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Entscheid

RRB Nr. 1214/2013

Rahmenkredit für Integrationsprojekte, Projekt "jucomo" des Fördervereins cocomo, Objektkredit, Freigabe

30. Oktober 2013Deutsch5 min

Source zh.ch

Rahmenkredit für Integrationsprojekte, Projekt "jucomo" des Fördervereins cocomo, Objektkredit, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Oktober 2013

1214. Rahmenkredit für Integrationsprojekte

Erwägungen

(Projekt «jucomo» des Fördervereins cocomo)

Ausgangslage Seit dem 1. Januar 2008 ist das Ausländergesetz vom 16. Dezember 2005 (AuG; SR 142.20) in Kraft. Gemäss Art.12 Bst. b und c der Verord- nung vom 24. Oktober 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) kommen anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in den Genuss von Integrationsleistun- gen. 2008 richtete der Bund den Kantonen für Personen, die am 31. De- zember 2007 vorläufig aufgenommen waren, einen einmaligen Betrag von insgesamt rund 30 Mio. Franken aus. Davon gingen 16,7 Mio. Fran- ken an den Kanton Zürich. Gestützt auf das frühere Finanzhaushaltsrecht (vgl. Übergangsbestim- mungen zum Inkraftsetzungsbeschluss des CRG [OS 63, 134]) bewilligte der Regierungsrat dafür einen Rahmenkredit für kantonale Integrations- projekte zulasten der Erfolgsrechnung des Kantonalen Sozialamts, Leis- tungsgruppe Nr. 3500 (RRB Nr. 1714/2008). Mit Beschluss Nr. 631/2013 ordnete der Regierungsrat an, dass die zu- lasten des Rahmenkredits für Integrationsprojekte bis Ende 2013 abge- wickelten Projekte durch das Kantonale Sozialamt abzurechnen und der mit RRB Nr. 1741/2008 bewilligte Rahmenkredit zu schliessen sei. Gleichzeitig wurde zulasten der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, ein neuer Rahmenkredit von 9 Mio. Franken be- willigt (rund 3,2 Mio. Franken aus dem noch nicht beanspruchten Teil des mit RRB Nr. 1741/2008 bewilligten Rahmenkredits und rund 5,9 Mio. Franken aus den nicht verwendeten Restbeträgen der jährlichen Integ- rationspauschale des Bundes). Die Zuständigkeit für die Verwendung und Verbuchung der Integrationspauschalen des Bundes wurde vom Regierungsrat ab 1. Januar 2014 auf die Fachstelle für Integrations- fragen übertragen. Der Regierungsrat beschliesst über die Beiträge an die Projekte und gibt die entsprechenden Objektkredite frei.

Projekt «jucomo» des Unternehmens Fördervereins cocomo Mit Eingabe vom 28. August 2013 reichte der Förderverein cocomo das Projektgesuch mit den Projektunterlagen ein und ersucht um Weiter- führung und Unterstützung des Projekts. Die Fachstelle für Integrations- fragen hat das Gesuch geprüft und empfiehlt die Weiterführung und Unterstützung. Der Förderverein cocomo zielt mit dem Angebot «jucomo» auf eine lösungs- und ressourcenorientierte Arbeitsintegration der Angebots- teilnehmenden in den ersten Arbeitsmarkt. Die Teilnehmenden werden mittels Einzelberatung, Orientierungshilfen, Erarbeitung fachlicher und sprachlicher Fähigkeiten, Bewerbungskompetenztraining, beruflichen Eignungsabklärungen und praktischen Trainingsmöglichkeiten mit be- rufsintegralen Weiterbildungsmassnahmen auf einen möglichst dauer- haften Verbleib im realen Arbeitsmarkt vorbereitet. Das Programm umfasst im Wesentlichen: – Assessment über die Teilnahmeeignung, – Beratung- und Coachingphase (Ziel: Zielvereinbarungsblatt ZVB), – Qualifizierungsmassnahmen (Deutsch, Schlüsselkompetenzen, soziale und medizinische Massnahmen), – Auslotung möglicher Hinderungsfaktoren, – Akquisition im ersten Arbeitsmarkt, – Eignungsabklärung in einem Kooperationsbetrieb im ersten Arbeits- markt, – Lerneinsatz in einem Kooperationsbetrieb, – Aus- und Weiterbildungen: Berufslehre EBA oder EFZ oder Quali- fizierungsverfahren, – Berichte an die zuweisende Stelle, – Auswertungsgespräche mit Kooperationspartner (KP) und Sozial- berater (SB), – Coaching-Gespräche mit KP und Bildungsanbieter (BA), – Prozessbegleitung, – Abschlussgespräche und Berichte. Rückmeldungen von Kooperationspartnern aus der Wirtschaft ver- helfen dazu, realisierbare Berufswünsche zu finden, bestehende Er- fahrungen, Fähigkeiten, Kenntnisse oder auch Hinderungsgründe im Integrationsprozess herauszuarbeiten und so eine nachhaltige Integra- tion zu ermöglichen. Dieser Berufsintegrationsprozess hilft den Teil- nehmenden, das Berufsangebot sowie das Bildungssystem kennenzu- lernen, Anforderungen und Ansprüche des Arbeitsmarktes zu verste- hen, sich im komplexen Arbeitsmarkt zu orientieren, erste Arbeits-

erfahrungen zu sammeln, ein Arbeitszeugnis und weitere Perspektiven zu erarbeiten. Während eines Einsatzes im realen Arbeitsumfeld wird ermittelt, welche Massnahmen im Bildungsbereich oder beruflichen Anforderungsprofil nötig sind, und es werden Empfehlungen abgege- ben. Die Fachstelle für Integrationsfragen begleitet das Programm des Fördervereins cocomo seit 2009 (vgl. auch RRB Nrn. 645/2010, 940/2011 und 1334/2012). Der Förderverein cocomo wurde verpflichtet, ab 2012 die Zuweisung der Teilnehmenden über die Triagestelle der Stiftung Chance vorzunehmen. Ebenso wurde der Anbieter verpflichtet, die Kriterien, die für die Begleitung einer beruflichen Grundausbildung ausschlaggebend sind, sowie die Begleitung selber mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt abzustimmen. 2012 wurde das Programm durch die Zürcher Hochschule für Ange- wandte Wissenschaften (ZHAW) evaluiert. Die im Evaluationsbericht festgehaltenen positiven Ergebnisse sprechen dafür, die Zusammen- arbeit weiterzuführen. Für die Weiterführung des Angebotes soll mit 76 Jahresprogramm- plätzen zu Fr. 17 956 pro Platz auf der Grundlage der Projektunterlagen ein Unterstützungsbeitrag von Fr. 2 729 354 bewilligt werden. Der Betrag gewährleistet die Durchführung des Programms von Januar 2014 bis Dezember 2015. Die Finanzierung über zwei Jahre ist durch den Rah- menkredit gesichert. Die Angebote zu den Bildungs-, Beschäftigungs- und Integrationsprogrammen (BBIP) werden für die Jahre ab 2016 neu ausgeschrieben. Die Beiträge sind im Entwurf zum Budget 2014 und im KEF 2014–2017 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integ- rationsfragen, enthalten. Das Controlling erfolgt im Rahmen der BBIP durch die Fachstelle für Integrationsfragen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Beitrag für kantonale Integrationsprojekte wird aus dem Rah- menkredit gemäss RRB Nr. 631/2013 ein Objektkredit von Fr. 2 729 354 für das Projekt «jucomo» des Fördervereins cocomo zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrations- fragen, freigegeben.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi