveranstaltungen in anderen Regionen der Schweiz. Die GIP hat im Sinne einer Richtgrösse 911 polizeiliche Einsatzkräfte, davon – wie im Vorjahr – 88 der Kantonspolizei Zürich, bewilligt. Der Präsident der GIP bzw. der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizei- direktorinnen und -direktoren lädt die Regierung des Kantons Zürich ein, die für den interkantonalen Polizeieinsatz notwendigen Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die ge- nauen Anteile der einzelnen Kantone innerhalb der Polizeikonkordate festzulegen sein werden. Weil sich beim Personenschutz je nach Anzahl
politisch exponierter Gäste nach Bekanntwerden der Gästeliste ein Zu- satzbedarf ergeben kann, hat die GIP den Präsidenten AGOP ermächtigt, auf Antrag der Bündner Einsatzleitung bei veränderter Lage und ausge- wiesenem Bedarf zusätzlich eine Reserve von 72 Polizistinnen und Poli- zisten aus der ganzen Schweiz abzurufen. Die Aufteilung wird der Prä- sident AGOP in Absprache mit den Präsidenten der Polizeikonkordate vornehmen. Die Entschädigung der Einsatzkräfte erfolgt nach den Vorga- ben der Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL; LS 551.18). Gemäss § 30 Abs. 1 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG; LS 551.1) bewilligt der Regierungsrat den ausserkantonalen Einsatz bedeutender Kräfte der Kantonspolizei.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an den Präsidenten der GIP und der KKJPD (Zustellad- resse: Generalsekretariat KKJPD, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3000 Bern 7): Mit Schreiben vom 26. November 2015 laden Sie die Kantonsregierun- gen ein, dem Gesuch des Kantons Graubünden um Unterstützung durch einen interkantonalen Polizeieinsatz für das World Economic Forum (WEF) 2016 stattzugeben und die für diesen Anlass benötigten Polizei- kräfte zur Verfügung zu stellen. Angesichts der grossen Bedeutung des WEF auch für den Kanton Zürich kann Ihrem Ersuchen grundsätzlich entsprochen werden. Da die polizeiliche Unterstützung durch den Kanton Zürich traditionell grosses Gewicht hat, ist das Zürcher Polizeikommando frühzeitig in die Vorbereitung des Einsatzes einzubeziehen. Ein besonderes Augenmerk ist wiederum auf das Risiko von Ausschreitungen ausserhalb des Kan- tons Graubünden zu richten. Die Unterstützung durch die Kantonspoli- zei Zürich darf keinesfalls zu einer Sicherheitslücke in unserem Kanton führen. Wie üblich hat die Entschädigung der Einsatzkräfte nach der IKAPOL- Vereinbarung vom 6. April 2006 zu erfolgen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicherheits- direktion sowie durch Zustellung einer Kopie der Zuschrift an den Re- gierungsrat des Kantons Graubünden, den Stadtrat von Zürich und die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz KKPKS (Generalsekretariat, Speichergasse 6, 3000 Bern 7).
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi