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Entscheid

RRB Nr. 1174/2025

Rückerstattung von Versorgertaxen, Gemeinde Pfäffikon, Vereinbarung, Genehmigung

19. November 2025Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. November 2025

1174. Rückerstattung von Versorgertaxen, Gemeinde Pfäffikon (Vereinbarung, Genehmigung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 519/2023 ermächtigte der Regierungsrat die Bil- dungsdirektion, bei der Abwicklung der Rückerstattung von Versorger- taxen an Gemeinden mit diesen Vergleiche abzuschliessen. Gleichzeitig verpflichtete der Regierungsrat die Bildungsdirektion, bei Verpflich- tungen des Kantons aus einem Vergleich von mehr als 1 Mio. Franken diesen dem Regierungsrat gestützt auf § 47 Abs. 1 lit. b der Finanzcon- trollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) zur Genehmigung zu unterbreiten.

B. Gemeinde Pfäffikon Die Gemeinde Pfäffikon hat dem Amt für Jugend und Berufsbera- tung (AJB) ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig do- kumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat ergeben, dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Gemeinde Pfäffikon abgeschlos- sen werden kann. Die der Gemeinde Pfäffikon zurückzuerstattende Summe beträgt Fr. 1 674 550.51. Sie wird der Gemeinde vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Hinzu kom- men Fr. 131 644.55 für von Eltern und Jugendlichen geleistete Beiträge, die das AJB der Gemeinde zusätzlich ausbezahlt, sobald diese den El- tern und Jugendlichen ihre Beiträge zurückerstattet hat. Die vorliegen- de Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Gemeinde Pfäffikon vom 24. September 2025 ist zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Gemeinde Pfäffi- kon über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 24. September 2025 wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli