RRB Nr. 1208/2018
Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften Änderung, Schreiben an das UVEK
12. Dezember 2018Deutsch2 min
Source zh.ch
Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften Änderung, Schreiben an das UVEK
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2018
1208. Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften
Erwägungen
(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 10. Oktober 2018 eröffnete das Eidgenössische De- partement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation das Ver- nehmlassungsverfahren zu Änderungen der Verkehrsregeln und Signali- sationsvorschriften. Einen Schwerpunkt der Vorlage bilden die Vorschläge zur Verbesse- rung des Verkehrsflusses, indem etwa das Rechtsvorbeifahrverbot auf Autobahnen gelockert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leich- ten Anhängerzügen auf Autobahnen und Autostrassen erhöht und die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse und das Reissverschlussprinzip im Recht verankert werden sollen. Weitere Änderungen betreffen den Langsamverkehr, indem etwa unter gewissen Voraussetzungen Velofah- renden das Rechtsabbiegen bei Rot und Kindern bis 12 Jahren das Velo- fahren auf dem Trottoir gestattet werden soll.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern (einschliesslich Fragenkatalog; Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an raphael. kraemer@astra.admin.ch): Mit Schreiben vom 10. Oktober 2018 haben Sie uns eingeladen, zu Än- derungen der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns dazu wie folgt: Den vorgeschlagenen Änderungen kann – vorbehältlich der im bei- liegenden Fragebogen aufgeführten Präzisierungen und Ausnahmen – grundsätzlich zugestimmt werden. Insbesondere begrüssen wir die Vor- schläge zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf Hochleistungsstrassen bzw. deren rechtliche Verankerung. Die vorgeschlagene Aufhebung des Rechtsvorbeifahrverbots schafft unseres Erachtens neue Auslegungs- und Vollzugsprobleme, da das Rechtsüberholen weiterhin verboten bleiben soll. Soll die vorgeschlagene Lösung Bestand haben, müsste der vorgeschlagene Verordnungstext we- sentlich präzisiert werden.
Die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für leichte Per- sonenwagen mit Anhängern auf Autobahnen und Autostrassen lehnen wir ab. In der vorgeschlagenen Form ist die Regelung nicht ausgereift. Sodann lehnen wir aufgrund des befürchteten erheblichen Konflikt- potenzials mit Fussgängerinnen und Fussgängern auch die Freigabe des Trottoirs für velofahrende Kinder bis 12 Jahre ab. Sollte an der Locke- rung festgehalten werden, wird zumindest die Herabsetzung des Alters für die Trottoirfreigabe auf 10 Jahre empfohlen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bau- direktion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli