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Entscheid

RRB Nr. 1181/2012

Interreg-IV B Projekte, Finanzierung

21. November 2012Deutsch5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. November 2012

1181. Interreg IV B-Projekte, Ausgabenbewilligung

Erwägungen

1. Ausgangslage Am 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Regionalpolitik (SR 901.0) in Kraft getreten. Mit der Neuen Regional- politik (NRP) werden Gebiete unterstützt, die sich im immer härteren Standortwettbewerb nicht mehr aus eigener Kraft behaupten können. Zusätzlich wurde mit dem Bundesgesetz eine gesetzliche Grundlage zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rahmen der Interreg-Programme, einem Entwicklungsinstrument im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ), geschaffen. Durch Interreg werden grenzüberschreitende Projekte unterstützt, die den Dialog zwischen den Regionen der Europäischen Union (EU) und deren Nachbarländern fördert und die Bevölkerungen dieser Regionen einander näher bringen. Derzeit läuft mit Interreg IV die vierte Förder- periode und auf europäischer Ebene sind die Vorarbeiten für die fünfte Förderperiode bereits angelaufen. Interreg hat drei verschiedene Aus- richtungen. Interreg A fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Regionen verschiedener Länder, Interreg B die territoriale Zusammenarbeit benachbarter Regionen innerhalb zusammenhängen- der Räume und Interreg C die interregionale Zusammenarbeit zwischen nicht benachbarten Regionen. Die NRP muss in kantonalen Program- men umgesetzt werden. In diesem Umsetzungsprogramm müssen die Beteiligung an Interreg sowie die kantonsinterne Zuständigkeit geregelt werden. Mit Beschluss Nr. 567/2011 verlegte der Regierungsrat die kanto- nale Interreg-Stelle auf den 1. Januar 2012 von der Volkswirtschaftsdirek- tion in die Staatskanzlei.

2. Interreg A Der Regierungsrat hat sich bereits vor der Umsetzung der NRP für die Beteiligung am Interreg IV A-Programm «Alpenrhein-Bodensee- Hochrhein» ausgesprochen (RRB Nrn. 54/2007, 357/2007 und 741/2007). Die Verantwortung gegenüber dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) nimmt der Kanton St. Gallen (Koordination der Aussenbezie- hungen) wahr. Das Umsetzungsprogramm des Kantons Zürich verweist hier entsprechend auf jenes des Kantons St. Gallen.

3. Interreg C Gemäss dem Umsetzungsprogramm 2012–2015 beteiligt sich der Kan- ton Zürich an Interreg IV C. Bis heute wurde kein Projekt mit Zürcher Beteiligung unterstützt. Die im Umsetzungsprogramm 2008–2011 vor- gesehenen Mittel von jährlich je Fr. 50 000 wurden bis heute nicht bean- sprucht. Mit dem Schlussbericht 2011 stellte der Kanton Zürich beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den Antrag, diese bereits erhaltenen Mittel der nächsten Förderperiode zuzuweisen. Diesem Antrag hat das SECO zugestimmt und im Umsetzungsprogramm 2012–2015 wurden keine weiteren Mittel beantragt.

4. Interreg B Mit RRB Nr. 865/2007 wurde die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, beim SECO ein Umsetzungsprogramm einzureichen, das auch die er- forderlichen Ausführungen zu Interreg B enthalten sollte. Weder im Um- setzungsprogramm 2008–2011 noch im Umsetzungsprogramm 2012–2015 finden sich Ausführungen zu Interreg B. Die Volkswirtschaftsdirektion hat sich aber mit Direktionsmitteln an Interreg B-Projekten beteiligt. Mit der Übertragung der Zuständigkeit an die Staatskanzlei kann auf diese Mittel nicht mehr zurückgegriffen werden. Die Staatskanzlei muss nun die Projekte aus eigenen Mitteln unterstützen.

5. Finanzierung Für die Beteiligung an Interreg A sind jährlich je Fr. 150 000 vorge- sehen. Diese wurden mit RRB Nr. 357/2007 bewilligt und sind im Bud- get bzw. im KEF in der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, eingestellt. Für die Beteiligung an Interreg C sind jährlich je Fr. 50 000 vorgesehen. Diese konnten in die laufende Förderperiode übertragen werden und im Umsetzungsprogramm 2012–2015 wurden keine weiteren Mittel beantragt. Für drei Interreg B-Projekte hat die Volkswirtschaftsdirektion fol- gende Beiträge zugesichert: Open Alps Fr. 51 000; Korridor 24 Rotter- dam–Genua Fr. 26 875; Demarrage–Rheinradweg Fr. 9276. Die Beträge werden in Jahrestranchen ausbezahlt; die bisherigen Zahlungen wurden, wie erwähnt, aus Direktionsmitteln geleistet. Für 2012 sind Fr. 31 319 (Open Alps Fr. 17 000; Korridor 24 Rotterdam–Genua Fr. 12 000; De- marrage–Rheinradweg Fr. 2319) und für 2013 Fr. 19 319 (Open Alps Fr. 17 000; Demarrage–Rheinradweg Fr. 2319) erforderlich. Zusätzlich wurde für ein weiteres Projekt (TransNe-tAero) ein Unterstützungs- gesuch beim Kanton Zürich eingereicht. Es will kleine und mittlere Unternehmen der Luftfahrtindustrie in sogenannten «Hidden Cham-

pion»-Regionen innerhalb Nordwesteuropas unterstützen, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das Projekt wurde vom Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) aus fachlicher Sicht als un- terstützungswürdig eingestuft. Der Beitrag des Kantons Zürich beliefe sich auf insgesamt Fr. 75 000, verteilt auf drei Jahre. Das Projekt wird so- wohl von den Zentralschweizer Kantonen als auch vom Bund mit dem gleichen Betrag unterstützt. Bliebe die Ko-Finanzierung des Kantons Zürich aus, könnte das Projekt in seiner jetzigen Form wohl nicht durch- geführt werden. Für die Beteiligung an diesem Projekt und an den wei- teren bereits von der Volkswirtschaftsdirektion bewilligten Projekten fallen somit Ausgaben von Fr. 56 319 für 2012, Fr. 44 319 für 2013 und Fr. 25 000 für 2014 an. Die Volkswirtschaftsdirektion kann davon 2012 Fr. 25 000 aus eigenen Mitteln übernehmen. Für die verbleibenden Fr. 100 638, die von der Staatskanzlei zu tragen sind, ist eine neue Aus- gabe zu bewilligen. Im Budget 2012 und im Entwurf zum Budget 2013 der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, sind dafür keine Mittel eingestellt. Dieser Betrag kann jedoch voraussicht- lich im Rahmen des Globalbudgets kompensiert werden. Die Mittel für 2014 werden mit dem Budget 2014 zu beantragen sein.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Unterstützung der Interreg B-Projekte in den Jahren 2012–2014 wird eine neue Ausgabe von Fr. 100 638 zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, bewilligt.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi