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Entscheid

RRB Nr. 1180/2021

Strassen, Zürich, Friesstrasse HVS 4, Projektgenehmigung

27. Oktober 2021Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021

1180. Strassen (Zürich, Friesstrasse HVS 4)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 7. Mai 2021 das Projekt für die Neugestaltung/Erneuerung der Friesstrasse, im Ab- schnitt Binzmühle- bis Schaffhauserstrasse (Projekt Bau Nr. 07 054), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Anrechenbarkeiten an die Bau- und Unterhaltspauschale. Die Friesstrasse (Hauptverkehrsstrasse HVS 4) gilt im Projektperi- meter als überkommunale Strasse im Sinne von § 43 StrG. Auf ihr ver- läuft eine regionale Veloroute. Diese Verbindung gilt als überkommunal im Sinne von § 43 StrG in Verbindung mit § 1 StrG. Das Projekt sieht vor, die Friesstrasse, im Abschnitt Binzmühle- bis Schaffhauserstrasse, im Anschluss an die Werkleitungsarbeiten zu sa- nieren und zum Teil neuzugestalten. Die Friesstrasse ist als Einbahn- strasse signalisiert. In Fahrtrichtung wird ein einseitiger neuer Velo­ streifen markiert. Die Parkierung wird ausnahmslos auf der gegenüber dem Velostreifen liegenden Strassenseite neu in Längsrichtung ange- ordnet, sodass der dafür notwendige Platz geschaffen werden kann. Weiter werden die Trottoirs grosszügiger ausgestaltet und die bestehen- den Fussgängerstreifen optimiert. Die Einmündungen der kommuna- len Eisfeld- und Grünhaldenstrasse werden als Trottoirüberfahrten aus- gebaut. Im Einmündungsbereich der Grünhaldenstrassen werden ge- samthaft 20 Veloabstellplätze realisiert. Der Baubeginn ist für Frühling 2022 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen einer Vorprüfung am 21. September 2011 und drei Begehrensäusserungen am 10. April 2013, am 2. Juli 2018 sowie am 16. September 2020 Stellung genommen. Die darin angebrachten Anträge gelten als bereinigt. Wei- ter wurde das Projekt auf die praktische Leistungsfähigkeit überprüft. Mit dem geplanten Vorhaben wird die praktische Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs an der überkommunalen Friesstrasse nicht vermindert, womit das Projekt den Anforderungen von Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) entspricht. Die Mitwirkungs- und Auf‌lageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt vom 23. August bis 23. September 2019 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auf‌lagefrist gin- gen keine Einsprachen ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 191 vom 3. März

2021 wurde das Strassenbauprojekt festgesetzt. Die Ausgabenbewilligung erfolgte mit Stadtratsbeschluss Nr. 368 vom 14. April 2021. Beide Be- schlüsse sind rechtskräftig, einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Neugestaltung der Friesstrasse, im Ab- schnitt Binzmühle- bis Schaffhauserstrasse, betragen voraussichtlich rund Fr. 2 043 000. Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 1 317 000 und die- jenigen zulasten der Unterhaltspauschale auf rund Fr. 418 000. Alle Kos- tenangaben schliessen die Verwaltungskosten der Werke mit ein. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans zum ausgeführten Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenige Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich den Abrechnungen über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Neugestaltung/Erneuerung der Friesstrasse, im Abschnitt Binzmühle- bis Schaffhauserstrasse, in Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli