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Entscheid

RRB Nr. 1179/2017

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Wiesendangen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

13. Dezember 2017Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Wiesendangen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Dezember 2017

1179. Gemeindeordnung (Gemeinde Wiesendangen)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung (GO). Die Gemein- deordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse wer- den erst nach der Genehmigung wirksam (§ 4 Abs. 1 Gemeindegesetz vom 20. April 2015 [GG]). Die Anwendung der Bestimmungen des erst am 1. Januar 2018 in Kraft tretenden neuen Gemeindegesetzes rechtfer- tigt sich, weil die vorliegend zu prüfende Gemeindeordnung insbeson- dere auch die notwendigen Anpassungen an das neue Gemeindegesetz enthält und den Anforderungen des neuen Gemeindegesetzes entspre- chen soll. Im Übrigen werden allfällige Mängel durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wiesendangen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 24. September 2017 die To- talrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde beschlos- sen. Die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wiesendangen tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassun- gen an das neue Gemeindegesetz vom 20. April 2015. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wiesendangen aufgehoben. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wiesen- dangen am 24. September 2017 beschlossene Gemeindeordnung wird ge- nehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Wiesendangen, Gemeindeverwal- tung, Schulstrasse 20, Postfach 83, 8542 Wiesendangen, den Bezirksrat Win- terthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi