RRB Nr. 1222/2012
Strassen, Zürich, Leimbachstrasse HVS4, Projektgenehmigung
28. November 2012Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. November 2012
1222. Strassen (Zürich, Leimbachstrasse HVS 4)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Leimbachstrasse im Bereich der neuen Erschliessung für die Überbauung Sihlbogenareal, Zürich (Bau Nr. 07 061), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, die neue Überbauung Sihlbogen über die Leimbachstrasse zu erschliessen. Dazu wird auf Höhe der Liegenschaft Nr. 34 die Einfahrt sowie gegenüber der Einmündung Frymannstrasse die Ausfahrt des Areals vorgesehen. Auf Höhe der Liegenschaft Nr. 34 wird ein neuer Fussgängerübergang mit Schutzinsel geplant. Der beste- hende Fussgängerübergang auf Höhe der Frymannstrasse wird ebenfalls mit einer neuen Schutzinsel ausgerüstet. Der Belag auf der Leimbach- strasse sowie die Werkleitungen werden koordiniert mit den Arbeiten für die Erschliessung Sihlbogenareal erneuert. Die Beleuchtung bei den Fussgängerübergängen wird normgerecht angepasst. Der Baubeginn ist für den Spätherbst 2012 vorgesehen und die Bau- arbeiten dauern bis Frühling 2013. Die geplanten, baulichen Massnahmen beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit auf der Leimbachstrasse nicht. Die in der Stellungnahme vom 4. Februar 2005 und der Begehrens- äusserung vom 21. Mai 2012 des AFV gemachten Auflagen wurden be- reinigt und im Projekt soweit erforderlich berücksichtigt. Auf die Durchführung des Mitwirkungsverfahrens nach § 13 StrG sowie des Auflageverfahrens nach §§ 16 und 17 StrG wurde aufgrund der geringfügigen Veränderungen der Oberfläche verzichtet. Das Projekt wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 1338 vom 24. Oktober 2012 festgesetzt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Leimbachstrasse im Bereich der Erschliessung Sihlbogenareal betragen Fr. 1 522 165. Die Aufwen- dungen für die Erschliessung des Sihlbogenareals müssen – gestützt auf § 240 Abs. 2 PBG – vom entsprechenden Verursacher getragen werden und können nicht der Baupauschale belastet werden. Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 1 414 000 (inkl. Verwaltungs- kosten Werke).
Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belastet werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Leimbach- strasse im Bereich der Erschliessung Sihlbogenareal in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi