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Entscheid

RRB Nr. 1208/2016

Fremdkapitalaufnahmen 2017, Ermächtigung

14. Dezember 2016Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Dezember 2016

1208. Fremdkapitalaufnahmen 2017 (Ermächtigung)

Erwägungen

2016 wurde Fremdkapital von 500 Mio. Franken fällig. Im Weitern wurde gemäss Budget 2016 mit einem Finanzierungsbedarf von rund 500 Mio. Franken aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung gerech- net. Diese Finanzierungsbedürfnisse von insgesamt 1 Mrd. Franken wur- den mit einem Darlehen über 50 Mio. Franken sowie mit der grossen Liqui- dität abgedeckt. Ende 2016 setzt sich das am Kapitalmarkt aufgenommene Fremdkapital wie folgt zusammen: in Mio. Franken 2016 in % 2015 in % Kassenscheine 400,0 8,6 400,0 7,8 Darlehen mit festem Zinssatz 250,0 5,3 200,0 3,9 Staatsanleihen mit variablem Zinssatz 700,0 15,0 700,0 13,7 Staatsanleihen mit festem Zinssatz 3324,0 71,1 3824,0 74,6 Total 4674,0 100,0 5124,0 100,0 In Einklang mit den seinerzeitigen Vertragsbedingungen sind 2017 eine Staatsanleihe mit variablem Zinssatz über 700 Mio. Franken und eine Staatsanleihe mit festem Zinssatz über 500 Mio. Franken zurückzuzahlen. Damit beziffern sich die Fremdkapitalfälligkeiten 2017 auf insgesamt 1,2 Mrd. Franken: Gläubiger Volumen Zins Laufzeit Staatsanleihe 700,0 Mio. Franken variabel 2014 – 07.03.2017 Staatsanleihe 500,0 Mio. Franken 2,75% 2004 – 24.11.2017 Nach heutiger Schätzung beträgt der Finanzierungsbedarf 2017 aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung rund 350 Mio. Franken. Zusammen mit den Fremdkapitalfälligkeiten von 1,2 Mrd. Franken bezif- fert sich der zu refinanzierende Betrag 2017 somit auf 1,55 Mrd. Franken. Rund 250 Mio. Franken davon können aus der vorhandenen Liquidität gedeckt werden. Das Jahr 2017 weist wiederum planerische Unsicherhei- ten auf. Deshalb ist eine entsprechende Reserve in die Ermächtigung zur Aufnahme von Fremdkapital einzustellen. 2017 sollen höchstens 1,5 Mrd. Franken am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Kapitalaufnahmen im mittel- und langfristigen Laufzeitenbereich sol- len hierbei wie üblich in Form von öffentlichen Anleihen (in Form der Fest- übernahme auf kompetitiver Basis) oder Darlehen aufgenommen wer- den. In Einklang mit den jeweiligen Aussichten am Kapitalmarkt können sämtliche Laufzeiten berücksichtigt werden, wobei mittel- bis langfristige

Kapitalaufnahmen zu bevorzugen sind und einer ausgewogenen Fällig- keitsstaffelung gebührend Rechnung zu tragen ist. Wie in den Vorjahren ist bei der Begebung von Staatsanleihen wiederum ein Emissionsvolumen von mindestens 200 Mio. Franken pro Anleihe und bei Darlehen mindes- tens 50 Mio. Franken anzustreben. Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung ist für die Aufnahme von langfristigen Mitteln der Regierungsrat zuständig. Um das Emissionsverfahren zu vereinfachen, insbesondere zur Schaffung einer höheren Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung, ist die Finanzdirektion zu ermächtigen, mittel- und langfristige Fremdgelder bis zum Gesamtbetrag von höchstens 1,5 Mrd. Franken aufzunehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, 2017 auf dem Weg der Anlei- hensemission und von Darlehensaufnahmen Fremdkapital im Gesamtbe- trag von höchstens 1,5 Mrd. Franken aufzunehmen und die Konditionen zu vereinbaren.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi