RRB Nr. 1202/2023
Gesetz über das Universitätsspital Zürich, Änderung vom 3. April 2023, Organisation, Inkraftsetzung
25. Oktober 2023Deutsch2 min
Source zh.ch
Gesetz über das Universitätsspital Zürich, Änderung vom 3. April 2023, Organisation, Inkraftsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Oktober 2023
1202. Gesetz über das Universitätsspital Zürich
Erwägungen
(Änderung vom 3. April 2023, Organisation), Inkraftsetzung Der Kantonsrat beschloss am 3. April 2023 eine Änderung des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich vom 19. September 2005 (USZG; LS 813.15) (Organisation; ABl 2023-04-06). Mit Verfügung vom 13. Juni 2023 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen die- sen Beschluss kein Referendum ergriffen wurde (ABl 2023-06-16). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des USZG kann deshalb auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 3. April 2023 des Gesetzes über das Universitäts- spital Zürich (Organisation) wird auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut ent- schieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli