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Entscheid

RRB Nr. 1179/2018

Sportfonds, Beiträge, Mitteleinsatz 2019

4. Dezember 2018Deutsch5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2018

1179. Sportfonds (Beiträge, Mitteleinsatz 2019)

Erwägungen

1. Gestützt auf § 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) werden die Mittel des Sport- fonds für den Jugend-, Breiten- und Amateursport eingesetzt. Die Grund- sätze dazu finden sich im Sportpolitischen Konzept des Kantons Zürich vom 5. April 2006 (RRB Nr. 530/2006). Der Regierungsrat beschliesst jeweils Ende Jahr über den Mitteleinsatz im Folgejahr.

2. Für das Jahr 2018 wurden dem Sportfonds aus dem kantonalen An- teil am Ertrag der Genossenschaft Interkantonale Landeslotterie (Swiss- los) Fr. 23 913 313 zugewiesen. Dies entspricht 30% des Ertragsanteils. Der Fondsbestand Ende 2018 beträgt voraussichtlich rund 89,6 Mio. Fran- ken. Er ist mit offenen Verpflichtungen zu bewilligten, noch nicht abge- rechneten Beiträgen und dem Immobilienbestand für das Sportzent- rum Kerenzerberg belastet, womit sich die frei verfügbaren Mittel des Sportfonds Ende 2018 auf rund 26,8 Mio. Franken belaufen werden. Zu beachten ist, dass in den nächsten Jahren beim Sportzentrum ein grosses Bauprojekt (Erweiterungen und Anpassungen) verwirklicht wird. Dabei wird eine Ausgabe von insgesamt 50 Mio. Franken getätigt, die aus dem Sportfonds finanziert wird (vgl. RRB Nr. 1186/2017).

3. 2019 sind die Mittel aus dem Sportfonds wie folgt einzusetzen: a. Zürcher Kantonalverband für Sport (Entschädigung, Verbandsanteil) Der Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) als Dachverband der Zürcher Sportvereine und -verbände erfüllt im Rahmen der Leistungs- vereinbarung mit der Sicherheitsdirektion vom 5. Juli 2018 verschiedene Aufgaben für den Kanton. Dafür wird er mit Fr. 900 000 entschädigt. Zu- dem werden ihm gemäss seinem Antrag vom 10. Oktober 2018 für die För- derung des Vereins- und Verbandssports in den ihm angeschlossenen Ver- einen und Verbänden Fr. 5 435 315 zur Verfügung gestellt (sogenannter Verbandsanteil). Diese Mittel ermöglichen den Vereinen und Verbänden vor allem Ausbildungsaktivitäten wie Kurse und Jugendlager sowie die Anschaffung von Sportmaterial. Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für den ZKS auf Fr. 6 335 315.

b. Sportzentrum Kerenzerberg Das kantonale Sportzentrum Kerenzerberg in Filzbach GL wird im Auftrag der Sicherheitsdirektion durch den ZKS betrieben. Die Tarife sind auf die Sportförderung ausgerichtet und nicht kostendeckend. Da- raus ergibt sich gemäss Budget des ZKS vom 10. Oktober 2018 für 2019 eine Betriebsunterdeckung von Fr. 1 397 389. Diese wird aus dem Sport- fonds gedeckt. Auch der Bau und der Unterhalt des Sportzentrums wer- den aus dem Sportfonds bestritten. 2019 ergibt sich für die Anlagen und Gebäude des Sportzentrums ein Gesamtbetrag von Fr. 2 809 000 (Abschrei- bungen Fr. 1 572 000, Zinsaufwand Fr. 593 000, Unterhalts- und Sachauf- wand Fr. 644 000). Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für das Sport- zentrum Kerenzerberg auf Fr. 4 206 389. c. Beiträge an Sportanlagen Bei den aus dem Sportfonds unterstützten Sportbauvorhaben ist zu unterscheiden zwischen den Sportanlagen, die im Kantonalen Sportan- lagenkonzept (KASAK ZH) enthalten sind, und den übrigen Sportan- lagen, die Gemeinden oder Dritten bzw. Sportvereinen oder -verbänden gehören. Die Beitragssätze für KASAK-ZH-Anlagen sind höher als die Beitragssätze für Sportanlagen von Gemeinden und Dritten. Die Beitrags- gesuche für KASAK-ZH-Anlagen bearbeitet die KASAK-ZH-Kom- mission, Gesuche für die übrigen Sportanlagen werden im Auftrag des Sportamts durch den ZKS bearbeitet. Im Bereich der KASAK-ZH-Anlagen sind für 32 Bauvorhaben Fr. 12 178 100 zu bewilligen, bei den übrigen Sportanlagen von Gemeinden und Dritten sind für 36 Bauvorhaben Fr. 5 907 000 zu bewilligen und bei den übrigen Sportanlagen von Vereinen und Verbänden sind für 50 Bau- vorhaben Fr. 2 772 500 zu bewilligen. Insgesamt belaufen sich die erwähnten Beiträge an Sportanlagen auf Fr. 20 857 600. d. Sportförderung Verschiedene Aktivitäten und Projekte im Jugend-, Amateur- und Brei- tensport werden durch das Sportamt mit Mitteln aus dem Sportfonds unterstützt. Für 2019 sind folgende Mittel zu bewilligen: – Fr. 1 550 000 für den Nachwuchssport gemäss dem mit RRB Nr. 887/ 2011 genehmigten Konzept. Die Beiträge gehen an die unterstützungs- berechtigten Vereine, Verbände und Leistungszentren. – Fr. 1 100 000 für besondere Aktivitäten und Projekte des Jugend-, Brei- ten- und Amateursports (Beiträge, Defizitgarantien, Sachaufwand). Darunter fällt unter anderem die Unterstützung von Sportveranstal- tungen.

– Fr. 350 000 für das kantonale Ausbildungs- und Unterstützungspro- gramm für jugendliche Hilfsleiterinnen und -leiter im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. – Fr. 950 000 an Förderbeiträge für freiwillige Schulsportkurse gemäss Konzept Sport im schulischen Umfeld vom 15. März 2013 und Fr. 250 000 an den Kantonalverband Zürich für Sport in der Schule (KZS) für seine Leistungen im freiwilligen Schulsport, vor allem die Organisa- tion von Bezirksturnieren und kantonalen Meisterschaften für Schul- sportgruppen. Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für die Sport- förderung durch das Sportamt auf Fr. 4 200 000.

4. Zusammengefasst ist damit aus dem Sportfonds für das Jahr 2019 folgender Mitteleinsatz zu bewilligen: in Franken Zürcher Kantonalverband für Sport (lit. a) 6 335 315 Sportzentrum Kerenzerberg (lit. b) 4 206 389 Beiträge an Sportanlagen (lit. c) 20 857 600 Sportförderung (lit. d) 4 200 000 Total 35 599 304 Der Betrag geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, und ist im Budgetentwurf 2019 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Mitteleinsatz von Fr. 35 599 304 gemäss Ziff. 4 der Erwägun- gen für die Sportförderung im Jahr 2019 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, wird bewilligt.

II. Mitteilung an den Zürcher Kantonalverband für Sport, Garten- strasse 10, 8600 Dübendorf, die Direktionen der Sport-Toto-Gesellschaft und der Swisslos, beide Lange Gasse 20, 4002 Basel, sowie an die Finanz- direktion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli