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Entscheid

RRB Nr. 1204/2019

Anfrage Florian Meier, Winterthur, und Manuel Kampus, Schlieren, betreffend Klimaangepasste Planung, Beantwortung

18. Dezember 2019Deutsch6 min

Source zh.ch

Anfrage Florian Meier, Winterthur, und Manuel Kampus, Schlieren, betreffend Klimaangepasste Planung, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 330/2019

Sitzung vom 18. Dezember 2019

1204. Anfrage (Klimaangepasste Planung) Die Kantonsräte Florian Meier, Winterthur, und Manuel Kampus, Schlie- ren, haben am 21. Oktober 2019 folgende Anfrage eingereicht: Tropennächte mit Minimaltemperaturen über 20 °C werden als beson- ders gesundheitsbelastend eingestuft. Die Hitzesommer 2003 und 2015 haben zu einer zusätzlichen Sterblichkeit von 975 Personen (Jahr 2003) und 800 Personen (Jahr 2015) geführt. Die Anzahl Tropennächte und Hitzetage wird in den kommenden Jahrzehnten um das Mehrfache an- wachsen. Aufgrund des Hitzeinseleffekts steigt die Hitzebelastung in urbanen Gebieten noch zusätzlich. Eine Haltestelle (Schlieren, Zentrum), die am 30. August eingeweiht wurde, 1. Etappe der Limmattalbahn, befindet sich am neuen Stadtplatz von Schlieren. Gestalterisch präsentiert sich der neue Stadtplatz als Teer- fläche mit einem Flügeldach (Kunst), das kaum einen Drittel des Platzes deckt. Dank der schwarzen Versiegelung wird es auf dem Platz auch an einem angenehmen Spätsommertag hochsommerlich heiss. An Schatten mangelt es. Der installierte Nebelbrunnen kühlt den Platz nur minimal ab. Der Bau des Stadtplatzes Schlieren zeigt exemplarisch, wie bei der Pla- nung und dem Bau von Arealen und Plätzen auch in Zeiten steigender Hitzebelastung die Hitzevorsorge nicht berücksichtigt wird, weil den Ge- meinden vielfach das Geld für solche Massnahmen fehlt. Die Grundlagen für eine klimaangepasste Planung hat der Kanton Zü- rich mit den 2018 veröffentlichten Klimaanalyse- und Planhinweiskarten geschaffen. Als Planungsgrundlage mit Hinweischarakter haben sie je- doch nur einen beschränkten Effekt. Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie gedenkt der Regierungsrat zukünftig die Hitzevorsorge sicherzu- stellen? Welche Massnahmen zur Hitzevorsorge plant der Kanton, damit nicht weitere solche Teerfelder entstehen?

2. Welche Strategien und Massnahmen gedenkt der Regierungsrat der Siedlungsentwicklung zur Hitzevorsorge in Zukunft anzuwenden?

3. Wie wird der Hitzevorsorge beim Neubau des Zentrumsplatzes in Spreitenbach Rechnung getragen?

4. Wird die Hitzevorsorge in einem Agglomerationsplan der 4. Genera- tion berücksichtigt? Wenn ja, wie? Wenn nein, weshalb nicht?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Florian Meier, Winterthur, und Manuel Kampus, Schlie- ren, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Der Regierungsrat hat das Problem der Hitzebelastung erkannt und thematisiert: Mit Beschluss Nr. 920/2018 ermächtigte der Regierungsrat die Baudirektion, die Massnahmenpläne «Verminderung der Treibhaus- gase» und «Anpassung an den Klimawandel» festzusetzen. Die Baudirek- tion setzte diese mit Verfügung Nr. 544 vom 9. Oktober 2018 fest. Der Massnahmenplan zur Anpassung an den Klimawandel enthält Mass- nahmen zur klimaangepassten Planung, zur Verminderung der Hitze- belastung im Strassenraum sowie auch zum Ausbau von Informations- und Beratungsdienstleistungen. In der Anfrage wird beispielhaft der neue Stadtplatz in Schlieren ge- nannt. Die Massnahme K7 im Massnahmenplan Anpassung an den Klima- wandel sieht «Gestaltungselemente zur Verminderung der Hitzebelastung im Strassenraum» vor. Dabei sollen die Wirksamkeit, Machbarkeit und Finanzierbarkeit von Gestaltungselementen im Strassenraum zur Verbes- serung der lokalklimatischen Situation analysiert und geeignete Mass- nahmen zur Umsetzung bei kantonalen Strassenraumanlagen formuliert werden. Zudem sollen auch die Zürcher Gemeinden und das Bundesamt für Strassen über die erarbeiteten Empfehlungen informiert werden. Im Rahmen von Massnahme K1 des Massnahmenplans Anpassung an den Klimawandel werden die bestehenden Rechtsgrundlagen und Pla- nungsinstrumente auf hemmende Wirkung einer lokalklimaangepassten Siedlungs- und Freiraumentwicklung hin überprüft. Eine mögliche Folge daraus sind Anpassungen im Planungs- und Baugesetz (LS 700.1), etwa um eine intensivere Begrünung städtischer Räume zu unterstützen. Wie bereits mit der Stellungnahme zur Motion KR-Nr. 129/2019 betreffend Intensive Begrünung von urbanen Zentren gegen die Hitzebelastung im Zeitalter des Klimawandels dargelegt wurde, werden Überlegungen dazu derzeit konkretisiert. Um die Interessen einer klimaangepassten Planung besser berücksich- tigen zu können, werden im kantonalen Richtplan – und bei Bedarf in den regionalen und kommunalen Richtplänen – zentrale Festlegungen zum Stadtklima geprüft und eingearbeitet (Massnahme K2). Für die Gemeinden, Bauträgerschaften und Fachplanenden wird ein Beratungsangebot erarbeitet, in welchem Empfehlungen des Kantons zur klimaangepassten Gestaltung von Grün- und Freiflächen (Massnahme

K4) sowie zur Gebäudegestaltung und -technik (Massnahme K5) ver- öffentlicht werden. Um dabei auch seiner Vorbildfunktion gerecht zu wer- den, berücksichtigt der Kanton in stadtklimatisch vorbelasteten Gebie- ten oder im Bereich wichtiger Durchlüftungsachsen den Schutz des Lo- kalklimas bei Arealentwicklungen sowie bei Neu- und Umbauten (Mass- nahme K9). Für alle diese Bemühungen sind Grundlagenarbeiten unerlässlich: Die Anfrage erwähnt die Klimaanalyse- und Planhinweiskarten, die auf dem GIS-Browser des Kantons Zürich zur Verfügung stehen. Am selben Ort abrufbar ist auch eine Klimaszenarienkarte, welche die Temperaturent- wicklungen im Kanton prognostiziert. Zusammen stellen alle drei Karten eine umfassende und kleinräumige Bestandesaufnahme dar, welche die Grundlage für die Formulierung und Konkretisierung von Massnahmen bilden. Die Anpassung an den Klimawandel bleibt auch in der Legislatur 2019– 2023 ein wichtiges Ziel, dem der Regierungsrat hohe Priorität zumisst. Das Legislaturziel 7 der Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023 lau- tet: «Die Belastung von Raum, Umwelt und Infrastruktur reduzieren, einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Auswirkungen des Wachs- tums von Bevölkerung und Mobilität bewältigen.» Im Rahmen dieses Ziels anerkennt der Regierungsrat die zunehmende Hitzebelastung und ihre Folgen als Herausforderung sowie die Notwendigkeit der Anpassungs- massnahmen zur Bekämpfung. Die Massnahmenpläne werden deshalb im Rahmen der Massnahme RRZ7b weiterhin aktualisiert, die Umset- zung der Massnahmen wird verfolgt. Zu Frage 3: Im Agglomerationsprogramm Limmattal der 3. Generation ist die Aus- gestaltung des Zentrumsplatzes Spreitenbach als Massnahme innerhalb des Massnahmenpakets «Spreitenbach – Zentrumsentwicklung» vorge- sehen. Der neue Zentrumsplatz soll ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt des Fussverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs werden. Da die Ge- meinde jedoch auf dem Gebiet des Kantons Aargau liegt, ist der Kanton Zürich nicht Genehmigungsinstanz und kann deshalb keine verbindli- chen Auskünfte zum weiteren Vorgehen erteilen. Zu Frage 4: Es gibt vom Bund keine Vorgaben an die Agglomerationsprogramme in Bezug auf klimaangepasste Planung. Das Thema soll jedoch im Analyse- teil der Zürcher Agglomerationsprogramme der 4. Generation aufgegrif- fen werden. Bei der Einreichung der Agglomerationsprogramme beim Bund ha- ben die Massnahmen überwiegend den Planungsstand von Vorstudien. Daraus wird die allgemeine Empfehlung zuhanden der Massnahmen-

träger abgeleitet, die Hitzewirkungen bei der detaillierten Ausgestaltung der in den Agglomerationsprogrammen enthaltenen Massnahmen zu be- rücksichtigen. Es gibt bei der Erarbeitung der Agglomerationsprogramme der 4. Generation keine direkte Möglichkeit für den Kanton Zürich, auf die konkrete bauliche Ausgestaltung der einzelnen Massnahmen durch die Massnahmenträger einzuwirken, sofern der Kanton nicht selbst Trä- ger der Massnahme ist. Hinzu kommt, dass allein für den Bau, nicht aber für den Betrieb und Unterhalt, eine Mitfinanzierung durch den Bund im Rahmen der Agglo- merationsprogramme bereitgestellt werden kann. Detailplanungen wie die Oberflächenausgestaltung von Massnahmen haben aber zum Teil beträchtliche finanzielle Auswirkungen auf den Betrieb und Unterhalt. Die Zuständigkeit für die Kostenübernahme liegt vollständig beim Mass- nahmenträger. Die Berücksichtigung der Hitzevorsorge in den Agglomerationspro- gramm der 4. Generation ist folglich vorgesehen. Für die Umsetzung der Empfehlungen werden jedoch weitere Entscheide im Rahmen nachfol- gender Planungs- und Bewilligungsverfahren notwendig sein.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli