RRB Nr. 120/2022
Interkantonale Vertragskommission, Nomination
26. Januar 2022Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Januar 2022
120. Interkantonale Vertragskommission (Nomination)
Erwägungen
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwi- schen Bund und Kantonen (NFA) ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Ein Pfeiler der NFA ist die interkantonale Zusammenarbeit mit Lasten- ausgleich (Art. 48a Bundesverfassung [SR 101]). Die entsprechende Aus- führungsgesetzgebung findet sich im 4. Abschnitt des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2003 über den Finanz- und Lastenausgleich (SR 613.2). Die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich wird sodann durch die Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005 (IRV; LS 615) geregelt. Die IRV trat am 11. Mai 2007, das Beitrittsgesetz des Kantons Zürich zur IRV am 1. Juli 2007 in Kraft. Für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammen- hang mit der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich sieht die IRV ein besonderes, zweistufiges Verfahren vor (Art. 6 f. und 31 ff. IRV). Es besteht aus einem informellen Vorverfahren vor dem Präsidium der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und einem förmlichen Ver- mittlungsverfahren vor der Interkantonalen Vertragskommission (IVK). Die IVK besteht aus sechs Mitgliedern, die von der KdK auf eine Amts- zeit von vier Jahren gewählt werden. Die Amtsdauer beschränkt sich auf zwei Amtsperioden. Aufgrund der Amtszeitbeschränkung ist Beat Husi, alt Staatsschrei- ber, der vom Kanton Zürich 2013 nominiert wurde, auf Ende 2021 aus der IVK ausgeschieden. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2021 ersucht die KdK den Regierungsrat, bis Ende Januar 2022 eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu nominieren. Die Ersatzwahl wird von der KdK-Ple- narversammlung am 25. März 2022 vorgenommen. Auf Anfrage hat sich Dr. Ursula Gut-Winterberger, alt Regierungsrätin, mit einer Nomina- tion als Mitglied der IVK einverstanden erklärt. Diese Nomination bie- tet sich insbesondere deshalb an, weil Dr. Ursula Gut-Winterberger als ehemalige Vorsteherin der Finanzdirektion gut mit der NFA und der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vertraut ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Beat Husi, alt Staatsschreiber, werden die geleisteten Dienste in der Interkantonalen Vertragskommission verdankt.
II. Dr. Ursula Gut-Winterberger, alt Regierungsrätin, wird als Mitglied der Interkantonalen Vertragskommission gemäss Art. 7 der Rahmen- vereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenaus- gleich vom 24. Juni 2005 nominiert.
III. Die Staatskanzlei wird beauftragt, diese Nomination der Konfe- renz der Kantonsregierungen mitzuteilen.
IV. Mitteilung an Dr. Ursula Gut-Winterberger und Beat Husi (je durch Zuschrift der Staatskanzlei) sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli