RRB Nr. 1198/2017
Konferenz der Regierungschefs der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK) vom 15. Dezember 2017, Ermächtigung
13. Dezember 2017Deutsch4 min
Source zh.ch
Konferenz der Regierungschefs der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK) vom 15. Dezember 2017, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Dezember 2017
1198. Konferenz der Regierungschefs der Internationalen Bodensee
Erwägungen
Konferenz vom 15. Dezember 2017 (IBK), Ermächtigung Mit Beschluss Nr. 862/2017 äusserte sich der Regierungsrat im Rahmen der Vernehmlassung zum Entwurf eines neuen Leitbilds und der strate- gischen Schwerpunkte der IBK für die Bodenseeregion. Am 9. Novem- ber 2017 hat der Ständige Ausschuss Leitbild und strategische Schwer- punkte sowie das weitere Vorgehen zur Umsetzung der IBK-Strategie aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse nochmals durchberaten und zuhanden der Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -ver- treter weitergeleitet, die sich am 15. Dezember 2017 zur Konferenz der Regierungschefs in Vaduz zusammenfinden, um über folgende sieben Anträge zum IBK-Strategieprozess zu befinden. Die Anträge 1 und 2 betreffen nur Kenntnisnahmen. Zu Antrag 3 «Leitbild der IBK für die Bodenseeregion»: Die vom Kanton Zürich in seiner Stellungnahme vorgebrachten Än- derungs- bzw. Präzisierungsvorschläge wurden wie folgt berücksichtigt: Der Forderung des Kantons Zürich, im Leitsatz 1 festzuhalten, dass sich die Bodenseeregion auch durch sehr gute Verkehrsanbindungen aus- zeichne, wurde nachgekommen. Weiter hatte der Kanton Zürich bean- tragt, den Titel des Leitsatzes 2 in «Abgestimmte Raumentwicklung und vernetzte Verkehrsinfrastruktur» zu ändern. Aufnahme in den Titel fand die Forderung nach Berücksichtigung der Verkehrsstruktur. Der Titel des Leitsatzes 2 lautet nun: «Vielfältige Raumstruktur und zukunftsfähige Verkehrsanbindung». Der Antrag, im Leitsatz 3 den Begriff Kultur wei- ter zu fassen, wurde nicht berücksichtigt. Den wesentlichen Anträgen des Kantons Zürich wurde somit entspro- chen. Dem «Leitbild der IBK für die Bodenseeregion» kann zugestimmt werden. Zu Antrag 4 «Strategische Schwerpunkte der IBK 2018–2022»: Die vom Kanton Zürich in seiner Stellungnahme vorgebrachten Än- derungs- bzw. Präzisierungsvorschläge wurden wie folgt berücksichtigt: Der Kanton Zürich forderte, auf den ersten strategischen Schwerpunkt zu Leitsatz 2 zu verzichten, und lehnte dabei insbesondere die Schaffung eines Raumbilds für die Bodenseeregion ab. Die Schaffung eines Raum- bilds für die Bodenseeregion wurde aus dem strategischen Schwerpunkt gestrichen. An der Entwicklung gemeinsamer Zielvorstellungen für Raum
und Verkehr, welche die unterschiedlichen Perspektiven von Raum- und Siedlungsentwicklung, Natur-, Landschafts- und Gewässerschutz sowie Wirtschaft integrativ vernetzen, wurde jedoch festgehalten. Damit wurde auch die beantragte Aufteilung des strategischen Schwerpunkts «Rahmen- bedingungen für Wirtschaft und Verkehr verbessern» in die Schwerpunkte «Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessern» und «Verkehrs- anbindungen verbessern» abgelehnt. Hingegen wurde in diesem strate- gischen Schwerpunkt, unter Berücksichtigung der vom Kanton Zürich vorgeschlagenen Formulierung, die überregionale und innerregionale Verkehrsanbindung ins Zentrum gestellt. Der strategische Schwerpunkt lautet nun: «Die IBK arbeitet an Verbesserungen der Rahmenbedingun- gen für die Entwicklung der Bodenseeregion, insbesondere bei der über- regionalen und innerregionalen Verkehrsanbindung (Schiene, Strasse, Wasser, Luft), indem Planungen und Initiativen grenzüberschreitend ab- gestimmt werden.» Der Antrag des Kantons Zürich, im ersten strategi- schen Schwerpunkt zum Leitsatz 3 die Begriffe «Tourismus» und «Kuli- narik» wegzulassen, wurde berücksichtigt. Der Stellenwert der Kultur wurde in diesem Schwerpunkt im Sinne des Kantons Zürich aufgewertet. Obwohl den Anträgen des Kantons Zürich nicht in allen Teilen ent- sprochen wurde, kann den «strategischen Schwerpunkten der IBK 2018– 2022» zugestimmt werden. Im Bereich Raumordnung wird bei Umset- zungsprojekten der Mitteleinsatz des Kantons Zürich sehr zurückhal- tend ausfallen müssen. Zu Antrag 5: Auftrag an den Ständigen Ausschuss, eine Definition der Basisleistungen mit Unterscheidung zu den strategischen Projekten zu erarbeiten und mit den Kommissionen jeweils eine entsprechende Leis- tungsvereinbarung zu deren Erbringung zu treffen: Dem Auftrag kann zugestimmt werden. Zu Antrag 6: Kenntnisnahme des Arbeitsstandes zu den möglichen stra- tegischen Projekten; Zustimmung zum Vorgehen zur Verdichtung der Pro- jektlandschaft: Dem Vorgehen kann zugestimmt werden. Zu Antrag 7: Auftrag an den Vorsitz, der Internationalen Parlamen- tarischen Bodensee-Konferenz ein Antwortschreiben als Zwischener- gebnis zu ihrem Antrag zum IBK-Statut zukommen zu lassen: Dem Auftrag kann zugestimmt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Vertreter des Regierungsrates wird ermächtigt, die Haltung des Kantons an der Regierungschefkonferenz vom 15. Dezember 2017 ge- mäss den Erwägungen zu vertreten und – unter dem Vorbehalt, dass keine wesentlichen Änderungen beschlossen werden – dem Leitbild der IBK für die Bodenseeregion und den strategischen Schwerpunkten der IBK 2018–2022 zuzustimmen sowie das Leitbild der IBK für die Bodenseere- gion zu unterzeichnen.
II. Mitteilung an Regierungsrat Ernst Stocker, Regierungsrat Dr. Tho- mas Heiniger, die Direktionen des Regierungsrates sowie an die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi