RRB Nr. 1172/2024
Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes, Vernehmlassung
13. November 2024Deutsch3 min
Source zh.ch
Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes, Vernehmlassung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2024
1172. Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Hoch-
Erwägungen
schulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Vernehmlassung) Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 4. September 2024 ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes vom 30. September 2011 über die Förde- rung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hoch- schulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG, SR 414.20) eröffnet. Mit der Änderung soll eine Rechtsgrundlage ge- schaffen werden, die es den Fachhochschulen ermöglicht, in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) Bachelorstudiengänge mit integrierter Praxis (PiBS) anzubieten. Die bis- her im Rahmen des Pilotprojekts PiBS angebotenen Studiengänge wer- den damit auf formeller Gesetzesstufe verstetigt. Das Pilotprojekt PiBS geht auf ein Massnahmenpaket zurück, welches das WBF 2014 im Rahmen der Fachkräfteinitiative zur Minderung des Fachkräftemangels im MINT-Bereich und zur Stärkung der Praxisorien- tierung beim Fachhochschulzugang verabschiedet hat. Das Pilotprojekt ermöglicht es den Fachhochschulen, befristet bis 31. Dezember 2025 im MINT-Bereich PiBS anzubieten. Für diese können Gymnasialmaturan- dinnen und -maturanden sowie Berufsmaturandinnen und -maturanden, die über keine berufliche Grundbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf verfügen, direkt zum Bachelorstudium zugelassen wer- den. Sämtliche Fachhochschulen der Schweiz bieten im Rahmen des Pilot- projekts mittlerweile PiBS-Studiengänge an. Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz hat vor diesem Hintergrund zuhanden des WBF und des Bundesrates beantragt, PiBS zu verstetigen und eine entsprechende Anpassung des HFKG vor- zunehmen, damit die Fachhochschulen nahtlos ab 1. Januar 2026 weiter PiBS-Studiengänge im MINT-Bereich anbieten können. Diese Anpas- sung liegt auch im Interesse des Hochschul- und Wirtschaftsstandorts Schweiz und ist deshalb zu unterstützen. Zu den einzelnen Bestimmun- gen der Änderungsvorlage sind keine Bemerkungen erforderlich.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bil- dung und Forschung, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an sonja.henrich@sbfi.admin.ch): Mit Schreiben vom 4. September 2024 haben Sie uns eingeladen, zur Änderung des Bundesgesetzes vom 30. September 2011 über die Förde- rung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hoch- schulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG, SR 414.20) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Den Fachhochschulen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, das bewährte und evaluierte Studienmodell der Praxisintegrierten Studien- gänge (PiBS) im MINT-Bereich unbefristet anbieten zu können. Die Attraktivität von PiBS ergibt sich insbesondere durch die Kom- bination von Studium und Praxis in den Unternehmen. Absolvierende dieser Studiengänge verfügen dementsprechend über eine sehr gute Be- rufs- und Arbeitsmarktfähigkeit. Das Interesse an PiBS nimmt zu, trotz- dem stellen die neuen Studiengänge keine Konkurrenz zur Berufsbildung dar. Es sind deshalb keine negativen Auswirkungen auf die Bildungs- systematik zu erwarten, insbesondere keine Verdrängung von Lehrstel- len EFZ und keine Gefährdung der Berufsmaturität als Königsweg für die Zulassung an die Fachhochschulen. Bei dieser Sachlage ist gegen die geplante Änderung des HFKG nichts einzuwenden. Die einzelnen Regelungen orientieren sich weitgehend an der Rechtsgrundlage für das Pilotprojekt und geben zu keinen Bemer- kungen Anlass.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli