RRB Nr. 1170/2025
Gemeindeordnung, Politische Gemeinde Fällanden, Genehmigung
19. November 2025Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. November 2025
1170. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Fällanden, Genehmigung)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Geneh- migung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Fällanden haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 28. September 2025 die Totalre- vision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Fällanden be- schlossen. Die Gemeindeordnung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Fällanden aufgehoben. Die Neuerungen umfassen unter anderem die Verringerung der Anzahl Mitglieder des Gemeinderates von acht auf sieben, die Anpassung der Finanzkompetenzen des Gemeinderates für den Verkauf von Liegenschaften im Finanzvermögen sowie die Um- wandlung der Sozialbehörde von einer eigenständigen in eine unter- stellte Kommission.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Fällan- den am 28. September 2025 beschlossene Gemeindeordnung wird ge- nehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Fällanden, Schwerzenbach- strasse 10, 8117 Fällanden, den Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli