RRB Nr. 1191/2020
Militärgesetz und Armeeorganisation, Änderung, Schreiben an VBS
2. Dezember 2020Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Dezember 2020
1191. Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation
Erwägungen
(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 unterbreitete das Eidgenössische De- partement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport die Vernehm- lassungsunterlagen zur Änderung des Bundesgesetzes vom 3. Februar 1995 über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG; SR 510.10) sowie der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 2016 über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO; SR 513.1) zur Stel- lungnahme. Die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee begann am 1. Januar 2018 und dauert bis am 31. Dezember 2022. Seit Beginn der Umsetzung zeigte sich, dass in einzelnen Bereichen Anpassungsbedarf besteht. Bei der Gliederung der Armee soll auf die Bildung eines Kommandos Unter- stützung verzichtet werden. Demgegenüber soll, entsprechend der aktu- ellen Bedrohungslage, die Führungsunterstützungsbasis zu einem Kom- mando Cyber weiterentwickelt werden. Handlungsbedarf besteht auch bei der Ausbildungsdienstpflicht der Durchdiener zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft, in verschiedenen anderen Bereichen der Ausbildung und bei einzelnen Bestimmungen zum Einsatz der Armee im Assistenz- dienst. Weitere Anpassungen sollen dazu beitragen, dass die Armee all- gemein ihre Aufgaben besser erfüllen kann, namentlich mit Blick auf die gegenwärtige sicherheitspolitische Bedrohungslage. Zur Verbesserung der Sicherheit in der Militärluftfahrt sollen die rechtlichen Grundlagen für eine Militärluftfahrtbehörde geschaffen werden. Schliesslich sollen die Kantone beim Vollzug des ausserdienstlichen Arrestvollzugs mit Mit- teln der Armee unterstützt werden können. Der Kanton Zürich begrüsst diese Änderungen und schlägt vor, anlässlich dieser Teilrevision des MG noch eine weitere Anpassung vorzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Be- völkerungsschutz und Sport (Zustelladresse: Armeestab, Recht Vertei- digung, Papiermühlestrasse 14, 3003 Bern; Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an hans.wipfli@vtg.admin.ch): Mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 haben Sie uns die Vernehmlassungs- unterlagen zur Änderung des Bundesgesetzes vom 3. Februar 1995 über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG; SR 510.10) so- wie der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 2016 über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO; SR 513.1) zur Stel- lungnahme zugestellt. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen die vorgesehenen Änderungen des MG und der AO mit dem Ziel, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen bzw. an- zupassen, um die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee bis Ende 2022 zu ermöglichen. Wir erlauben uns, im Rahmen der vorliegenden Revision zusätzlich eine weitere Gesetzesanpassung vorzuschlagen: Gemäss Art. 27 Abs. 1 MG müssen die Stellungspflichtigen und die Militärdienstpflichtigen dem Kreiskommando ihres Wohnsitzkantons mehrere Personendaten melden, darunter die Wohn- und Postadresse. Die Kommunikation zwischen dem Kreiskommando und der Militärver- waltung einerseits und den Stellungs- und Militärdienstpflichtigen an- derseits findet allerdings oft über die digitalen Kanäle statt. E-Mail-Ad- resse und Mobiltelefonnummer sind von immer zentralerer Bedeutung. Wir beantragen daher, Art. 27 Abs. 1 MG durch einen Buchstaben e zu ergänzen, in dem die E-Mail-Adresse sowie die Mobiltelefonnummer ge- nannt werden.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Mit- glieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli