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Entscheid

RRB Nr. 1201/2023

Strassen, Zürich, Flurstrasse, Projektgenehmigung

25. Oktober 2023Deutsch2 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Oktober 2023

1201. Strassen (Zürich, Flurstrasse, Projektgenehmigung)

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 8. Septem- ber 2023 das Projekt zur Umgestaltung der Flurstrasse im Abschnitt Frei- lagerstrasse bis Pflegezentrum Bachwiesen (Bau Nr. 18 139), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Die Flurstrasse ist für den motorisierten Individualverkehr kommunal klassiert und wird durch eine regional klassierte Veloroute, die auf dem Freilagerweg verläuft, gequert. Diese Verbindung gilt als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Das Projekt sieht vor, im Zuge verschiedener Werkleitungsbauten die Oberfläche der Flurstrasse im Abschnitt Freilagerstrasse bis Pflegezen- trum Bachwiesen umzugestalten. Der heute verkehrsorientierte Strassen- raum wird siedlungsorientiert gestaltet. Auf der überkommunal klassier- ten Veloroute werden bei den Übergängen und Querungen velofreund- liche Elemente gemäss den städtischen Standards verwendet. Der Baubeginn ist für den Herbst 2024 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt am 21. April 2023 im Rahmen der Begehrensäusserung Stellung genommen und hat keine Begehren angebracht. Das Projekt hat keinen Einfluss auf die regionale Veloroute. Die praktische Leistungsfähigkeit des motorisierten Indivi- dualverkehrs wird durch das Projekt nicht vermindert. Insofern ist das Vorhaben vereinbar mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Die Mitwirkungs- und Auf‌lageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt. Nach Durchführung der Mitwirkung gemäss § 13 StrG wurde das Projekt vom 28. Oktober bis 28. November 2022 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auf‌lagefrist sind keine Einspra- chen eingegangen. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 2201 vom 23. August 2023 die Ausgaben bewilligt und das Projekt festgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich Fr. 3 415 000. Da mit dem Projekt kein Mehrwert zugunsten der regionalen Veloroute geschaffen wird, können der Bau- oder Unterhaltspauschale keine Kosten angerechnet werden.

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt zur Umgestaltung der Flurstrasse im Abschnitt Frei- lagerstrasse bis Pflegezentrum Bachwiesen in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli