RRB Nr. 1177/2012
Strassen, Zürich, Überlandstrasse HVS 340, Projektgenehmigung
21. November 2012Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. November 2012
1177. Strassen (Zürich, Ueberlandstrasse HVS 340)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 7. August 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Haltestelle Altried, Zürich (Bau Nr. 05 276), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, die Haltestelle Altried behindertengerecht auszubauen. Dafür wird die Haltekante in Fahrtrichtung Hirzenbach durchgehend, in Fahrtrichtung Heuried teilweise erhöht. Um die Misch- verkehrsfläche hinter dem erhöhten Einstiegsbereich beibehalten zu können, muss die Bushaltestelle auf der Ueberlandstrasse um rund 10 m stadtauswärts verschoben werden. Die Verkehrsbetriebe Zürich erneu- ern zudem die Haltestelleneinrichtungen und passen sie den neuen Gegebenheiten an. Im Zuge der Bauarbeiten wird zudem die Radführung über die Ueberland- und die Neue Winterthurerstrasse verbessert. Dazu werden bei den bestehenden, lichtsignalgeregelten Fussgängerübergängen neue Velofurten erstellt. Der Baubeginn ist für den Frühling 2013 vorgesehen und die Bau- arbeiten dauern bis etwa Sommer 2013. Die in den Begehrensäusserungen vom 20. Juli 2011 und 5. Juni 2012 gemachten Auflagen des AFV wurden bereinigt. Die geplanten bau- lichen Massnahmen verändern die Leistungsfähigkeit der Ueberland- strasse nicht. Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16/17 StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Einsprachefrist gingen keine Einsprachen gegen das Vorhaben ein. Das Projekt wurde mit Verfügung des Tiefbauamts der Stadt Zürich Nr. 205 vom 20. Juli 2012 festgesetzt und ist inzwischen rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Haltestelle Altried ein- schliesslich der Massnahmen für die Radführung betragen Fr. 892 000 (inkl. Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Bau- pauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf vo- raussichtlich rund Fr. 665 000. Davon betragen die Aufwendungen für den Anteil öV Fr. 215 000.
Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) den- jenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belastet werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für den Erneuerung der Haltestelle Altried in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi