RRB Nr. 1184/2011
Arbeitsprogramm 2012-2015 der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK): Konsultation, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen
28. September 2011Deutsch5 min
Source zh.ch
Arbeitsprogramm 2012-2015 der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK): Konsultation, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. September 2011
1184. Arbeitsprogramm 2012–2015 der Tripartiten Agglomerations-
Erwägungen
konferenz (Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, KdK) Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) nahm an ihrer Sitzung vom 1. Juli 2011 Kenntnis vom Entwurf ihres Arbeitsprogramms 2012–2015, der ihr von der Tripartiten Technischen Arbeitsgruppe (TTA) vorgelegt wurde. Die TAK lädt nun ihre Träger ein, zuhanden der Konferenz vom 11. November 2011 Stellung zu diesem Entwurf zu nehmen. Der Entwurf lehnt sich einerseits stark an die Ergebnisse der bisherigen Arbeiten der TAK gemäss dem Bericht «Grundlagen für den Grundsatzentscheid über die Fortsetzung der TAK» (2010) an (vgl. dazu RRB Nrn. 1608/2010 und 59/2011); anderseits werden darüber hinaus auch neue Arbeitsschwerpunkte zur Diskussion gestellt. Gegliedert sind sie nach institutionellen, strategischen und thema- tischen Überlegungen. Die institutionellen Arbeitsschwerpunkte, vor allem der Einbezug des ländlichen Raums und die Formulierung von klaren und allgemein gültigen Grundsätzen sollen vornehmlich die tripartite Zusammenarbeit besser regeln und nachhaltig stärken; über den Horizont des Arbeitsprogamms 2012–2015 hinaus sollen auch die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen, die Zusammenarbeits- strukturen in den Agglomerationen, ja bei Bedarf gar Territorialrefor- men thematisiert werden. Bei den strategischen Arbeitsschwerpunkten handelt es sich weitgehend um Folgearbeiten in der Weiterentwicklung der Agglomerationspolitik, der Vernetzung der Akteure der Metro- politanräume und Komplementärentwicklungen von Agglomerationen und ländlichen Räumen sowie längerfristig auch um Finanzierungs- und Lastenausgleichsfragen. Thematische Schwerpunkte sind einerseits die Ausländer- und Integrationspolitik sowie die politische Begleitung des gesamtschweizerischen Präventionsprogramms Jugend und Gewalt als Folgearbeiten, anderseits die nachhaltige Siedlungsentwicklung als neues Thema.
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ersucht die Kantons- regierungen zwecks Erarbeitung einer Stellungnahme, bis 30. Septem- ber 2011 ihre Haltung zu folgenden Fragen mitzuteilen: – Können Sie den vorgeschlagenen institutionellen, strategischen und thematischen Schwerpunkten des Arbeitsprogramms grundsätzlich zustimmen? – Haben Sie Bemerkungen zu diesen Schwerpunkten? – Können Sie dem vorgeschlagenen Zeit- und Finanzplan grundsätz- lich zustimmen und haben Sie hierzu Bemerkungen? Ziel ist, dass die Träger das Arbeitsprogramm (einschliesslich Finan- zierung) gemeinsam mit dem endgültigen Entscheid über die Fort- setzung der TAK beschliessen. Die KdK plant, dies in der Plenarver- sammlung vom 16. Dezember 2011 zu tun.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die KdK (auch in elektronischer Form an mail@kdk.ch): Mit Schreiben vom 14. Juli 2011 haben Sie uns eingeladen, uns zum Entwurf einer Stellungnahme zum Arbeitsprogramm 2012–2015 der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) zu äussern. Wir nehmen dazu wie folgt Stellung: 1. Wir stimmen dem Arbeitsprogramm mit folgenden Vorbehalten zu: Beim Einbezug des ländlichen Raums in die tripartite Zusammen- arbeit (Ziff. 2.1 und 2.12, Anhang Ziff. 2.1, S. 9) handelt es sich um eine wichtige strategische Weichenstellung. Die bisherige Zielsetzung der TAK, die Fokussierung der Agglomerationspolitik auf die grossen Metropolitanräume, wird damit entscheidend verändert. Wir zweifeln daher, ob es sich insbesondere bei Themen wie «Grundsätze zur Stär- kung der tripartiten Zusammenarbeit» und «Weiterentwicklung Agglo- merationspolitik» (Beilage II, Ziff. 2.1und 2.2), die ganz wesentlich die Form und die Spielregeln der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure – und dabei nicht nur der Träger der TAK, sondern auch der Direktoren-, Metropolitankonferenzen usw. – betreffen, wirklich um Folgearbeiten oder aber nicht eher um eine Änderung der strategischen Ausrichtung handelt, die vorangehen sollte. In diese Klärung der Grundlagen wären auch die Einordnung der TAK in die bestehenden Strukturen (KdK, Direktorenkonferenzen, Metropolitankonferenzen usw.) und deren Zuständigkeiten einzubeziehen. Gerade im Themen- bereich «Nachhaltige Siedlungsentwicklung» zeigt sich die von uns in
der Stellungnahme vom 19. Januar 2011 zum Grundsatzentscheid be- fürchtete Verwässerung der ursprünglichen Anliegen der TAK durch den Einbezug des ländlichen Raums. Die Erarbeitung der spezifischen Lösungsansätze für den Agglomerationsraum wird dadurch erschwert, da der Einbezug des ländlichen Raums bzw. der ländlichen Zentren einen breiteren methodischen Ansatz verlangt. Sinnvoll erscheint die Klärung des Zusammenspiels und der Ergänzungsfunktion des länd- lichen Raums, insbesondere was die touristischen Räume anbelangt. Auch der Abstimmung von Siedlung und Verkehr ist in diesem Bereich ein zentrales Augenmerk zu schenken, wobei auch die Trägerschaften von Agglomerationsprogrammen einzubeziehen wären. Der Kanton Zürich steht für weitere Klärungen und Unterstützung in diesen Berei- chen gerne zur Verfügung. 2. Wir haben folgende weitere Bemerkungen zu den Schwerpunkten: Zwischen der Ausländer- und Integrationspolitik und der Siedlungs- politik besteht insofern eine Verbindung, als die derzeitige Zuwande- rung im Grossraum Zürich die seit Langem bestehende Tendenz zu einem ausgetrockneten Wohnungsmarkt noch verstärkt. Die im Arbeitsprogramm unter Ziff. 2.3.1 genannten zwei Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf, die verstärkte Nutzung des Potenzi- als von nicht staatlichen Akteuren und die Förderung des Informa- tions- und Erfahrungsaustausches zwischen staatlichen Akteuren, er- scheinen uns aus integrationspolitischer Sicht für das TAK-Programm geeignet. Beide Bereiche sind im Kanton Zürich denn auch Teil der För- derstrategie, sodass vom Kanton einerseits ein Beitrag geleistet wird und anderseits auch von den Erfahrungen von anderen Gemeinwesen profitiert werden kann. Wichtig bei der Umsetzung des TAK-Pro- gramms ist dabei die Koordination mit dem Bundesamt für Migration und der Konferenz der Integrationsdelegierten. Auch für die Jugendstrafrechtspflege stehen die Bemühungen zu einer Stärkung der schweizerischen Ausländer- und Integrationspolitik im Vordergrund. Im Übrigen begrüssen wir, dass im Bereich der weite- ren Aktivitäten (Ziff. 2.4) das gesamtschweizerische Präventionspro- gramm Jugend und Gewalt weiterhin begleitet werden soll. 3. Hinsichtlich des vorgeschlagenen Zeit- und Finanzplanes gemäss Ziff. 3.1 und 3.2 beantragen wir, den Finanzplan für 2012–2015 zu über- arbeiten. Dabei sind insbesondere die Mehrkosten im Vergleich zu 2010/2011 auszuweisen und zu begründen. Zu ergänzen ist zudem der geplante Kostenverteiler für die Geschäftsstelle und die Projekte. Einen Fünftel der Mittel für den Einbezug des ländlichen Raums in die tripar- tite Zusammenarbeit vorzusehen, erscheint uns zudem nicht angebracht.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Beschlussfassung der KdK am 16. De- zember 2011 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Be- schlussfassung der KdK), die Mitglieder und die Direktionen des Regie- rungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi