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Entscheid

RRB Nr. 1174/2021

Härtefallkommission, Amtsdauer 2019-2023, Ersatzwahl

27. Oktober 2021Deutsch1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021

1174. Härtefallkommission (Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl)

Erwägungen

Mit RRB Nr. 637/2019 wurde Mark Eberli, Stadtpräsident Bülach, als Vertreter der Gemeinden für die Amtsdauer 2019–2023 in die Härte- fallkommission wiedergewählt. Mark Eberli hat seinen Rücktritt aus der Kommission per Ende 2021 erklärt. Er ist per 1. Januar 2022 zu ersetzen durch Clemens Grötsch, Stadtpräsident Affoltern a. A. Mit der Ersatzwahl ist das bisherige Mit- glied, Mark Eberli, aus der Kommission zu entlassen.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Mark Eberli wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 31. Dezember 2021 als Mitglied der Härtefallkommission entlassen.

II. Für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 wird Clemens Grötsch, Stadtpräsident Affoltern a. A., mit Wirkung ab 1. Januar 2022 als Mitglied der Härtefallkommission gewählt.

III. Mitteilung an die Genannten und die Härtefallkommission (Ver- sand durch die Sicherheitsdirektion) sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli