RRB Nr. 1188/2009
Kantonale Volksabstimmung am 29. November 2009, Verzicht
12. August 2009Deutsch1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. August 2009
1188. Beschluss des Regierungsrates über Verzicht auf Anordnung
Erwägungen
einer kantonalen Volksabstimmung am 29. November 2009
Der Regierungsrat beschliesst: I. Am 29. November 2009 findet keine kantonale Volksabstimmung statt. II. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröf- fentlichung im Amtsblatt schriftlich Stimmrechtsrekurs an den Regie- rungsrat erhoben werden (§§ 147 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003). III. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. IV. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil. V. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi