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Entscheid

RRB Nr. 1199/2014

Umweltbericht 2014, Kenntnisnahme, Freigabe

12. November 2014Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. November 2014

1199. Periodischer Umweltbericht (Veröffentlichung Bericht 2014)

Erwägungen

Der siebte Umweltbericht des Kantons Zürich liegt vor. Er informiert die Öffentlichkeit über den Zustand der Umwelt im Kanton Zürich. Ebenfalls in den Umweltbericht integriert ist das Umweltcontrolling des Kantons Zürich. Das Umweltcontrolling umfasst die wichtigsten Um- weltziele, die dazugehörigen Indikatoren und Zielwerte, den Hand- lungsbedarf und die Massnahmen. Neu werden die Elemente des Um- weltcontrollings am Ende jedes Kapitels aufgeführt. Dies führt zu einer verbesserten Übersicht. Der Umweltbericht bildet eine wichtige Grundlage für die gegen Ende der Legislatur vorzunehmende Lagebeurteilung. Er wurde deshalb ge- mäss Beschluss des Regierungsrates vom 12. November 2008 (Nr. 1760/ 2008) terminlich auf den Erarbeitungsprozess der Legislaturziele ab- gestimmt. Die Priorisierung erfolgt im Rahmen der Legislaturplanung 2015–2019. Mit RRB Nr. 1541/2010 beauftragte der Regierungsrat die Baudirek- tion, in vier Jahren erneut einen Umweltbericht vorzulegen. Er wurde von der Koordinationsstelle für Umweltschutz in der Baudirektion zu- sammen mit den kantonalen Fachstellen erarbeitet.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Umweltbericht 2014 der Baudirektion wird Kenntnis genom- men. Er wird zur Veröffentlichung freigegeben.

II. Die Baudirektion wird beauftragt, mit der vierjährlichen Berichts- reihe fortzufahren.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi