RRB Nr. 1180/2010
Lotteriefonds, allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe für Flutopfer in Pakistan
18. August 2010Deutsch3 min
Source zh.ch
Lotteriefonds, allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe für Flutopfer in Pakistan
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. August 2010
1180. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe für Flutopfer in Pakistan)
Erwägungen
1. Formelles Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allge- meinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 10 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten dieses Gesamtbetrages sind bis anhin (einschliesslich eines mit RRB-Nr. 1503/2007 festgelegten jährlichen Betrages von Fr. 200 000 zugunsten des Kontos «Staatsbeiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.») Beiträge von Fr. 7 528 200 bewilligt worden. Somit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2010 noch Fr. 2 471 800 zur Verfügung.
2. Ausgangslage Starke Monsun-Regenfälle seit Ende Juli 2010 haben in den nord- westlichen Regionen Pakistans zu grossen Überschwemmungen geführt. Die Wassermassen haben inzwischen tiefer liegende, bevölkerungs- reiche Provinzen Pakistans (und des benachbarten Indiens) erreicht und erstrecken sich über ein mehr als 1500 km langes Gebiet entlang des Indus und seiner Zuflüsse. Bisher sind mehr als 1800 Todesopfer zu beklagen, über 20 Millionen Menschen sind betroffen. Die Fluten haben Strassen, Brücken und Gebäude zerstört, vielenorts sind Dämme über- spült. Die Versorgung mit Strom und Trinkwasser ist vollständig zusam- mengeborchen, die Ernte vollständig vernichtet. Die UNO befürchtet den Ausbruch der Cholera. Die Lage droht sich weiter zu verschlim- mern, da der Regen in mehreren der betroffenen Gebiete anhält. Vorab muss Nothilfe geleistet werden. Die Überlebenden benötigen medizinische Ersthilfe, zudem muss die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln wieder sichergestellt werden. Dringend notwendig sind auch provisorische Unterkünfte (Plastikplanen, Decken und Mat- ten). Der Zugang der Helferinnen und Helfer in das Katastrophen- gebiet ist wegen zerstörter Zufahrtswege, schlechten Wetterbedingun- gen und der zum Teil ungewissen Sicherheitslage schwierig. Es ist davon auszugehen, dass die Not leidenden Menschen länger auf Hilfe angewiesen sein werden, so sind z. B. bei grossen Teilen der landwirtschaftlich genutzen Flächen wegen der Überflutungsschäden vorderhand keine Ernteerträge zu erwarten. Der Bund (DEZA) hat sein finanzielles Engagement für Pakistan um 2,5 Mio. Franken erhöht.
3. Begründung Ein Soforthilfebeitrag von Fr. 500 000 des Kantons ist aufgrund des überaus grossen menschlichen Leids und des Hilfebedarfs angebracht. Um nicht einzelne Hilfswerke gegenüber anderen bevorzugt zu behan- deln, ist es sinnvoll, diesen Beitrag der «Glückskette» auszurichten. Sie ist nicht ein eigentliches Hilfswerk, sondern ein Sammelsystem und wird von Radio und Fernsehen der SRG SSR idée suisse getragen. Die operationelle Arbeit führen erfahrene Schweizer Hilfswerke nach ge- nauen Abmachungen aus. Diese Hilfswerke sind vor Ort und leisten dort Nothilfe. Die «Glückskette» hat mit ihren Partnerorganisationen, von denen acht zum Teil seit Jahren schon in Pakistan tätig sind, für den Mittwoch, 18. August 2010, einen nationalen Sammeltag «Überschwem- mungen Asien» ausgerufen. Der Kanton hat die «Glückskette» schon mehrfach unterstützt, so mit RRB Nr. 1422/2002 im Rahmen der Überschwemmungen im Osten Deutschlands, in Tschechien und Österreich (Fr. 400 000), mit RRB Nr. 62/2005 bei der Tsunami-Katastrophe 2004 (Fr. 400 000) und mit RRB Nr. 79/2010 zugunsten der Erdbebenopfer in Haiti (Fr. 500 000).
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgenden Beitrag zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000 000): in Franken «Glückskette» Hilfsaktion «Überschwemmungen Asien», Ausland-Soforthilfebeitrag 500 000
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi