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Entscheid

RRB Nr. 1192/2018

Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2018, 5. Serie

4. Dezember 2018Deutsch18 min

Source zh.ch

Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2018, 5. Serie

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2018

1192. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2018, 5. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allge- meinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2018 wurden bisher Beiträge von Fr. 5 860 000 bewilligt. Somit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2018 ins- gesamt noch Fr. 14 140 000 zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 5. Serie 2018 die folgenden Beitrags- leistungen aus dem Lotteriefonds:

1. Gemeinde Horgen, Sanierung Sust Bereich Denkmalpflege Gesuchstellende Gemeinde Horgen: Die Beitragsleistung für das Organisation Projekt Sanierung Sust kommt der seit 1954 be- stehenden «Stiftung für das Ortsmuseum und die Chronik der Gemeinde Horgen» zugute. Die Stif- tung betreibt im historischen ehemaligen Um- schlags- und Lagergebäude Sust, gestützt auf eine Leistungs- und eine Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde, das Ortsmuseum Horgen. Ausgangslage Die denkmalgeschützte Sust wurde letztmals umfassend in den 1960er-Jahren saniert. Sie weist mittlerweile einen grossen Sanierungsbedarf bezüglich Personensicherheit (keine Brandab- schnitte, keine Fluchtwege), Energieeffizienz (fehlende Isolation im Dach- und Fensterbereich) und Nutzung als Museum (keine Barrierefreiheit, veraltete Küchen- und Sanitäranlagen) auf. Mit Blick auf die anstehende Sanierung erarbeitet eine Arbeitsgruppe der Stiftung ein neues Mu- seums-Grobkonzept. Die Ausarbeitung des de- taillierten Betriebs- bzw. Ausstellungskonzeptes ist für die Phase des Umbaus geplant.

Projektziel Die Sust soll durch die Sanierung zu einem re- gional bedeutenden Museum und Lernort für ein breites Publikum aufgewertet werden. Projektbeschrieb Das Investitionsprojekt umfasst einerseits die Verbesserung der Zugänglichkeit der Sust als öf- fentliches Museumsgebäude und die Anpassung an heutige Anforderungen für einen Publikums- betrieb (Lifteinbau, Fluchtwegsicherung usw.), anderseits die Erneuerung der Sammlungsprä- sentation. Dabei wird auch das historische, denk- malpflegerisch sehr bedeutende Gebäude als Exponat verstanden. Die Restaurierungsmass- nahmen richten sich deshalb nicht nur auf den Erhalt der Bausubstanz, sondern auch auf eine direkte Erlebbarkeit des Gebäudes. Von der bau- lichen Sanierung des Hauses und der Neugestal- tung des Museums profitieren u. a. überregional bedeutende Ausstellungsbereiche wie Horgener Kultur, Seidenindustrie und Schiffs- und Saum- wesen. Kosten Fr. 3 450 000 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Der Gemeinderat beantragt der Gemeindever- sammlung einen Kredit von Fr. 3 450 000. Mit Beiträgen von Stiftungen und des Lotteriefonds sollen die Kosten der Gemeinde verringert werden. Da von Stiftungen und Privaten ins­ gesamt Fr. 200 000 erwartet werden, geht die Gemeinde nach Gewährung des Lotteriefonds- beitrages von Aufwendungen im Betrag von Fr. 2 750 000 aus. Hinweis Der Lotteriefonds beteiligt sich in der Regel nicht an Vorhaben von Ortsmuseen, es sei denn, eine Beitragsleistung diene der Präsentation von mindestens regional bedeutsamem Kulturgut. Dies trifft im vorliegenden Fall zu, insbesondere bei den Ausstellungsbereichen Horgener Kultur und Textilindustrie.

Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Bei der Sust handelt es sich um ein überkommunal bedeutendes denkmalpflegeri- sches Schutzobjekt. Das vorliegende Projekt ist von der Denkmalpflege eng begleitet worden. Die baulichen Massnahmen sind sorgfältig ge- plant, die Kosten plausibel. Mit der Sammlungs- präsentation werden auch archäologische Ex- ponate (Horgener Kultur), die als Leihgaben des Kantons in Horgen ausgestellt werden und de- ren Bedeutung weit über die Gemeinde hinaus- reicht, der Bevölkerung besser zugänglich ge- macht. Die Präsentation der Textilgeschichte Horgens («Klein-Lyon») wiederum hat Bezug zu anderen Kantonsteilen. Bewilligter Beitrag Fr. 500 000 Auf‌lagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auf‌lagen gebunden: – Im Ausstellungsteil zur Horgener Kultur ist gut sichtbar auf den Kanton als Leihgeber der archäologischen Fundgegenstände hin- zuweisen. – Im Ausstellungsteil zur Textilindustrie ist im Sinne eines «Wegweisers in die Region» aus- drücklich auf die im heutigen Baubestand noch erhaltenen Zeugen dieser Industrie hin- zuweisen (Talhof, Villa und Park Stünzi, Rote Fabrik in Zürich usw.). – Im Ausstellungsteil Schiffs- und Saumwesen bzw. am Gebäude selber sind «museologische Lesehilfen» für den Baubestand der Sust be- reitzustellen (z. B. Bautechnik des neu für das Publikum sichtbaren Dachstuhls). Die geplan- ten baulichen Massnahmen und die museolo- gische Vermittlung des Gebäudes als Haupt- exponat haben in enger Abstimmung mit der kantonalen Denkmalpflege zu erfolgen. Die Massnahmen sind nachvollziehbar zu doku- mentieren.

2. Wohnbaugenossenschaften Zürich, Ausstellung «Wie wollen wir wohnen?» Bereich Soziales Gesuchstellende Wohnbaugenossenschaften Zürich: Der Regio- Organisation nalverband der Wohnbaugenossenschaften Zü- rich besteht seit 1919. Er vertritt etwa 260 ge- meinnützige Wohnbauträger und bezweckt die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in der Region Zürich. Ausgangslage Der Kanton Zürich verfügt im Schweizer Ver- gleich über den höchsten Anteil an gemeinnüt- zigen Wohnungen: Bei einem Gesamtbestand von rund 740 000 Wohnungen im Kanton sind rund 65 000 Wohnungen (8,8% des Gesamtbe- standes) den Wohnbaugenossenschaften Zürich zuzurechnen. Etwa 12,7% der Bevölkerung im Kanton lebt in Haushalten des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Bereits vor 110 Jahren entwi- ckelte sich in Zürich als Folge der Industrialisie- rung bzw. als eine Antwort auf die soziale Not der gemeinnützig organisierte Wohnungsbau. Er ermöglichte der Bevölkerung preisgünstigen, bezahlbaren Wohnraum. Die neueren Genossen- schaftsprojekte, insbesondere in den Städten Zürich und Winterthur, werden auch internatio- nal wahrgenommen. Da das Bauland für neue Projekte in den Städten nahezu erschöpft ist, werden die gemeinnützigen Wohnbauträger ver- mehrt auch in anderen Regionen des Kantons aktiv. Die Wohnbaugenossenschaften Zürich feiern 2019 ihr 100-jähriges Bestehen. Aus diesem An- lass plant der Verband für 2019 mehrere Aktivi- täten, darunter im Haus Bellerive eine Ausstel- lung zu Geschichte, Gegenwart und Zukunft des gemeinnützigen Wohnungsbaus in der Region bzw. im Kanton. Projektziel Information der Bevölkerung über Wohnbauge- nossenschaften und Sensibilisierung für innova- tive Lösungen im Bereich des genossenschaft- lichen Wohnungsbaus.

Projektbeschrieb Die Ausstellung, die über rund drei Monate ge- zeigt werden soll, umfasst sechs Themenbereiche (u. a. «Genossenschaften: Modell für das gute Leben?» oder «Wohnen für alle!»). Parallel dazu finden Veranstaltungen statt. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Architektur Zürich und dem ETH Wohnforum erarbeitet und durchgeführt. Kosten Fr. 690 000 Gewünschter Beitrag Fr. 200 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 100 000. Die Stadt Zürich unterstützt das Vorhaben mit insgesamt Fr. 200 000 (Mietzinserlass Bellerive und A-­ Fonds-­perdu-Beitrag). Fr. 190 000 sollen über Private und Sponsoren gedeckt werden. Der offene Restbetrag wird vom Kanton Zürich ge- wünscht. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Ein breiter inhaltlicher Bezug zum Kanton ist gegeben. Die gemeinnützigen Wohnungsbauträger, die im Kanton von den Wohnbaugenossenschaften Zürich repräsentiert werden, leisten einen wichtigen Beitrag zur Ver- sorgung der Zürcher Bevölkerung mit preis- günstigem Wohnraum. Der Anlass bietet für den Kanton eine Chance, zu zeigen, weshalb er euro- paweit zu den führenden Regionen im Bereich des gemeinnützigen Wohnungsbaus zählt. Aus- stellung und Rahmenveranstaltungen widmen sich einer Vielzahl von Themen und Fragen, die u. a. einen breiten Zusammenhang mit der Raum- entwicklung im Kanton Zürich aufweisen (Mo- bilität, demografischer Wandel, Wohnflächen- konsum, Zersiedelung, Energieeffizienz, Wachs- tum, Verdichtung). Durch die Ausstellung und die Begleitveranstaltungen werden diese The- men einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Damit wird auch die Mitwirkung der Bevölkerung bei der Erarbeitung von zukunfts- fähigen Lösungen gefördert. Bewilligter Beitrag Fr. 200 000

Auf‌lage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- ‌lage verbunden, dass die Stadt Zürich insgesamt einen Beitrag von Fr. 200 000 leistet. Sollte der Beitrag der Stadt tiefer ausfallen, erfolgt am kan- tonalen Beitrag eine anteilmässige Kürzung.

3. Stiftung blindekuh, Erneuerung der Infrastruktur und Sanierung des Foyers Bereich Soziales Gesuchstellende Stiftung blindekuh (bis 2017 Stiftung Blind- Organisation Liecht): Die seit 1998 bestehende gemeinnützige Stiftung bezweckt die Förderung der Kultur des Blindseins und die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Sehenden, Blinden und Behinderten in der Gesellschaft. Sie entwickelt und fördert Selbsthilfeprojekte für sehbehin- derte und blinde Menschen, die geeignet sind, deren Eigenständigkeit zu stärken. Ausgangslage Die Stiftung ist in der Region insbesondere durch das Dunkelrestaurant blindekuh in der Stadt Zürich bekannt, das seit 1999 betrieben wird. Im Restaurant verkehrten seit Eröffnung rund 480 000 Gäste (2017: 23 500), davon rund 45% aus dem Kanton Zürich. Über den Lotte- riefonds wurden bis anhin zweimal Investitions- vorhaben der Stiftung unterstützt (RRB Nr. 203/ 2010, Fr. 100 000; RRB Nr. 754/2015, Fr. 50 000). Damit das Restaurant attraktiv bleibt, muss seine Infrastruktur erneuert werden. Die zum Teil veraltete Infrastruktur verursacht grossen Aufwand. Die geplanten Infrastrukturarbeiten und die Erneuerung der Corporate Identity stehen im Zusammenhang mit dem Jubiläum «20 Jahre Restaurant blindekuh». Projektziel Mit der geplanten Sanierung soll die Infrastruk- tur einem heute gängigen Standard angepasst werden. Projektbeschrieb Vorgesehen sind Erneuerungen im Bereich von Küche, Stromversorgung, IT und beim Kleinin- ventar. Zudem sind eine Sanierung des Foyers und neue Einrichtungen (Empfangstheke, Gar- derobe usw.) geplant.

Kosten Fr. 144 010 Gewünschter Beitrag Fr. 40 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 15 000. Von der Stadt Zürich wird ein Beitrag von Fr. 40 000 er- wartet. Fr. 49 010 sollen Private und Stiftungen beisteuern. Der offene Betrag von Fr. 40 000 soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die blindekuh Zürich beschäf- tigte 2017 insgesamt 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wovon 14 blind oder sehbehindert waren. Die Stiftung leistet damit einen wesent- lichen Beitrag im Bereich der Integration von blinden und sehbehinderten Menschen. Die ge- planten Investitionen dienen dazu, die Gästezah- len zu halten, wodurch die bestehenden Arbeits- plätze gesichert werden. Das Vorhaben ist sorg- fältig geplant, die veranschlagten Kosten er- scheinen plausibel. Bewilligter Beitrag Fr. 40 000 Auf‌lage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- ‌lage gebunden, dass sich die Stadt Zürich bzw. stadtnahe Stiftungen ebenfalls mit einem Bei- trag von Fr. 40 000 am Vorhaben beteiligen. Fällt der städtische Beitrag geringer aus, wird der Fondsbeitrag anteilmässig gekürzt.

4. Verein Zürcher Volksfeste – Züri Fäscht 2019 Bereich Feste Gesuchstellende Verein Zürcher Volksfeste (VZV): Der Verein be- Organisation steht seit 1992. Er richtet das in der Regel alle drei Jahre stattfindende Züri Fäscht aus. Ausgangslage Das Fest verdankt seine Entstehung der Feier «600 Jahre Kanton Zürich in der Eidgenossen- schaft» von 1951. Damals wurde erstmals nach den Krisen- und Kriegsjahren ein grosses Volks- fest gefeiert. Die in den 1960er- und 1970er-Jah- ren stattfindenden Seenachtsfeste wurden in den 1990er-Jahren in Züri Fäscht umbenannt und finden seit 1976 üblicherweise im Abstand von drei Jahren statt, letztmals 2016. Der Grossan- lass, zu welchem traditionellerweise auch zwei

Feuerwerke gehören, ist weit über Zürich hin- aus beliebt. Am letzten Züri Fäscht nahmen rund 2 Mio. Besucherinnen und Besucher teil. Der Kanton beteiligt sich jeweils mit einem Lotteriefondsbeitrag an den Kosten des Anlas- ses, beim Züri Fäscht 2016 sogar mit einem Beitrag in Kantonsratskompetenz (Kantons- ratsbeschluss vom 23. Mai 2016, Beitrag von Fr. 800 000 [Vorlage 5254]). Projektziel Reibungslose Durchführung des Züri Fäschts Projektbeschrieb Das nächste Züri Fäscht findet vom Freitag, 5. Juli, bis Sonntag, 7. Juli 2019, statt. Vorgesehen sind zahlreiche Attraktionen sowie drei Feuerwerke. Anders als am Züri Fäscht 2016, bei dem das OK dem ZVV den Verzicht auf die Erhebung des Nachtzuschlags entschädigen musste, werden am Züri Fäscht 2019 alle Besucherinnen und Be- sucher, die das ZVV-Nachtangebot in Anspruch nehmen, den Nachtzuschlag von Fr. 5 selber be- zahlen. Der Verein hat sich verpflichtet, den ZVV beim Verkauf von Nachtzuschlagsfahrkarten zu unterstützen. Die Festorganisation setzt sich für die Förderung von fair gehandelten Produk- ten sowie Erzeugnissen mit lokalem und regio- nalem Bezug ein. Der vom OK verantwortete CO2-Ausstoss wird über Projekte von myclimate vollumfänglich kompensiert. Beim Züri Fäscht 2013 kam es zu kritischen Si- tuationen bezüglich Personendichte und -strö- men. In der Folge wurden in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Crowd-Management-Mass- nahmen ausgearbeitet, welche die Sicherheit der grossen Besuchermassen auch für den Fall einer Panik verbessern und im Notfall eine schnelle und gefahrlose Entfluchtung gewähr- leisten. Unter anderem wurde das Samstags-­ Feuerwerk auf neu zwei Feuerwerke am Sams- tag und am frühen Sonntagmorgen (22.30–­

22.50 Uhr und 1.00–1.20 Uhr) aufgeteilt, um die Besucherströme pro Feuerwerk zu verklei- nern. Diese Massnahmen haben sich beim Züri Fäscht 2016 bewährt und werden für 2019 noch leicht angepasst und optimiert.

Kosten Fr. 8 095 500 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des VZV beträgt Fr. 263 000. Die Stadt Zürich leistet unter verschiedenen Titeln insgesamt einen Beitrag von Fr. 2 572 500. Von Stiftungen und Privaten wird eine Leis- tung von Fr. 3 630 000 erwartet, von Sponsoren ein Beitrag von Fr. 1 130 000. Der offene Rest- betrag soll über den Kanton gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Züri Fäscht ist eine bedeu- tende Veranstaltung und weit über Zürich hin- aus bekannt. Der Kanton ist mit diesem Anlass aufgrund seiner Entstehung besonders verbun- den. Bewilligter Beitrag Fr. 500 000 Auf‌lage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- ‌lage gebunden, dass der Veranstalter bei seinen Kommunikationsinstrumenten (Print und On- line) – soweit möglich – das ISDM-Logo des Kan- tons zu verwenden hat.

5. Albani Music Club, Winterthur, Erneuerung Konzerttechnik und Infrastruktur Bereich Kultur Gesuchstellende Verein Albani Music Club: Der Verein besteht Organisation seit 1989. Er bezweckt die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, insbesondere von Konzerten im eigenen Music Club oder an an- deren geeigneten Orten. Die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern unter- stützt den Club mit einem jährlichen Betriebs- beitrag. Über den Lotteriefonds wurde der Ver- ein mehrmals unterstützt, letztmals mit RRB Nr. 1338/2009 mit einem Beitrag von Fr. 40 000. Ausgangslage Ein grosser Teil der Infrastruktur ist in die Jahre gekommen und muss erneuert werden. Dies gilt insbesondere für die Ton- und Lichttechnik im Haus, die Strominstallationen und die veraltete EDV.

Projektziel Beibehaltung der Qualität der Konzerte und Gewährleistung der Sicherheit von Besucherin- nen und Besuchern Projektbeschrieb Aus Anlass des bald 30-jährigen Bestehens des Music Clubs sollen verschiedene Sanierungen und Neuanschaffungen erfolgen. Die geplan- ten Massnahmen umfassen nur die dringends- ten Arbeiten. Dazu zählen u. a. die Sanierung der zentralen Stromhauptanlage im Kellergeschoss, die Anschaffung eines neuen Mischpults für bessere Tonqualität und der Kauf neuer Licht- technik sowie neuer Computer und Software. Kosten Fr. 119 950 Gewünschter Beitrag Fr. 50 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 20 500. Die Stadt Winterthur leistet einen Beitrag von Fr. 35 000. Von Stiftungen und Privaten ist eine Leistung von Fr. 14 450 budgetiert. Die offenen Kosten sollen über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Nach fast 30 Betriebsjahren ist eine Erneuerung der Infrastruktur sinnvoll und notwendig, damit ein zeitgemässer und zweck- mässiger Betrieb sichergestellt werden kann. Die budgetierten Kosten sind nachvollziehbar und realistisch. Aufgrund der kulturpolitischen Bedeutung des Music Clubs einerseits und der Höhe des Beitrags der Standortgemeinde an- derseits ist ein Beitrag von Fr. 45 000 gerecht- fertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 45 000

6. Verein gleis21, Dietikon, Kulturhaus Bereich Kultur Gesuchstellende Verein gleis21: Der Verein besteht seit 2016. Er Organisation bezweckt die Schaffung von Räumen für ge- sellschaftlichen, kulturellen und kreativen Aus- tausch für die Region Limmattal.

Ausgangslage Bei den Limmattaler Kulturschaffenden be- steht seit vielen Jahren der Wunsch nach einem Begegnungsort mit Atelierplätzen und Veran- staltungs- sowie Kreativräumen. Da in Dietikon nur ein geringes Platzangebot für Kulturver- anstaltungen besteht, müssen für diesen Zweck die verfügbaren Gemeinderäumlichkeiten (Ge- meinderatssaal, Stadthalle usw.) genutzt werden. Diese dienen aber vorab anderen Zwecken und genügen für den wachsenden Grossraum Lim- mattal immer weniger. Die Stadt Dietikon hat sich 2010 ein Kulturleitbild gegeben, in dem die Schaffung von Kulturräumen als prioritäres Ziel aufgeführt ist. Im November 2015 wurde eine Arbeitsgruppe aus Kulturschaffenden gegrün- det mit dem Auftrag, ein Konzept für einen möglichen Kulturbetrieb zu erarbeiten. Dieses sieht vor, in einer ehemaligen Farbenfabrik unter der Bezeichnung gleis21 einen Kulturbetrieb zu schaffen, der Atelierräume sowie einen Ver- anstaltungs- und einen Kreativraum umfasst. Verbunden werden diese Räume durch ein Bis- tro, das als Netzwerk-, Begegnungs- und Ausstel- lungsraum dient. Die Arbeitsgruppe wurde mitt- lerweile durch den Verein gleis21 abgelöst, der für die Umsetzung des Konzeptes zuständig ist. Projektziel Aufbau eines Kulturbetriebs Projektbeschrieb Die Liegenschaft der ehemaligen Farbenfabrik wird durch die Stadt Dietikon für Fr. 950 000 saniert. Sie bezahlt an die Kosten des Innen- ausbaus Fr. 100 000 und stellt die Liegenschaft dem Verein gleis21 kostenlos zur Verfügung. Der Verein hat die übrigen Kosten für den Innenaus- bau zu tragen. Dieser umfasst u. a. die Erstel- lung einer Lüftungsanlage, bauliche Abdunke- lungs- und Schallisolationsmassnahmen im Veranstaltungsraum, den Einbau von Veranstal- tungstechnik (Podesterie, Bühne, Beleuchtung usw.) sowie den Einbau einer Bistroküche. Kosten Fr. 435 000 Gewünschter Beitrag Fr. 150 000

Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 135 000. Die Stadt Dietikon beteiligt sich mit Fr. 50 000 an der Fi- nanzierung des technischen Innenausbaus. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 100 000 erwartet. Hinweis Die Richtlinien des Lotteriefonds verlangen grundsätzlich einen mehrjährigen Leistungs- ausweis der gesuchstellenden Organisation, da- mit eine Beitragsleistung möglich wird. Sie er- lauben jedoch in ausgewiesenen Einzelfällen, wenn einem Vorhaben überregionale Bedeu- tung zukommt, die Fortsetzung als finanziell gesichert gilt und eine rasche Umsetzung im Sinne des Kantons liegt, den Verzicht auf diese Bestimmung. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Aus kulturpolitischer Sicht ist das Projekt, das dem im Leitbild Kulturförde- rung vom Regierungsrat formulierten Schwer- punkt «Region» entspricht, zu begrüssen. Das Vorhaben weist überregionale Bedeutung auf, denn es ist zu erwarten, dass das gleis21 dank seiner attraktiven Lage und dem ausgewoge- nen und vielfältigen Programm zu einem Treff- punkt für Kulturschaffende und Kulturinteres- sierte über die Regionsgrenze hinaus wird. Die veranschlagten Kosten sind nachvollziehbar und realistisch. Zudem dürfte der zukünftige Betrieb dank jährlichen Betriebssubventionen der Stadt Dietikon, den Mitgliederbeiträgen des Vereins, Mieteinnahmen und Einnahmen aus dem Bistro sowie dem unentgeltlichen Einsatz von Vereinsmitgliedern finanziell gesichert sein. Bewilligter Beitrag Fr. 150 000 Auf‌lage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- ‌lage verbunden, dass die öffentlich zugänglichen Räume soweit möglich hindernisfrei gemäss der geltenden Norm SIA 500 gestaltet werden.

7. Stiftung Profil – Filmische Dokumentation Bereiche Soziales, Gesundheit Gesuchstellende Die Stiftung Profil mit Sitz in Zürich wurde Organisation 1999 vom Verein Pro Infirmis gegründet. Sie bezweckt, behinderte Menschen in den schwei- zerischen Arbeitsmarkt zu integrieren. Ausgangslage 2019 feiert die Stiftung ihr 20-jähriges Bestehen. Sie leistet einen wertvollen Beitrag bei der be- ruf‌lichen Eingliederung von Menschen mit Be- einträchtigungen. Projektziel Unterstützung der Arbeit von Profil, bessere Sichtbarkeit der Stiftung sowie Sensibilisierung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und der Bevölkerung für die Arbeit von Profil durch verschiedene kurze Filme, die auch für Schu- lungszwecke verwendet werden können. Projektbeschrieb Da erwiesenermassen Kurzfilme auf Internet- seiten oder in Social Media weit öfter ange- klickt und geschaut werden als Dokumentatio- nen gelesen, plant die Stiftung verschiedene Kurzfilme. Im Einzelnen geplant sind: – 1 Film à 8–10 Minuten über den Prozess einer Personalvermittlung und die dabei involvier- ten Institutionen. Der Film soll auf der Inter- netseite von Profil verlinkt werden und die Arbeitsweise von Profil dokumentieren. Be- troffene, Arbeitgeberinnen und -geber und Auftraggeberinnen und -geber sowie weitere Interessierte können sich informieren und auf eine Zusammenarbeit mit Profil vorbereiten. Zudem soll der Film zu Schulungszwecken verwendet werden. – 8 Kurzfilme à 2–3 Minuten geben Einblick in eine gelungene, aber oft auch schwierige Stel- lenvermittlung und zeigen Stellensuchende mit verschiedenen Handicaps. Dabei kommen auch Arbeitgeberinnen und -geber zu Wort. Kosten Fr. 50 400 Gewünschter Beitrag Fr. 15 000

Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 10 200. Von ande- ren Kantonen wird ein Beitrag von Fr. 25 200 erwartet. Der offene Restbetrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Menschen mit Behinderungen haben es schwer auf dem Arbeitsmarkt. Die Stiftung leistet hier einen überaus wertvollen Beitrag. Das Filmprojekt dient dazu, die Gesellschaft zu sensibilisieren sowie Berührungsängste oder Bedenken gegenüber Menschen mit Behinde- rungen im Arbeitsmarkt abzubauen. Da die Filme neben der Internetseite auf verschiede- nen Social-Media-Kanälen erscheinen, wird ein breites Publikum erreicht. Bewilligter Beitrag Fr. 15 000

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 00000): in Franken

1. Gemeinde Horgen Investitionsbeitrag für Sanierung der Sust Horgen 500 000

2. Wohnbaugenossenschaften Zürich Beitrag an Ausstellungsprojekt «Wie wollen wir wohnen?» 200 000

3. Stiftung blindekuh Investitionsbeitrag zur Sanierung des Restaurants 40 000

4. Verein Zürcher Volksfeste Beitrag an Züri Fäscht 2019 500 000

5. Verein Albani Music Club Investitionsbeitrag zur Erneuerung der Infrastruktur 45 000

6. Verein gleis21 Infrastrukturbeitrag 150 000

7. Stiftung Profil Beitrag für die Produktion von Kurzfilmen 15 000 Total 1 450 000

II. Die Beitragsempfängerinnen und -empfänger werden im Sinne einer Auf‌lage verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption, Annahme von unrechtmässigen Leistungen zwecks Erzielens von Vor- teilen oder den Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung («Kick- back»), zu treffen. III. Es werden jeweils 90% eines bewilligten Beitrages sofort bzw. nach Erfüllen der Auf‌lagen bzw. nach schriftlicher Bestätigung, dass die Auf‌lagen eingehalten werden, ausbezahlt. Die restlichen 10% des Bei- trages werden erst ausbezahlt, nachdem dem Lotteriefonds der verlangte Schlussbericht eingereicht wurde und der Fonds diesen Schlussbericht akzeptiert hat. IV. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Finanzkom- mission des Kantonsrates und die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli